Armoise commune
In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 21. Februar 2026
Armoise commune ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). 1 Vorschrift zur Verwendung gilt für seine Inhaltsstoffe (Grenzwerte und Warnhinweise).
- Marke
- nicht angegeben
- Für das Inverkehrbringen verantwortlich
- Alexia Orain
- Status
- In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
- Form
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Flacon
- Tagesdosis
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
20 à 90 gouttes
- Gebrauchsanweisung
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
10 à 30 gouttes 2 à 3 fois par jour diluées dans un peu d'eau à prendre en dehors des repas
- Zielgruppen
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Population générale
- Nicht empfohlen für (laut Hersteller)
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
À prendre en dehors des repas
Meldung 357694, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Rechtliche Prüfpunkte
- Conditions légales
Artemisia vulgaris L.: L'huile essentielle de cette plante est interdite.
Quelle: Französische Verordnungen vom 9. Mai 2006 (Nährstoffe), 24. Juni 2014 (Pflanzen) und 26. September 2016 (andere Stoffe), konsolidierte LEGI-Sammlung, arrêté du 24 juin 2014, annexe I.
Deklarierte Zusammensetzung
Pflanzen
| Pflanze | Teil | Zubereitung | Täglich |
|---|---|---|---|
| Artemisia vulgaris L. | Parties aériennes | Alcoolature | 0,6 g |
Weitere Inhaltsstoffe
eau, Alcool éthylique
Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).
Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.
Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.
Andere Meldungen mit demselben Namen
In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.
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