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Armoise commune

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 21. Februar 2026

Armoise commune ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). 1 Vorschrift zur Verwendung gilt für seine Inhaltsstoffe (Grenzwerte und Warnhinweise).

Marke
nicht angegeben
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
Alexia Orain
Status
In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Flacon

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Tagesdosis

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

20 à 90 gouttes

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Gebrauchsanweisung

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

10 à 30 gouttes 2 à 3 fois par jour diluées dans un peu d'eau à prendre en dehors des repas

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Zielgruppen

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Population générale

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Nicht empfohlen für (laut Hersteller)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

À prendre en dehors des repas

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Meldung 357694, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Deklarierte Zusammensetzung

Pflanzen

PflanzeTeilZubereitungTäglich
Artemisia vulgaris L.Parties aériennesAlcoolature0,6 g

Weitere Inhaltsstoffe

eau, Alcool éthylique

Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

Andere Meldungen mit demselben Namen

In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.

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