CompoAtlas

Bonejoi

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 20. Oktober 2026

Bonejoi ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.

Marke
nicht angegeben
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
Phytextra
Status
In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Comprimé

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Tagesdosis

2

Zielgruppen

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Population générale

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Nicht empfohlen für (laut Hersteller)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Adolescents (moins de 18 ans), Femmes allaitantes, Femmes enceintes

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Vom Hersteller angegebene Ziele (keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Os, Articulations

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Meldung 379698, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.

Deklarierte Zusammensetzung

Stoffe

NameTäglich
méthylsulfonate de méthane300 mg

Weitere aktive Inhaltsstoffe

NameTäglich
Hyaluronate de sodiumnicht gemeldet
Sulfate de glucosaminenicht gemeldet

Zusatzstoffe

E172, E1521, E553b, E464, E470b, E341, E460

Weitere Inhaltsstoffe

amidon de riz

Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

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