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HORBÄACH - BEETROOT

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 24. Januar 2025

HORBÄACH - BEETROOT ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.

Marke
nicht angegeben
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
PIPING ROCK UK LIMITED
Status
In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Comprimé

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Tagesdosis

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

2 comprimés par jour

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Zielgruppen

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Hommes et femmes de 18 ans et plus

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Nicht empfohlen für (laut Hersteller)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Adolescents (moins de 18 ans), Femmes enceintes

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Vom Hersteller angegebene Ziele (keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Autre : N/A

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Meldung 4049, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.

Deklarierte Zusammensetzung

Pflanzen

PflanzeTeilZubereitungTäglich
Beta vulgaris L.RacineExtrait sec aqueux300 mg

Zusatzstoffe

E422, E464, E551, E470b, E341, E460

Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Warnhinweise auf dem Etikett

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Ne pas dépasser la dose journalière recommandée. Les compléments alimentaires ne doivent pas être utilisés comme substituts d'un régime alimentaire varié et équilibré et d'un mode de vie sain. Tenir hors de la portée des jeunes enfants. Déconseillé aux femmes enceintes. Si vous allaitez, si vous prenez des médicaments ou si vous avez des réactions inattendues, consultez votre médecin. Réservé à l'adulte. Ne pas utiliser si le sceau sous le bouchon est cassé.

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

Andere Meldungen mit demselben Namen

In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.

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