ORL
In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 13. Januar 2025
ORL ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.
- Marke
- nicht angegeben
- Für das Inverkehrbringen verantwortlich
- Laboratoire Therascience Luxembourg
- Status
- In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
- Form
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Comprimé
- Tagesdosis
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
1 comprimé par jour
- Gebrauchsanweisung
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
à sucer
- Zielgruppen
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Population générale
Meldung 448, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Rechtliche Prüfpunkte
Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.
Deklarierte Zusammensetzung
Pflanzen
| Pflanze | Teil | Zubereitung | Täglich |
|---|---|---|---|
| Malpighia glabra L. | Baie | Poudre (de plantes séchées ou broyées) | 70 mg |
Mikroorganismen
| Stamm | Täglich |
|---|---|
| Streptococcus Thermophilus salivarius K12 | 1.000.000.000 (Einheit nicht gemeldet) |
Zusatzstoffe
E504, E570, E420
Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).
Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.
Warnhinweise auf dem Etikett
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Une consommation excessive peut avoir des effets laxatifsDiese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.