BalanceBact
In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 24. Januar 2025
BalanceBact ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.
- Marke
- nicht angegeben
- Für das Inverkehrbringen verantwortlich
- GmbH
- Status
- In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
- Form
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Gélule
- Tagesdosis
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
2 gélules
- Gebrauchsanweisung
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Avaler chaque jour 1-2 gélules avec un demi verre d´eau.
- Zielgruppen
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Population générale
Meldung 5239, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Rechtliche Prüfpunkte
Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.
Deklarierte Zusammensetzung
Stoffe
| Name | Täglich |
|---|---|
| dextrine | 670 mg |
Mikroorganismen
| Stamm | Täglich |
|---|---|
| Lactobacillus Salivarius Lactobacillae | 20 (Einheit nicht gemeldet) |
| Lactobacillus Acidophilus Lactobacillus | 20 (Einheit nicht gemeldet) |
| Enterococcus faecium Enterobacteriaceae | 20 (Einheit nicht gemeldet) |
| Bifidobacterium Animalis Bifidobacterium | 20 (Einheit nicht gemeldet) |
| Bifidobacterium Infantis Bifidobacterium | 20 (Einheit nicht gemeldet) |
Zusatzstoffe
E418, E464
Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).
Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.
Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.