OIGNON
In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 24. Januar 2025
OIGNON ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.
- Marke
- nicht angegeben
- Für das Inverkehrbringen verantwortlich
- SENTIER NATURE
- Status
- In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
- Form
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Gélule
- Tagesdosis
6
- Gebrauchsanweisung
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
1 à 2 gélules 3 fois par jour avec un verre d'eau
- Zielgruppen
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Population générale
- Nicht empfohlen für (laut Hersteller)
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Sous anticoagulants
- Vom Hersteller angegebene Ziele (keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben)
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Autre : métabolisme sucre
Meldung 5471, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Rechtliche Prüfpunkte
Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.
Deklarierte Zusammensetzung
Pflanzen
| Pflanze | Teil | Zubereitung | Täglich |
|---|---|---|---|
| Allium cepa L. | Bulbe | Poudre (de plantes séchées ou broyées) | 1.500 mg |
Weitere Inhaltsstoffe
gélatine
Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).
Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.
Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.
Andere Meldungen mit demselben Namen
In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.