CompoAtlas

Bébé DIG

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 24. Januar 2025

Bébé DIG ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.

Marke
nicht angegeben
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
HAVEA COMMERCIAL SERVICES
Status
In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Flacon

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Tagesdosis

30 ml

Gebrauchsanweisung

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

5 ml à boire pure avant chaque repas jusqu'à 6 fois par jour

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Zielgruppen

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Nourrissons de 0 à 5 mois, Nourrissons de 6 à 11 mois, Enfants en bas âge de 1 à 3 ans, Enfants de 4 à 10 ans, Hommes et femmes de 18 ans et plus

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Meldung 5498, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.

Deklarierte Zusammensetzung

Pflanzen

PflanzeTeilZubereitungTäglich
Acacia seyal DelileGommeAutre extrait sec180 mg
Citrus sinensis (L.) OsbeckFleurExtrait sec aqueux3,8 mg

Weitere Inhaltsstoffe

jus de citron, sirop de glucose, eau

Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

Andere Meldungen mit demselben Namen

In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.

Eingabetaste zum Analysieren, Umschalt+Eingabetaste für eine neue Zeile