MACA
In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 24. Januar 2025
MACA ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). 1 Vorschrift zur Verwendung gilt für seine Inhaltsstoffe (Grenzwerte und Warnhinweise).
- Marke
- nicht angegeben
- Für das Inverkehrbringen verantwortlich
- SENTIER NATURE
- Status
- In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
- Form
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Gélule
- Tagesdosis
6
- Gebrauchsanweisung
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
1 à 2 gélules 3 fois par jour avec un verre d'eau
- Zielgruppen
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Population générale
- Vom Hersteller angegebene Ziele (keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben)
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Immunité
Meldung 5916, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Rechtliche Prüfpunkte
- Conditions légales
Lepidium meyenii Walp.: L'absence d'alcaloïdes doit être démontrée par des rapports d'analyse.
Quelle: Französische Verordnungen vom 9. Mai 2006 (Nährstoffe), 24. Juni 2014 (Pflanzen) und 26. September 2016 (andere Stoffe), konsolidierte LEGI-Sammlung, arrêté du 24 juin 2014, annexe I.
Deklarierte Zusammensetzung
Pflanzen
| Pflanze | Teil | Zubereitung | Täglich |
|---|---|---|---|
| Lepidium meyenii Walp. | Racine | Poudre (de plantes séchées ou broyées) | 1.440 mg |
Zusatzstoffe
E414
Weitere Inhaltsstoffe
gélatine
Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).
Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.
Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.
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