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EXTRAIT DE PASSIFLORE

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel

EXTRAIT DE PASSIFLORE ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: marktrücknahme für 10. September 2028 angekündigt. Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.

Marke
nicht angegeben
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
Sunday Natural Products GmbH
Status
Marktrücknahme für 10. September 2028 angekündigt
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Gélule

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln

Tagesdosis

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

1 gélule

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln

Zielgruppen

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Population générale

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln

Nicht empfohlen für (laut Hersteller)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Femmes allaitantes, Enfants (moins de 12 ans), Enfants en bas âge (1 à 3 ans), Femmes enceintes, Nourrissons (moins de 1 an), Enfants (de moins de 6 ans), Enfants (de moins de 10 ans)

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln

Meldung 6386, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Deklarierte Zusammensetzung

Pflanzen

PflanzeTeilZubereitungTäglich
Passiflora incarnata L.Parties aériennesExtrait sec hydroalcoolique375 mg

Zusatzstoffe

E464

Das Belegdatum dieser Zutatenliste ist unbekannt.

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

Andere Meldungen mit demselben Namen

In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.

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