CompoAtlas

SÉLÉNIUM 100

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 20. Januar 2025

SÉLÉNIUM 100 ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.

Marke
nicht angegeben
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
Sunday Natural Products GmbH
Status
In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Gélule

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Tagesdosis

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

1 gélule

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Zielgruppen

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Hommes et femmes de 18 ans et plus

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Nicht empfohlen für (laut Hersteller)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Adolescents (moins de 18 ans), Enfants (moins de 12 ans), Enfants en bas âge (1 à 3 ans), Nourrissons (moins de 1 an), Enfants (de moins de 6 ans), Enfants (de moins de 10 ans)

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Meldung 7051, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.

Deklarierte Zusammensetzung

Pflanzen

PflanzeTeilZubereitungTäglich
Brassica juncea (L.) Czern.GraineExtrait sec aqueux20 mg

Stoffe

NameTäglich
sélénium100 µg

Zusatzstoffe

E464, E414

Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

Andere Meldungen mit demselben Namen

In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.

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