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EXTRAIT D’ORTIE

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 17. Februar 2025

EXTRAIT D’ORTIE ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). 1 Vorschrift zur Verwendung gilt für seine Inhaltsstoffe (Grenzwerte und Warnhinweise).

Marke
nicht angegeben
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
Sunday Natural Products GmbH
Status
In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Gélule

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Tagesdosis

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

1 gélule

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Zielgruppen

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Hommes et femmes de 18 ans et plus

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Nicht empfohlen für (laut Hersteller)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Femmes allaitantes, Enfants (moins de 12 ans), Enfants en bas âge (1 à 3 ans), Femmes enceintes, Maladie rénale, Nourrissons (moins de 1 an), Problèmes cardiaques, Enfants (de moins de 6 ans), Enfants (de moins de 10 ans)

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Meldung 7616, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Deklarierte Zusammensetzung

Pflanzen

PflanzeTeilZubereitungTäglich
Urtica dioica L.RacineExtrait sec aqueux500 mg

Zusatzstoffe

E464

Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Warnhinweise auf dem Etikett

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Veuillez demander un avis médical avant consommation.

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

Andere Meldungen mit demselben Namen

In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.

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