Oryza sativa L.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Pflanzliche Inhaltsstoffe, bei denen die deklarierten Teile und Zubereitungen unterschieden werden müssen.
In Frankreich
Auf der Liste der in Nahrungsergänzungsmitteln in Frankreich zugelassenen Pflanzen (Erlass vom 24. Juni 2014).
Ausgangstext auf Französisch:
- Familie
- Poaceae
- Gebräuchliche Namen
- Riz
- Zugelassene Teile
- graine
Erlass vom 24. Juni 2014, Anhang I. Französische Verordnungen vom 9. Mai 2006 (Nährstoffe), 24. Juni 2014 (Pflanzen) und 26. September 2016 (andere Stoffe), konsolidierte LEGI-Sammlung, abgerufen am 23. Oktober 2026.
In Belgien
In Nahrungsergänzungsmitteln in Belgien nach Meldung zulässig (Liste 3).
Oryza sativa L.
„In vordosierter Form zu melden“ bedeutet, dass ein Produkt in abgemessenen Mengen, etwa Kapseln oder Tabletten, vor dem Inverkehrbringen beim belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit gemeldet werden muss. Die Meldung belegt keine Einhaltung aller geltenden Vorschriften.
Königlicher Erlass vom 31. August 2021, Anhang. Belgien, Königlicher Erlass vom 31. August 2021, Pflanzenlisten (Anhang am 30. Januar 2024 ersetzt), abgerufen am 24. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 30. Januar 2024.
Source : arrêté royal du 31 août 2021, annexe telle que remplacée par l'arrêté royal du 12 décembre 2023 (Moniteur belge du 30 janvier 2024) ; tableau lu sur les images du Moniteur et mis en forme par l'éditeur du site
Gemeldete Nahrungsergänzungsmittel, Dosen und weitere Angaben auf der französischen Seite.