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ACID GREEN 25

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026 ; CosIng, annexe IV du règlement (CE) 1223/2009 (colorants autorisés), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 854

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Mit Einschränkungen zulässig: Anhang III legt eine Höchstkonzentration und die zulässigen Produktarten fest. Zutatenlisten nennen keine Mengen, sodass die Konzentration nicht am Etikett geprüft werden kann.

Ein Inhaltsstoff darf nur als Farbstoff verwendet werden, wenn er auf der Liste in Anhang IV steht. ACID GREEN 25 steht darin, ohne Höchstkonzentration oder Verwendungsbeschränkung in diesem Eintrag.

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Verwendungsklassifikation

  • EPA Safer Chemical Funktionsklassen -> Farbstoffe

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    EPA Safer Chemical Functional Use Classes -> Colorants
  • Klassen sichererer Chemikalien -> Gelbes Dreieck - Die Chemikalie erfüllt die Safer Choice Criteria für ihre funktionelle Inhaltsstoffklasse, weist aber einige Probleme im Gefahrenprofil auf

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    Safer Chemical Classes -> Yellow triangle - The chemical has met Safer Choice Criteria for its functional ingredient-class, but has some hazard profile issues
  • Kosmetische Mittel -> Haarfärbend; Kosmetischer Farbstoff

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    Cosmetics -> Hair dyeing; Cosmetic colorant

PubChem : EPA Safer Choice · 2026-10-29 · https://www.epa.gov/saferchoice/safer-ingredients.

Lizenz.

PubChem : NORMAN Suspect List Exchange · 2026-10-29 · S13 | EUCOSMETICS | Combined Inventory of Ingredients Employed in Cosmetic Products (2000) and Revised Inventory (2006) | DOI:10.5281/zenodo.2624118.

Lizenz.

Verwendungen

  • Acid Green 25 ist zur Verwendung in semipermanenten Haarfärbeformulierungen als direktziehender Farbstoff mit einer Höchstkonzentration von 0.3% im kosmetischen Fertigprodukt vorgeschlagen.

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    Acid Green 25 is proposed for use in semi-permanent hair dye formulations as a direct dye at a maximum concentration of 0.3% in the finished cosmetic product.
  • Zum Färben nicht resorbierbarer chirurgischer Nahtmaterialien aus Nylon 66 (dem Copolymer aus Adipinsäure und Hexamethylendiamin) und/oder Nylon 6[Poly-(e-caprolactam)] zur Verwendung in der allgemeinen Chirurgie. ... Zum Färben von Arzneimitteln im Allgemeinen, einschließlich Arzneimitteln zur Anwendung im Augenbereich.

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    Used to color nylon 66 (the copolymer of adipic acid and hexamethylenediamine) and/or nylon 6[poly-(e-caprolactam)] nonabsorbable surgical sutures for use in general surgery. ... Used for coloring drugs generally, including drugs intended for use in the area of the eye.
  • Wird zum Färben von Papier, chromgegerbtem Leder, Wolle, Seide und Nylon (saures Bad), zum Beizen von Holz und zum Färben von eloxiertem Aluminium, Harnstoff-Melaminharz und Seife verwendet.

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Used to dye paper, chromed leather, wool, silk and nylon (acid bath), to stain wood and to color anodized aluminum, urea-melamine resin and soap.

PubChem : Hazardous Substances Data Bank (HSDB) · 2026-10-29 · European Commission; Scientific Committee on Consumer Products (SCCP): Opinion on Acid Green 25 (COLIPA No. C 178) (June 2005). Available from, as of October 25, 2011: https://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/sccp_opinions_en.htm; 21 CFR 74.1205 (USFDA); U.S. National Archives and Records Administration's Electronic Code of Federal Regulations. Available from, as of November 7, 2011: https://www.ecfr.gov; Green FJ; The Sigma-Aldrich Handbook of Stains, Dyes, and Indicators. Milwaukee, WI: Aldrich Chem Co. p. 22 (1990).

Lizenz.

Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.

Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.

Aussehen

  • Dunkelblaugrünes Pulver

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    Dark blue-green powder
  • Grünes Pulver

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Green powder
  • D & c green 5 liegt als feines schwarzes oder grünes Pulver vor. (NTP, 1992)

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    D & c green 5 appears as fine black or green powder. (NTP, 1992)

PubChem : Hazardous Substances Data Bank (HSDB) · 2026-10-29 · Green FJ; The Sigma-Aldrich Handbook of Stains, Dyes, and Indicators. Milwaukee, WI: Aldrich Chem Co. p. 22 (1990); O'Neil, M.J. (ed.). The Merck Index - An Encyclopedia of Chemicals, Drugs, and Biologicals. Whitehouse Station, NJ: Merck and Co., Inc., 2006., p. 47.

Lizenz.

PubChem : CAMEO Chemicals · 2026-10-29 · National Toxicology Program, Institute of Environmental Health Sciences, National Institutes of Health (NTP). 1992. National Toxicology Program Chemical Repository Database. Research Triangle Park, North Carolina..

Lizenz.

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Mit Einschränkungen zulässig

Im Text vorgesehene Verwendungen

Eine INCI-Liste gibt die tatsächliche Konzentration nicht an. Die folgenden Grenzwerte betreffen die gebrauchsfertige Zubereitung für die im Text genannten Verwendungen. Gemeinsame Bedingungen gelten für alle Fälle dieses Eintrags.

Art des Mittels
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
Höchstkonzentration
0,3 %
  • Abzuspülendes Produkt: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Auf der Haut verbleibendes Produkt: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Kinder unter 3 Jahren: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Anwendungsbereich: in den folgenden Spalten erwähnt, einschließlich Ausschlüssen und Bedingungen.
Eintrag
Anhang III, Nr. 290
Stoff
Dinatrium-2,2′-(9,10-dioxoanthracen-1,4-diyldiimino)bis(5-methylsulfonat)
Namen im Glossar
ACID GREEN 25
CAS
4403-90-1
EG
224-546-6
Daten im Rechtsakt (3)
  • Geltungsbeginn ab 10. August 2015
    It shall apply from 10 August 2015, except the provisions in point 2 of the Annex which shall apply from 10 August 2016.
  • Inkrafttreten am 10. August 2015
  • Geltungsbeginn ab 10. August 2016
    It shall apply from 10 August 2015, except the provisions in point 2 of the Annex which shall apply from 10 August 2016.

Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 290. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (EU) 2015/1190, verabschiedet am 20. Juli 2015.

Farbstoff unter Bedingungen zugelassen

Dieser Eintrag erfasst denselben Stoff wie ACID GREEN 25 (gleiche CAS-Nummer im CosIng-Verzeichnis): Seine Bedingungen gelten.

Eintrag
Anhang IV, Nr. 92
Stoff

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Disodium 2,2'-(9,10-dioxoanthracene-1,4-diyldiimino)bis(5-methylsulphonate)
Namen im Glossar
CI 61570
CAS
4403-90-1
EG
224-546-6

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang IV, Eintrag 92. CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang IV, Eintrag 92: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009

  2. Anhang IV, Eintrag 92: gilt ab diesem Datum

  3. Anhang III, Eintrag 290: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2015/1190

  4. Anhang III, Eintrag 290: gilt ab diesem Datum

Identität

CosIng-Kennung
105082
CAS (laut CosIng)
4403-90-1
EG (laut CosIng)
224-546-6
Angegebene Funktionen
Kosmetischer farbstoff

Die von CosIng genannte CAS-Nummer erfasst auch 1 weiterer INCI-Name: Sie bezeichnet eine Stofffamilie und nicht nur diesen Inhaltsstoff.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: ACID GREEN 25
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionMit Einschränkungen zulässig0,3%
Vereinigtes KönigreichMit Einschränkungen zulässig0,3%
SchweizEU-Verordnung anwendbar0,3%
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
TaiwanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
  • Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

Enthalten in 1 rezeptfreies US-Produkt (openFDA).

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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