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CAMPHOR

CAMPHOR: Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III, Eintrag 331), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Gut zu wissen: auf dem Etikett zu nennendes Allergen oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt. CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 5170

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.

    Zu beachten Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 331, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; er steht nicht als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der ECHAEuropäische Chemikalienagentur.-Kandidatenliste.

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Vergällend: Macht ein Kosmetikum ungenießbar, insbesondere wenn es Ethylalkohol enthält.

FRAGRANCE: Verleiht einen angenehmen Geruch oder Geschmack oder überdeckt einen unangenehmen Geruch.

Weichmachend: Macht ein Material weich, damit es leichter verformt, verteilt oder bearbeitet werden kann.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, Abrufdatum unbekannt; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Mit Einschränkungen zulässig: Anhang III legt Verwendungsbedingungen fest. Zutatenlisten nennen keine Mengen, sodass die Konzentration nicht am Etikett geprüft werden kann.

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

In 0,5% der erfassten Kosmetika enthalten (122 von 22 496), vor allem: Deostifte, Deoroller, Deodorants.

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Mit Einschränkungen zulässig

Sonstige Bedingungen
Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben, — 0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.
Eintrag
Anhang III, Nr. 331
Stoff
Bornan-2-one; 1,7,7-Trimethylbi- cyclo[2.2.1]- 2-heptanone
Namen im Glossar
Camphor
CAS
76-22-2/ 21368-68-3/ 464-49-3/ 464-48-2
EG
200-945-0/ 244-350-4/ 207-355-2/ 207-354-7
Daten im Rechtsakt (3)
  • Inkrafttreten am 16. August 2023
  • Inverkehrbringen bis 31. Juli 2026
    Cosmetic products containing that substance that do not comply with the restrictions may be placed on the Union market until 31 July 2026 and made available on the Union market until 31 July 2028.
  • Bereitstellung auf dem Markt bis 31. Juli 2028
    Cosmetic products containing that substance that do not comply with the restrictions may be placed on the Union market until 31 July 2026 and made available on the Union market until 31 July 2028.

Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 331. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (EU) 2023/1545, verabschiedet am 26. Juli 2023.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang III, Eintrag 331: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2023/1545

  2. Anhang III, Eintrag 331: Ein neues nicht konformes Produkt darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden

  3. anstehend

    Anhang III, Eintrag 331: Ein nicht konformes Produkt darf auch aus Lagerbeständen nicht mehr verkauft werden

Identität

CosIng-Kennung
32377
CAS (laut CosIng)
464-49-3, 76-22-2
EG (laut CosIng)
200-945-0, 207-355-2
Angegebene Funktionen
Vergällend FRAGRANCE Weichmachend

CosIng nennt 2 CAS-Nummern für diesen Namen: Er erfasst mehrere Stoffe.

EU-Produktwarnungen (Safety Gate)

1 alerte zu Kosmetika nennen diesen Namen in der Gefahrenbeschreibung. Eine Warnung betrifft ein bestimmtes Produkt, nicht den Inhaltsstoff selbst. Unter jeder Warnung steht ihr Grund (verbotener Stoff, Grenzwertüberschreitung, fehlende Kennzeichnung…) im veröffentlichten englischen Wortlaut.

  • 26. August 2016 : Balm, Jade, Österreich (« Ernstes Risiko ») Warnung

    Aufgrund seines hohen Kampfergehalts und fehlender Sicherheitshinweise und Warnungen stellt das Produkt ein Risiko für Verbraucher dar. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über kosmetische Mittel.

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    Because of its high camphor content and the lack of safety indications and warnings, the product poses a risk to consumers. The product does not comply with the Cosmetic Products regulation.

    Safety Gate, EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte: Kosmetikmeldungen (Wochenberichte) ·

Safety Gate, EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte: Kosmetikmeldungen (Wochenberichte), abgerufen am 23. Oktober 2026.

Source : Commission européenne, Safety GateEU-Schnellwarnsystem für gefährliche Nichtlebensmittel., rapports hebdomadaires (CC0) ; texte des alertes en anglais.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: CAMPHOR
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionMit Einschränkungen zulässignicht genannt
Vereinigtes KönigreichKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung weicht von der EU abnicht genannt
SchweizEU-Verordnung anwendbarnicht genannt
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaEingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration)3%
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
TaiwanEingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration)3%
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung

Eintrag 331 in Anhang III des EU-Rechts (Verordnung (EU) 2023/1545) hat keine Entsprechung im britischen Recht.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

Kanada

  • Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): Camphre (Camphor)

    Hotlist, eingeschränkt verwendbare Inhaltsstoffe.

    Höchstkonzentration 3%

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    maximum concentration 3%

    Kanada, Health Canada Cosmetic Ingredient Hotlist (verbotene und eingeschränkt verwendbare Inhaltsstoffe) ·

Kanada, Health Canada Cosmetic Ingredient Hotlist (verbotene und eingeschränkt verwendbare Inhaltsstoffe), abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : Santé Canada, Liste critique des ingrédients de cosmétiques (canada.ca, pages française et anglaise) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, qui n'est pas la version officielle, sans approbation de Santé Canada.

Taiwan

  • Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): 1,7,7-Trimethylbicyclo[2.2.1]-2-heptanone; Bornan-2-one (Camphor)

    化粧品成分使用限制表 (Stoffe mit Einschränkungen). Grenzwert: 3 %.

    Anzugebende Warnhinweise: Produkte, die möglicherweise bei Kindern unter zwei Jahren verwendet werden (sofort abzuspülende Produkte müssen diesen Warnhinweis nicht tragen): Vor der Anwendung bei Kindern unter zwei Jahren einen Arzt oder Apotheker konsultieren.

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: zh-Hant.

    Original anzeigen
    應刊載之注意事項:可能使用於二歲以下孩童之產品(立即沖洗產品得免刊載該注意事項):二歲以下孩童使用前請諮詢醫師或藥師。

    Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten ·

Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten, abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : Administration taïwanaise des aliments et des médicaments (TFDA), jeux de données ouverts de data.gov.tw (licence gouvernementale ouverte, version 1.0) ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

Enthalten in 255 rezeptfreie US-Produkte (openFDA).

Als Wirkstoff veröffentlicht in 5 kanadische nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, davon 1 im Verkehr.

Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff

478 erfasste Produkte nennen ihn laut den Beiträgen zu Open Beauty Facts. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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