CI 15510
CI 15510: Mit Einschränkungen zulässig, höchstens À partir du 3 juin 2021: 0,5 %, nur für: „Colorant non oxydant pour la coloration des cheveux“ (Anhang III, Eintrag 318); farbstoff unter Bedingungen zugelassen, nur für: „Ne pas utiliser dans les produits pour les yeux“ (Anhang IV, Eintrag 21), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026 ; CosIng, annexe IV du règlement (CE) 1223/2009 (colorants autorisés), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 6357
- Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; er steht nicht als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der ECHAEuropäische Chemikalienagentur.-Kandidatenliste.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Kosmetischer farbstoff: Verleiht einem Kosmetikum, der Haut, Haaren oder Nägeln Farbe.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Mit Einschränkungen zulässig: Anhang III legt eine Höchstkonzentration und die zulässigen Produktarten fest. Zutatenlisten nennen keine Mengen, sodass die Konzentration nicht am Etikett geprüft werden kann.
Ein Inhaltsstoff darf nur als Farbstoff verwendet werden, wenn er auf der Liste in Anhang IV steht. CI 15510 steht darin mit einer Höchstkonzentration.
CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Industrielle Verwendungen
Farbstoff
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Dye
Verwendungsklassifikation
Kosmetische Mittel -> Haarfärbend; Kosmetischer Farbstoff
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Cosmetics -> Hair dyeing; Cosmetic colorant
Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Aussehen
Trockenes Pulver
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Dry Powder
In 0,4% der erfassten Kosmetika enthalten (101 von 22 496), vor allem: Duschgele, Seifen, Körpermilch.
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
Mit Einschränkungen zulässig
Dieser Eintrag erfasst denselben Stoff wie CI 15510 (gleiche CAS-Nummer im CosIng-Verzeichnis): Seine Bedingungen gelten.
- Art des Mittels
- Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
- Höchstkonzentration
- Ab dem 3. Juni 2021: 0,5 %
- Eintrag
- Anhang III, Nr. 318
- Stoff
- Sodium 4-[(2-hydroxy-1-naphthyl)azo]benzene sulfonate
- Namen im Glossar
- ACID ORANGE 7
- CAS
- 633-96-5
- EG
- 211-199-0
Daten im Rechtsakt (3)
- Inkrafttreten am 3. Dezember 2020
- Bedingung anwendbar ab 3. Juni 2021
As from 3 June 2021: 0,5 % Methanesulfonates impurities, in particular ethyl methanesulfonate shall not be present
- Bedingung anwendbar ab 3. Dezember 2021
As from 3 December 2021, to be printed on the label: The mixing ratio
Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 318. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (EU) 2020/1683, verabschiedet am 12. November 2020.
Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: Opinion on Acid Orange 7; Opinion on Acid Orange 7; Opinion on Acid Orange 7.
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen
- Art des Mittels
- Nicht in Augenmitteln verwenden
- Eintrag
- Anhang IV, Nr. 21
- Stoff
- Sodium 4-[(2-hydroxy-1-naphthyl)azo]benzenesulphonate and its unsoluble barium, strontium and zirconium lakes, salts and pigments
- Namen im Glossar
- CI 15510
- CAS
- 633-96-5
- EG
- 211-199-0
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang IV, Eintrag 21. CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.
Zitierte SCCS-Stellungnahmen: Opinion on Acid Orange 7; Opinion on Acid Orange 7; Opinion on Acid Orange 7.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
Anhang IV, Eintrag 21: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009
Anhang IV, Eintrag 21: gilt ab diesem Datum
Anhang III, Eintrag 318: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2020/1683
Anhang III, Eintrag 318: gilt ab diesem Datum
Identität
- CosIng-Kennung
- 32714
- CAS (laut CosIng)
- 633-96-5
- EG (laut CosIng)
- 211-199-0
- Angegebene Funktionen
- Kosmetischer farbstoff
Die von CosIng genannte CAS-Nummer erfasst auch 1 weiterer INCI-Name: Sie bezeichnet eine Stofffamilie und nicht nur diesen Inhaltsstoff.
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | Mit Einschränkungen zulässig | 0,5% |
| Vereinigtes Königreich | Mit Einschränkungen zulässig | 0,5% |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | 0,5% |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Zugelassener Farbstoff | nicht genannt |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration) | 0,5% |
| Taiwan | Zugelassener Farbstoff | nicht genannt |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Südkorea
- Zugelassener Farbstoff: 등색 205 호 (오렌지Ⅱ, Orange II) CI 15510 (Orange II)
색소 고시 별표 1 (zugelassene Farbstoffe), Eintrag 19, Seite 1.
Nicht im Augenbereich verwendbar | Anmerkung: Teerfarbstoff
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: ko.
Original anzeigen
눈 주위에 사용할 수 없음 | 비고 : 타르색소
Südkorea, MFDS-Vorschriften für kosmetische Farbstoffe (화장품의 색소 종류 및 기준), Mitteilung 2023-61, Anhang 1, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품의 색소 종류 및 기준, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
ASEAN (Südostasien)
- Zugelassener Farbstoff: CI 15510
Annex IV (zugelassene Farbstoffe), Eintrag 15510 (2), Seite 259.
Anwendungsbereich: Farbstoffe, die in allen kosmetischen Mitteln zulässig sind, außer in solchen, die zur Anwendung in der Nähe der Augen bestimmt sind, insbesondere Augen-Make-up und Augen-Make-up-Entferner | Farbe: Orange | Anmerkung (2): Die unlöslichen Barium-, Strontium- und Zirconiumlacke, -salze und -pigmente dieser Farbstoffe sind ebenfalls zulässig. Sie müssen die Prüfung auf Unlöslichkeit bestehen, die nach dem in Artikel 9 festgelegten Verfahren bestimmt wird.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Field of application: Colouring agents allowed in all cosmetic products except those intended to be applied in the vicinity of eyes, in particular eye make-up and eye make-up remover | Colour: Orange | Note (2): The insoluble barium, strontium and zirconium lakes, salts and pigments of these colouring agents shall also be permitted. They must pass the test for insolubility which will be determined by the procedure laid down in Article 9.
- Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): Sodium 4-[(2-hydroxy-1-naphthyl)azo]benzene sulfonate Acid Orange 7
Annex III (Stoffe mit Einschränkungen), Eintrag 333, Seite 249. Grenzwert: 0,5 %.
Referenzspalte: (318) | Anwendungsbereich und/oder Verwendung: Haarfarbstoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Ref column: (318) | Field of application and/or use: Hair dye substance in non-oxidative hair dye products
ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.
Taiwan
- Zugelassener Farbstoff: CI 15510
化粧品色素成分使用限制表 (zugelassene Farbstoffe).
Anwendungsbereich: Kategorie 2: Nur für kosmetische Mittel, die nicht mit der Augenumgebung in Berührung kommen | Andere Bezeichnungen: Acid Orange 7 D&C Orange No. 4 Orange II
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: zh-Hant.
Original anzeigen
使用範圍:第2類:限用於非接觸眼部周圍之化粧品 | 別名:Acid Orange 7 D&C Orange No. 4 Orange II
Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten, abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : Administration taïwanaise des aliments et des médicaments (TFDA), jeux de données ouverts de data.gov.tw (licence gouvernementale ouverte, version 1.0) ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
Enthalten in 13 rezeptfreie US-Produkte (openFDA).
Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff
184 erfasste Produkte nennen ihn laut den Beiträgen zu Open Beauty Facts. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.