CompoAtlas

CI 21108 (Pigment Yellow 83)

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe IV du règlement (CE) 1223/2009 (colorants autorisés), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 6385

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Ein Inhaltsstoff darf nur als Farbstoff verwendet werden, wenn er auf der Liste in Anhang IV steht. CI 21108 steht darin mit einer Höchstkonzentration.

CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Verbraucherverwendungen

  • Farbstoff

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Dye
  • Weder bekannt noch mit vertretbarem Aufwand feststellbar

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Not Known or Reasonably Ascertainable
  • Pigment

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Pigment

PubChem : EPA Chemical Data Reporting (CDR) · 2026-10-29 · https://www.epa.gov/chemical-data-reporting.

Lizenz.

Industrielle Verwendungen

  • Farbstoff

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Dye
  • Pigment

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Pigment

PubChem : EPA Chemical Data Reporting (CDR) · 2026-10-29 · https://www.epa.gov/chemical-data-reporting.

Lizenz.

Verwendungsklassifikation

  • Kosmetika -> Kosmetischer Farbstoff

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Cosmetics -> Cosmetic colorant
  • Kunststoffe -> Pigmentmittel

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Plastics -> Pigments agents

PubChem : NORMAN Suspect List Exchange · 2026-10-29 · S13 | EUCOSMETICS | Combined Inventory of Ingredients Employed in Cosmetic Products (2000) and Revised Inventory (2006) | DOI:10.5281/zenodo.2624118; S47 | ECHAPLASTICS | A list from the Plastic Additives Initiative Mapping Exercise by ECHAEuropäische Chemikalienagentur. | DOI:10.5281/zenodo.2658139.

Lizenz.

Verwendungen

  • Stoff mit spezifischer Konzentration in Tätowierfarben und/oder Permanent-Make-up gemäß der Verordnung 2020/2081 der EU-Kommission gelistet. Der Konzentrationsgrenzwert (nach Gewicht) beträgt 0.1%.

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Substance listed with specific concentration in tattoo ink and/or permanent make up according to EU Commission Regulation 2020/2081. The concentration limit (by weight) is 0.1%.

PubChem : NORMAN Suspect List Exchange · 2026-10-29 · S86 | TATTOOINK | Regulated Tattoo Ink Ingredients as per EU regulation 2020/2081 | A list of regulated ingredients for tattoo ink and permanent make up (https://ec.europa.eu/jrc/en/news/how-safe-are-our-tattoos-and-permanent-makeup), Appendix 13 added to Commission Regulation (EU) 2020/2081, 14 December 2020 amending Annex XVII of REACH (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/2081/oj). Dataset DOI:10.5281/zenodo.5710243.

Lizenz.

Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.

Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.

Aussehen

  • Flüssigkeit; Flüssigkeit; Feuchter Feststoff; Anderer Feststoff; Trockenes Pulver; Feuchter Feststoff; CBI; Trockenes Pulver

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Liquid; Liquid; Wet Solid; Other Solid; Dry Powder; Wet Solid; CBI; Dry Powder

PubChem : EPA Chemical Data Reporting (CDR) · 2026-10-29 · https://www.epa.gov/chemical-data-reporting.

Lizenz.

Weitere Namen: Pigment yellow 83 (Englisch), Pigment Yellow 83 (Deutsch).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Farbstoff unter Bedingungen zugelassen

Art des Mittels
Auszuspülende/abzuspülende Mittel
Sonstige Bedingungen
Höchstgehalt 3,3'-Dichlorbenzidin im Farbstoff: 5 ppm
Eintrag
Anhang IV, Nr. 48
Stoff

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

2,2'-[(3,3'-Dichloro[1,1'-biphenyl]-4,4'-diyl)bis(azo)]bis[N-(4-chloro-2,5-dimethoxyphenyl)-3-oxobutyramide]
Namen im Glossar
CI 21108
CAS
5567-15-7
EG
226-939-8

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang IV, Eintrag 48. CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang IV, Eintrag 48: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009

  2. Anhang IV, Eintrag 48: gilt ab diesem Datum

Identität

CosIng-Kennung
32741
CAS (laut CosIng)
5567-15-7
EG (laut CosIng)
226-939-8
Angegebene Funktionen
Kosmetischer farbstoff
Wikidata
Q16977693
PubChem
21733
ECHA InfoCard
100.024.491
InChIKey
NKXPXRNUMARIMZ-MWOVFPFUSA-N

CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Links zu Wikidata, PubChem und ECHA werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.

EU-Produktwarnungen (Safety Gate)

1 alerte zu Kosmetika nennen diesen Namen in der Gefahrenbeschreibung. Eine Warnung betrifft ein bestimmtes Produkt, nicht den Inhaltsstoff selbst. Unter jeder Warnung steht ihr Grund (verbotener Stoff, Grenzwertüberschreitung, fehlende Kennzeichnung…) im veröffentlichten englischen Wortlaut.

  • 20. August 2010 : Face and body paint - Special Bright Sparkling Gel for Effects, StarGazer, Portugal (« Ernstes Risiko ») Warnung

    Das Produkt birgt ein chemisches Risiko, da es die Inhaltsstoffe CI 21108 und CI 12315 enthält. Nach der Kosmetikrichtlinie 76/768/EEC ist CI 12315 als Farbstoff in kosmetischen Mitteln verboten, und CI 21108 ist in Produkten nicht zulässig, die über längere Zeit mit der Haut in Kontakt bleiben.

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    The product poses a chemical risk because it contains the ingredients CI 21108 and CI 12315. Under the Cosmetics Directive 76/768/EEC, CI 12315 is prohibited as a colouring agent in cosmetic products and CI 21108 is not allowed in products that remain in contact with the skin for a long period.

    Safety Gate, EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte: Kosmetikmeldungen (Wochenberichte) ·

Safety Gate, EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte: Kosmetikmeldungen (Wochenberichte), abgerufen am 23. Oktober 2026.

Source : Commission européenne, Safety GateEU-Schnellwarnsystem für gefährliche Nichtlebensmittel., rapports hebdomadaires (CC0) ; texte des alertes en anglais.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: CI 21108
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionFarbstoff unter Bedingungen zugelassennicht genannt
Vereinigtes KönigreichFarbstoff unter Bedingungen zugelassennicht genannt
SchweizEU-Verordnung anwendbarnicht genannt
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANZugelassener Farbstoffnicht genannt
TaiwanZugelassener Farbstoffnicht genannt
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

ASEAN (Südostasien)

  • Zugelassener Farbstoff: CI 21108

    Annex IV (zugelassene Farbstoffe), Eintrag 21108, Seite 260.

    Anwendungsbereich: Farbstoffe, die ausschließlich in kosmetischen Mitteln verwendet werden dürfen, die dazu bestimmt sind, nur kurz mit der Haut in Berührung zu kommen | Farbe: Gelb | Sonstige Einschränkungen und Anforderungen: Höchstkonzentration von 3,3’-Dimethylbenzidin im Farbstoff: 5 ppm

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    Field of application: Colouring agents allowed exclusively in cosmetic products intended to come into contact only briefly with the skin | Colour: Yellow | Other limitations and requirements: Maximum 3,3’-dimethylbenzidine concentration in the colouring agent: 5 ppm

    ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2) ·

ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.

Taiwan

  • Zugelassener Farbstoff: CI 21108

    化粧品色素成分使用限制表 (zugelassene Farbstoffe).

    Anwendungsbereich: Kategorie 4: Nur in kosmetischen Mitteln, die unmittelbar nach der Anwendung abgespült werden | Andere Namen: Pigment Yellow 83

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: zh-Hant.

    Original anzeigen
    使用範圍:第4類:限用於用後立即洗去之化粧品 | 別名:Pigment Yellow 83

    Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten ·

Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten, abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : Administration taïwanaise des aliments et des médicaments (TFDA), jeux de données ouverts de data.gov.tw (licence gouvernementale ouverte, version 1.0) ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff

4 erfasste Produkte nennen ihn laut den Beiträgen zu Open Beauty Facts. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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