CI 45410
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026 ; CosIng, annexe IV du règlement (CE) 1223/2009 (colorants autorisés), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 6417
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.
Auf dem Etikett lesen
Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Zur Information Anhang III, Eintrag 270, schreibt je nach Produktart einen Warnhinweis vor (amtlicher deutscher Text): Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln: „Auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis „ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko…“. Keiner für: Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln.
32009R1223, amtliche deutsche konsolidierte Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Mit Einschränkungen zulässig: Anhang III legt eine Höchstkonzentration, die zulässigen Produktarten und einen auf der Verpackung aufzudruckenden Warnhinweis fest. Zutatenlisten nennen keine Mengen, sodass die Konzentration nicht am Etikett geprüft werden kann; der Warnhinweis schon.
Ein Inhaltsstoff darf nur als Farbstoff verwendet werden, wenn er auf der Liste in Anhang IV steht. CI 45410 steht darin, ohne Höchstkonzentration oder Verwendungsbeschränkung in diesem Eintrag.
CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
Mit Einschränkungen zulässig
Dieser Eintrag erfasst denselben Stoff wie CI 45410 (gleiche CAS-Nummer im CosIng-Verzeichnis): Seine Bedingungen gelten.
Im Text vorgesehene Verwendungen
Eine INCI-Liste gibt die tatsächliche Konzentration nicht an. Die folgenden Grenzwerte betreffen die gebrauchsfertige Zubereitung für die im Text genannten Verwendungen. Gemeinsame Bedingungen gelten für alle Fälle dieses Eintrags.
| Art des Mittels | Höchstkonzentration | Sonstige Bedingungen | Aufzudruckender Warnhinweis |
|---|---|---|---|
| (a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | nicht festgelegt | Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. | Auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis „ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, — wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; — wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; — wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“ |
| (b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 0,4 % | nicht festgelegt | nicht festgelegt |
- Abzuspülendes Produkt: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
- Auf der Haut verbleibendes Produkt: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
- Kinder unter 3 Jahren: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
- Anwendungsbereich: in den folgenden Spalten erwähnt, einschließlich Ausschlüssen und Bedingungen.
- Eintrag
- Anhang III, Nr. 270
- Stoff
Fluorescein, 2',4',5',7'-tetrabromo-4,5,6,7- tetrachloro-, disodium salt (CI 45410)
- Namen im Glossar
- ACID RED 92
- CAS
- 18472-87-2
- EG
- 242-355-6
Daten im Rechtsakt (3)
- Geltungsbeginn ab 11. Juli 2013
It shall apply from 11 July 2013.
- Inkrafttreten am 11. Juli 2013
- Geltungsbeginn ab 1. Juli 2014
However, the following provisions in the Annex shall apply from 1 July 2014: (a) the provisions in column ‘i’ of point 1 and of points 3 to 9 relating to the use of the substances in products intended for colouring eyelashes; (b) points 2 and 10.
Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 270. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (UE) Nr. 1197/2013, verabschiedet am 25. November 2013.
Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: Opinion on Acid Red 92; Opinion on Acid Red 92.
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen
- Sonstige Bedingungen
- Nicht mehr als 1 % Fluorescein und 2 % Monobromfluorescein
- Eintrag
- Anhang IV, Nr. 79
- Stoff
3,4,5,6-Tetrachloro-2-(1,4,5,8-tetrabromo-6-hydroxy-3-oxoxanthen-9-yl)benzoic acid and its insoluble barium, strontium and zirconium lakes, salts and pigments
- Namen im Glossar
- CI 45410
- CAS
- 18472-87-2
- EG
- 242-355-6
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang IV, Eintrag 79. CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
Anhang IV, Eintrag 79: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009
Anhang IV, Eintrag 79: gilt ab diesem Datum
Anhang III, Eintrag 270: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (UE) Nr. 1197/2013
Anhang III, Eintrag 270: gilt ab diesem Datum
Identität
- CosIng-Kennung
- 32772
- CAS (laut CosIng)
- 13473-26-2, 18472-87-2
- EG (laut CosIng)
- 236-747-6, 242-355-6
- Angegebene Funktionen
- Kosmetischer farbstoff Haarfärbend
CosIng nennt 2 CAS-Nummern für diesen Namen: Er erfasst mehrere Stoffe.
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | Mit Einschränkungen zulässig | 0,4% |
| Vereinigtes Königreich | Mit Einschränkungen zulässig | 0,4% |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | 0,4% |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Zugelassener Farbstoff | nicht genannt |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration) | 0,4% |
| Taiwan | Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration) weicht von der EU ab | 0,4 bis 2% |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Südkorea
- Zugelassener Farbstoff: 적색 104 호의 (1) (플록신 B, Phloxine B) CI 45410 (Phloxine B)
색소 고시 별표 1 (zugelassene Farbstoffe), Eintrag 30, Seite 1.
Nicht im Augenbereich verwendbar | Anmerkung: Teerfarbstoff
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: ko.
Original anzeigen
눈 주위에 사용할 수 없음 | 비고 : 타르색소
- Zugelassener Farbstoff: 적색 104 호의 (2) (플록신 BK, Phloxine BK) CI 45410 (Phloxine BK)
색소 고시 별표 1 (zugelassene Farbstoffe), Eintrag 31, Seite 2.
Nicht im Augenbereich verwendbar | Anmerkung: Teerfarbstoff
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: ko.
Original anzeigen
눈 주위에 사용할 수 없음 | 비고 : 타르색소
Südkorea, MFDS-Vorschriften für kosmetische Farbstoffe (화장품의 색소 종류 및 기준), Mitteilung 2023-61, Anhang 1, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품의 색소 종류 및 기준, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
ASEAN (Südostasien)
- Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): Fluorescein, 2',4',5',7'-tetrabromo-4,5,6,7- tetrachloro-, disodium salt (CI 45410) Acid Red 92
Annex III (Stoffe mit Einschränkungen), Eintrag 294, Seite 221. Grenzwert: (b) 0,4 %.
Referenzspalte: (270) | Anwendungsbereich und/oder Verwendung: (a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln (b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln Die Verwendung zum Färben von Wimpern und Augenbrauen ist nicht zulässig. | Weitere Einschränkungen und Anforderungen: (a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die auf das Haar aufgetragene Höchstkonzentration 2.0 % nicht überschreiten (a) und (b): Die Gebrauchsanweisung „Geeignete Handschuhe tragen“ muss im Text des Etiketts oder der Packungsbeilage enthalten sein. | Anwendungsbedingungen und Warnhinweise, die auf den Etiketten angegeben werden müssen: (a) Auf dem Etikett anzugeben: Das Mischungsverhältnis. „ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Anweisungen lesen und befolgen. Dieses Produkt ist nicht für die Anwendung bei Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können Ihr Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, wenn: - Sie einen Ausschlag im Gesicht oder eine empfindliche, gereizte und geschädigte Kopfhaut haben, - Sie schon einmal nach dem Haarfärben eine Reaktion festgestellt haben, - Sie in der Vergangenheit auf eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ reagiert haben. (a) und (b) Nicht zum Färben von Wimpern oder Augenbrauen verwenden
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Ref column: (270) | Field of application and/or use: (a) Hair dye substance in oxidative hair dye products (b) Hair dye substance in non-oxidative hair dye products Use for dyeing eyelashes and eyebrows is not permitted. | Other limitations and requirements: (a) After mixing under oxidative conditions the maximum concentration applied to hair must not exceed 2.0 % (a) and (b): The direction for use “wear suitable gloves” must be included in label or leaflet text. | Conditions of use and warning which must be printed on the labels: (a) To be printed on the label: The mixing ratio. “ Hair colorants can cause severe allergic reactions. Read and follow instructions. This product is not intended for use on persons under the age of 16. Temporary ‘black henna’ tattoos may increase your risk of allergy. Do not colour your hair if: — you have a rash on your face or sensitive, irritated and damaged scalp, — you have ever experienced any reaction after colouring your hair, — you have experienced a reaction to a temporary ‘black henna’ tattoo in the past. (a) and (b) Do not use to dye eyelashes or eyebrows
- Zugelassener Farbstoff: CI 45410
Annex IV (zugelassene Farbstoffe), Eintrag 45410 (2), Seite 262.
Anwendungsbereich: In allen kosmetischen Mitteln zugelassene Farbstoffe | Farbe: Rot | Sonstige Einschränkungen und Anforderungen: Höchstens 1% 2-(6-Hydroxy-3-oxo-3H-xanthen-9-yl)benzoesäure und 2% 2-(Brom-6-hydroxy-3-oxo-3H-xanthen-9-yl)benzoesäure | Anmerkung (2): Die unlöslichen Barium-, Strontium- und Zirkoniumlacke, -salze und -pigmente dieser Farbstoffe sind ebenfalls zulässig. Sie müssen die Prüfung auf Unlöslichkeit bestehen, die nach dem in Artikel 9 festgelegten Verfahren bestimmt wird.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Field of application: Colouring agents allowed in all cosmetic products | Colour: Red | Other limitations and requirements: Not more than 1% 2-(6-hydroxy-3-oxo-3H-xanthen-9-yl)benzoic acid and 2% 2-(bromo-6-hydroxy-3-oxo-3H-xanthen-9-yl)benzoic acid | Note (2): The insoluble barium, strontium and zirconium lakes, salts and pigments of these colouring agents shall also be permitted. They must pass the test for insolubility which will be determined by the procedure laid down in Article 9.
ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.
Taiwan
- Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): Fluorescein, 2',4',5',7'-tetrabromo-4,5,6,7-tetrachloro-, disodium salt (CI 45410) (Acid Red 92)
化粧品成分使用限制表 (Stoffe mit Einschränkungen). Grenzwert: (a)2 % (b)0,4 %.
Produktart/Anwendungsbereich: (a) Oxidative Haarfärbemittel (b) Nichtoxidative Haarfärbemittel
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: zh-Hant.
Original anzeigen
產品類型/使用範圍:(a)氧化性染髮產品 (b)非氧化性染髮產品
- Zugelassener Farbstoff: CI 45410
化粧品色素成分使用限制表 (zugelassene Farbstoffe).
Anwendungsbereich: Kategorie 1: In allen kosmetischen Mitteln verwendbar | Andere Bezeichnungen: Acid Red 92 D&C Red No. 28 Phloxine BK Phloxine B Solvent Red 48 D&C Red No. 27 Tetrachloro tetrabromofluorecein
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: zh-Hant.
Original anzeigen
使用範圍:第1類:所有化粧品均可使用 | 別名:Acid Red 92 D&C Red No. 28 Phloxine BK Phloxine B Solvent Red 48 D&C Red No. 27 Tetrachloro tetrabromofluorecein
Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten, abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : Administration taïwanaise des aliments et des médicaments (TFDA), jeux de données ouverts de data.gov.tw (licence gouvernementale ouverte, version 1.0) ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
Enthalten in 100 rezeptfreie US-Produkte (openFDA).
Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff
911 erfasste Produkte nennen ihn laut den Beiträgen zu Open Beauty Facts. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.