CompoAtlas

CI 62045

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026 ; CosIng, annexe IV du règlement (CE) 1223/2009 (colorants autorisés), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 6433

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Mit Einschränkungen zulässig: Anhang III legt eine Höchstkonzentration und die zulässigen Produktarten fest. Zutatenlisten nennen keine Mengen, sodass die Konzentration nicht am Etikett geprüft werden kann.

Ein Inhaltsstoff darf nur als Farbstoff verwendet werden, wenn er auf der Liste in Anhang IV steht. CI 62045 steht darin mit einer Höchstkonzentration.

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Verwendungsklassifikation

  • Kosmetische Mittel -> Haarfärbend; Kosmetischer Farbstoff

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    Cosmetics -> Hair dyeing; Cosmetic colorant

PubChem : NORMAN Suspect List Exchange · 2026-10-29 · S13 | EUCOSMETICS | Combined Inventory of Ingredients Employed in Cosmetic Products (2000) and Revised Inventory (2006) | DOI:10.5281/zenodo.2624118.

Lizenz.

Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.

Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Mit Einschränkungen zulässig

Dieser Eintrag erfasst denselben Stoff wie CI 62045 (gleiche CAS-Nummer im CosIng-Verzeichnis): Seine Bedingungen gelten.

Im Text vorgesehene Verwendungen

Eine INCI-Liste gibt die tatsächliche Konzentration nicht an. Die folgenden Grenzwerte betreffen die gebrauchsfertige Zubereitung für die im Text genannten Verwendungen. Gemeinsame Bedingungen gelten für alle Fälle dieses Eintrags.

Art des Mittels
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
Höchstkonzentration
0,5 %
Sonstige Bedingungen
— Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden. — Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg. — In nitritfreien Behältern aufbewahren.
  • Abzuspülendes Produkt: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Auf der Haut verbleibendes Produkt: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Kinder unter 3 Jahren: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Anwendungsbereich: in den folgenden Spalten erwähnt, einschließlich Ausschlüssen und Bedingungen.
Eintrag
Anhang III, Nr. 195
Stoff

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Sodium 1-amino-4-(cyclohexylamino)-9,10-dihydro-9,10-dioxoanthracene-2-sulphonate; CI 62045 (see note 17)
Namen im Glossar
ACID BLUE 62
CAS
4368-56-3
EG
224-460-9
Daten im Rechtsakt (2)
  • Inkrafttreten am 15. Mai 2013
  • Geltungsbeginn ab 11. Juli 2013
    It shall apply from 11 July 2013.

Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 195. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (UE) Nr. 344/2013, verabschiedet am 4. April 2013.

Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: Opinion on Acid Blue 62; Opinion on Acid Blue 62.

Farbstoff unter Bedingungen zugelassen

Art des Mittels
Auszuspülende/abzuspülende Mittel
Eintrag
Anhang IV, Nr. 94
Stoff

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Sodium 1-amino-4-(cyclohexylamino)-9,10-dihydro-9,10-dioxoanthracene-2-sulphonate
Namen im Glossar
CI 62045
CAS
4368-56-3
EG
224-460-9

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang IV, Eintrag 94. CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang IV, Eintrag 94: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009

  2. Anhang III, Eintrag 195: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (UE) Nr. 344/2013

  3. Anhang III, Eintrag 195: gilt ab diesem Datum

    Anhang IV, Eintrag 94: gilt ab diesem Datum

Identität

CosIng-Kennung
32788
CAS (laut CosIng)
4368-56-3
EG (laut CosIng)
224-460-9
Angegebene Funktionen
Kosmetischer farbstoff

Die von CosIng genannte CAS-Nummer erfasst auch 1 weiterer INCI-Name: Sie bezeichnet eine Stofffamilie und nicht nur diesen Inhaltsstoff.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: CI 62045
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionMit Einschränkungen zulässig0,5%
Vereinigtes KönigreichMit Einschränkungen zulässig0,5%
SchweizEU-Verordnung anwendbar0,5%
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANEingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration)0,5%
TaiwanEingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration)0,5%
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
  • Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

ASEAN (Südostasien)

  • Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): Sodium 1-amino-4-(cyclohexylamino)-9,10-dihydro-9,10-dioxoanthracene-2-sulphonate (CI 62045) Acid Blue 62

    Annex III (Stoffe mit Einschränkungen), Eintrag 195, Seite 145. Grenzwert: 0,5 %.

    Anwendungsbereich und/oder Verwendung: Haarfarbstoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln Die Verwendung zum Färben von Wimpern und Augenbrauen ist nicht gestattet. | Sonstige Einschränkungen und Anforderungen: • Nicht mit nitrosierenden Agenzien verwenden • Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg(21) • In nitritfreien Behältnissen aufbewahren Die freie Base und die Salze dieses Haarfarbstoffs sind zur Verwendung zugelassen, sofern sie nicht nach Anhang II verboten sind. Der Anwendungshinweis „Geeignete Handschuhe tragen“ muss in den Text auf dem Etikett oder der Packungsbeilage aufgenommen werden. | Anwendungsbedingungen und Warnhinweise, die auf den Etiketten angegeben sein müssen: Nicht zum Färben von Wimpern und Augenbrauen verwenden

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    Field of application and/or use: Hair dye substance in non-oxidative hair dye products Use for dyeing eyelashes and eyebrows is not permitted. | Other limitations and requirements: • Do not use with nitrosating agents • Maximum nitrosamine content: 50 μg/kg(21) • Keep in nitrite-free containers The free base and salts of this hair colouring ingredient, unless prohibited under Annex II, are permitted for use. The direction for use “wear suitable gloves” must be included in label or leaflet text. | Conditions of use and warning which must be printed on the labels: Do not use to dye eyelashes or eyebrows

    ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2) ·

  • Zugelassener Farbstoff: CI 62045

    Annex IV (zugelassene Farbstoffe), Eintrag 62045, Seite 262.

    Anwendungsgebiet: Farbstoffe, die ausschließlich in kosmetischen Mitteln zugelassen sind, die nur kurz mit der Haut in Berührung kommen sollen | Farbe: Blau

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    Field of application: Colouring agents allowed exclusively in cosmetic products intended to come into contact only briefly with the skin | Colour: Blue

    ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2) ·

ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.

Taiwan

  • Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): Sodium 1-amino-4-(cyclohexylamino)-9,10-dihydro-9,10-dioxoanthracene-2-sulphonate (CI 62045) (Acid Blue 62)

    化粧品成分使用限制表 (Stoffe mit Einschränkungen). Grenzwert: 0,5 %.

    Produkttyp/Anwendungsbereich: Nichtoxidative Haarfärbemittel | Einschränkungen: Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden; Höchstgehalt an Nitrosaminen:50 microgram/kg (ppb); In nitritfreien Behältern aufbewahren

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: zh-Hant.

    Original anzeigen
    產品類型/使用範圍:非氧化性染髮產品 | 限制規定:不得與亞硝基化劑一起使用; 亞硝胺限量:50 microgram/kg (ppb); 應置於無亞硝基酸鹽之容器

    Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten ·

  • Zugelassener Farbstoff: CI 62045

    化粧品色素成分使用限制表 (zugelassene Farbstoffe).

    Anwendungsbereich: Kategorie 4: Nur in kosmetischen Mitteln, die unmittelbar nach der Anwendung abgewaschen werden | Andere Bezeichnung: Acid Blue 62

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: zh-Hant.

    Original anzeigen
    使用範圍:第4類:限用於用後立即洗去之化粧品 | 別名:Acid Blue 62

    Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten ·

Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten, abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : Administration taïwanaise des aliments et des médicaments (TFDA), jeux de données ouverts de data.gov.tw (licence gouvernementale ouverte, version 1.0) ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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