COPPER
COPPER: In Nanoform verboten (Anhang II, Eintrag 1726); farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV, Eintrag 132), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Gut zu wissen: gewässergefährdend. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026 ; CosIng, annexe IV du règlement (CE) 1223/2009 (colorants autorisés), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 7371
- In Nanoform verboten (Anhang II)
- Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.
Zu beachten Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Antimikrobiell: Hilft, das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu kontrollieren.
Hilft das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu hemmen.
Adstringierend: Hilft, die Haut zusammenzuziehen.
Verdichtet die Hautoberfläche.
Kosmetischer farbstoff: Verleiht einem Kosmetikum, der Haut, Haaren oder Nägeln Farbe.
Färbt kosmetische Mittel und/oder gibt der Haut und/oder den Hautanhangsgebilden Farbe. Sämtliche aufgeführten Farbstoffe stammen aus der Positivliste der Farbstoffe (Anhang IV der Kosmetikrichtlinie).
Haarkonditionierend: Hilft, Haare kämmbar, geschmeidig, weich oder glänzend zu machen.
Macht das Haar leicht kämmbar, geschmeidig, weich und glänzend und/oder verleiht ihm Volumen, Geschmeidigkeit, Glanz usw.
Hautschützend: Hilft, die Haut vor schädlichen äußeren Einwirkungen zu schützen.
Hilft schädigende Einwirkungen auf die Haut durch äußere Einflüsse zu vermeiden.
Feuchthaltend: Bindet Feuchtigkeit und hilft, sie zu bewahren.
Hält Feuchtigkeit.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Nur die Nanomaterialform ist verboten; die Nicht-Nanoform erfasst dieser Eintrag nicht. In der Liste der Inhaltsstoffe ist die Nanomaterialform mit [nano] gekennzeichnet.
Ein Inhaltsstoff darf nur als Farbstoff verwendet werden, wenn er auf der Liste in Anhang IV steht. COPPER steht darin, ohne Höchstkonzentration oder Verwendungsbeschränkung in diesem Eintrag.
CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Wofür der Stoff verwendet wird
Antimikrobiell
Hilft, das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu kontrollieren.
Hilft das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu hemmen.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Adstringierend
Hilft, die Haut zusammenzuziehen.
Verdichtet die Hautoberfläche.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Kosmetischer farbstoff
Verleiht einem Kosmetikum, der Haut, Haaren oder Nägeln Farbe.
Färbt kosmetische Mittel und/oder gibt der Haut und/oder den Hautanhangsgebilden Farbe. Sämtliche aufgeführten Farbstoffe stammen aus der Positivliste der Farbstoffe (Anhang IV der Kosmetikrichtlinie).32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Haarkonditionierend
Hilft, Haare kämmbar, geschmeidig, weich oder glänzend zu machen.
Macht das Haar leicht kämmbar, geschmeidig, weich und glänzend und/oder verleiht ihm Volumen, Geschmeidigkeit, Glanz usw.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Hautschützend
Hilft, die Haut vor schädlichen äußeren Einwirkungen zu schützen.
Hilft schädigende Einwirkungen auf die Haut durch äußere Einflüsse zu vermeiden.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Feuchthaltend
Bindet Feuchtigkeit und hilft, sie zu bewahren.
Hält Feuchtigkeit.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Verbraucherverwendungen
Haftungs-/Kohäsionsvermittler
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
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Adhesion/cohesion promoterVerbraucherverwendungen
Legierungen
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
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AlloysVerbraucherverwendungen
Katalysator
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
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CatalystIn Pflanzen oder Organismen natürlich vorkommendes Molekül; der kosmetische Inhaltsstoff kann daraus gewonnen, durch Fermentation hergestellt oder synthetisiert sein: Das Etikett gibt dies nicht an.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer und natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst: 8 Taxa; Beispiele: Foeniculum vulgare, Theobroma cacao, Aeollanthus subacaulis var. linearis, Artemia salina, Crotalaria prolongata.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Herstellung
Etwa 80 % des Primärkupfers weltweit stammen aus niedriggradigen oder armen Sulfiderzen, die üblicherweise mit pyrometallurgischen Verfahren behandelt werden, im Allgemeinen in folgender Reihenfolge: (1) Aufbereitung des Erzes durch Schaumflotation zu Kupferkonzentrat; (2) optionale Teilröstung zur Gewinnung oxidierten Materials oder Röstguts; (3) zweistufige pyrometallurgische Gewinnung, (a) Schmelzen der Konzentrate zu Kupferstein, (b) Umwandlung des Kupfersteins durch Oxidation in Rohkupfer (Konverter- oder Blisterkupfer); (4) Raffination des Rohkupfers, gewöhnlich in zwei Schritten, (a) pyrometallurgisch zu feuerraffiniertem Kupfer, (b) elektrolytisch zu hochreinem Elektrolytkupfer.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
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About 80% of the primary copper in the world comes from low-grade or poor sulfide ores, which are usually treated by pyrometallurgical methods, generally in the following sequence: (1) Beneficiation by froth flotation of ore to copper concentrate; (2) Optional partial roasting to obtain oxidized material or calcines; (3) two-stage pyrometallurgical extraction, (a) smelting concentrates to matte, (b) converting matte by oxidation to crude (converter or blister) copper; (4) Refining the crude copper, usually in two steps, (a) pyrometallurgically to fire-refined copper, (b) electrolytically to high-purity electrolytic copper.Herstellung
KUPFERERZE ZERKLEINERN, MAHLEN UND DURCH FLOTATION (SULFIDERZE) ODER SÄURELAUGUNG (OXIDERZE) KONZENTRIEREN; KONZENTRATE SCHMELZEN, UM BLISTERKUPFER ZU ERHALTEN, DAS ELEKTROLYTISCH ODER DURCH FEUERRAFFINATION GEREINIGT WIRD
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
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CRUSH, GRIND, AND CONCENTRATE COPPER ORES BY FLOTATION (SULFIDE ORES) OR LEACHING WITH ACID (OXIDE ORES); SMELT CONCENTRATES TO YIELD A BLISTER COPPER WHICH IS REFINED ELECTROLYTICALLY OR FIRE REFINEDHerstellung
Kupfer + Chlor (Reaktion); Kupferhydroxid/Kupfer(II)-oxid/basisches Kupfercarbonat + Salzsäure (Salzbildung)
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
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Copper + chlorine (reaction); copper hydroxide/cupric oxide/copper carbonate basic + hydrochloric acid (salt formation)Aussehen
Rotes Metall; kubisch
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
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Red metal; cubicAussehen
Rötliches, glänzendes, duktiles, verformbares Metall
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
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Reddish, lustrous, ductile, malleable metalBeschriebener Geruch
Geruchlos /Kupferstäube und -nebel/
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
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Odorless /Copper dusts and mists/In 0,0% der erfassten Kosmetika enthalten (0 von 22 496).
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
In Nanoform verboten
CosIng ordnet den Namen COPPER diesem Eintrag zu. Die Verbotsfälle werden oben unter „Einfach erklärt“ erläutert; die amtliche Bezeichnung steht unten.
- Eintrag
- Anhang II, Nr. 1726
- Stoff
- Copper (nano) [INCI] Colloidal Copper (nano) [INCI]
- CAS
- 7440-50-8
- EG
- 231-159-6
Daten im Rechtsakt (3)
- Inkrafttreten am 4. April 2024
- Inverkehrbringen ab 1. Februar 2025
From 1 February 2025 cosmetic products containing that substance shall not be placed on the Union market
- Bereitstellung auf dem Markt ab 1. November 2025
From 1 November 2025 cosmetic products containing that substance shall not be made available on the Union market
Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II, Eintrag 1726. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (EU) 2024/858, verabschiedet am 14. März 2024.
Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: OPINION ON Copper (nano) and Colloidal Copper (nano).
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen
Dieser Eintrag erfasst denselben Stoff wie COPPER (gleiche CAS-Nummer im CosIng-Verzeichnis): Seine Bedingungen gelten.
- Eintrag
- Anhang IV, Nr. 132
- Stoff
- Copper
- Namen im Glossar
- CI 77400
- CAS
- 7440-50-8
- EG
- 231-159-6
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang IV, Eintrag 132. CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
Anhang IV, Eintrag 132: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009
Anhang IV, Eintrag 132: gilt ab diesem Datum
Anhang II, Eintrag 1726: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2024/858
Anhang II, Eintrag 1726: Ein neues nicht konformes Produkt darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden
Anhang II, Eintrag 1726: Ein nicht konformes Produkt darf auch aus Lagerbeständen nicht mehr verkauft werden
CLP-Einstufung „Aquatic Acute 1“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2024/2564)
Identität
- CosIng-Kennung
- 101886
- CAS (laut CosIng)
- 7440-50-8
- EG (laut CosIng)
- 231-159-6
- Angegebene Funktionen
Antimikrobiell
Hilft, das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu kontrollieren.
Hilft das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu hemmen.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Adstringierend
Hilft, die Haut zusammenzuziehen.
Verdichtet die Hautoberfläche.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Kosmetischer farbstoff
Verleiht einem Kosmetikum, der Haut, Haaren oder Nägeln Farbe.
Färbt kosmetische Mittel und/oder gibt der Haut und/oder den Hautanhangsgebilden Farbe. Sämtliche aufgeführten Farbstoffe stammen aus der Positivliste der Farbstoffe (Anhang IV der Kosmetikrichtlinie).
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Haarkonditionierend
Hilft, Haare kämmbar, geschmeidig, weich oder glänzend zu machen.
Macht das Haar leicht kämmbar, geschmeidig, weich und glänzend und/oder verleiht ihm Volumen, Geschmeidigkeit, Glanz usw.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Hautschützend
Hilft, die Haut vor schädlichen äußeren Einwirkungen zu schützen.
Hilft schädigende Einwirkungen auf die Haut durch äußere Einflüsse zu vermeiden.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Feuchthaltend
Bindet Feuchtigkeit und hilft, sie zu bewahren.
Hält Feuchtigkeit.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Die von CosIng genannte CAS-Nummer erfasst auch 2 weitere INCI-Namen: Sie bezeichnet eine Stofffamilie und nicht nur diesen Inhaltsstoff.
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)
Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
copper [specific surface area > 0,67 mm2/mg]
Nach der harmonisierten Einstufung weder krebserzeugend noch erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend
- Gefahrenklassen
- Kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1)
Langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1) - Gefahrenhinweise
- H400 H410
Anhang VI, Eintrag 029-026-00-0, zugeordnet über CAS 7440-50-8. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2024/2564, spätestens ab 1. Mai 2026 anwendbar.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | In Nanoform verboten | nicht genannt |
| Vereinigtes Königreich | Farbstoff unter Bedingungen zugelassen | nicht genannt |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | nicht genannt |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Zugelassener Farbstoff | nicht genannt |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eintrag 1726 in Anhang II des EU-Rechts (Verordnung (EU) 2024/858) hat keine Entsprechung im britischen Recht.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Südkorea
- Zugelassener Farbstoff: 구리 (카퍼, Copper) CI 77400 (Copper)
색소 고시 별표 1 (zugelassene Farbstoffe), Eintrag 78, Seite 5.
Südkorea, MFDS-Vorschriften für kosmetische Farbstoffe (화장품의 색소 종류 및 기준), Mitteilung 2023-61, Anhang 1, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품의 색소 종류 및 기준, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff
7 erfasste Produkte nennen ihn laut den Beiträgen zu Open Beauty Facts. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.