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KAOLIN

KAOLIN: In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang IV, Eintrag 119), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. CosIng, annexe IV du règlement (CE) 1223/2009 (colorants autorisés), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 14138

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; er steht nicht als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der ECHAEuropäische Chemikalienagentur.-Kandidatenliste.

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Abrasiv: Hilft, Material von Körperoberflächen zu entfernen, auch durch mechanische Reinigung.

Absorbierend: Nimmt in Wasser oder Öl gelöste oder verteilte Stoffe auf.

Antibackmittel: Hilft Pulverpartikeln zu fließen, ohne zu Klumpen zusammenzukleben.

Quellend: Verringert die Masse des Produkts im Verhältnis zu seinem Schüttvolumen.

Kosmetischer farbstoff: Verleiht einem Kosmetikum, der Haut, Haaren oder Nägeln Farbe.

Trübend: Macht ein Kosmetikum weniger durchsichtig.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Dieser Name wird nur als Beispiel in einem Eintrag von Anhang IV genannt, der eine Stofffamilie erfasst: Die genauen Bedingungen hängen von der verwendeten Form ab.

CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Mineralisches Material, je nach Verfahren gewonnen oder synthetisch hergestellt.

Grundlage: mineralischer INCI-Name oder anorganisches Colour-Index-Pigment (CI 77000 bis 77999).

In 1,4% der erfassten Kosmetika enthalten (326 von 22 496), vor allem: Gesichtsmasken, Seifen, Zahnpasten.

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Farbstoff unter Bedingungen zugelassen

CosIng nennt den Namen KAOLIN in diesem Eintrag mit der geregelten Bezeichnung „CI 77004“: Der folgende Titel benennt die erfasste Form oder Verwendung.

Eintrag
Anhang IV, Nr. 119
Stoff
Natural hydrated aluminium silicate, Al2O3.2SiO2.2H2O, containing calcium, magnesium or iron carbonates, ferric hydroxide, quartz-sand, mica, etc. as impurities
Namen im Glossar
CI 77004
CAS
1302-78-9
EG
215-108-5

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang IV, Eintrag 119. CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.

Identität

CosIng-Kennung
34795
CAS (laut CosIng)
1332-58-7
EG (laut CosIng)
310-194-1
Angegebene Funktionen
Abrasiv Absorbierend Antibackmittel Quellend Kosmetischer farbstoff Trübend

Die von CosIng genannte CAS-Nummer erfasst auch 1 weiterer INCI-Name: Sie bezeichnet eine Stofffamilie und nicht nur diesen Inhaltsstoff.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: KAOLIN
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionIn einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschriftnicht genannt
Vereinigtes KönigreichIn einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschriftnicht genannt
SchweizEU-Verordnung anwendbarnicht genannt
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
TaiwanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang IV)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

Enthalten in 556 rezeptfreie US-Produkte (openFDA).

Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff

1,275 erfasste Produkte nennen ihn laut den Beiträgen zu Open Beauty Facts. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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