PIGMENT RED 53
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 21029
Wen es betrifft
Dieser Inhaltsstoff ist in Kosmetika in der Europäischen Union verboten: Die folgenden Angaben beschreiben seine Gefahren, keine zulässige Verwendung.
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
In der Europäischen Union für alle in Kosmetika verboten, unabhängig von Alter oder Situation: Für diese Gruppe ist deshalb keine besondere Bedingung erforderlich.
Babys und Kinder
In der Europäischen Union für alle in Kosmetika verboten, unabhängig von Alter oder Situation: Für diese Gruppe ist deshalb keine besondere Bedingung erforderlich.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Es ist verboten, ihn in einem in der Europäischen Union verkauften kosmetischen Mittel zu verwenden, unabhängig von der Dosis. Steht er in der Liste eines neueren Produkts, ist dies zu prüfen: Der Eintrag kann veraltet oder falsch oder das Produkt für einen anderen Markt bestimmt sein.
CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Weitere Namen: C.I. Pigment Red 53, sodium salt (Englisch), Pigment Red 53, Natriumsalz (Deutsch).
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
In Kosmetika verboten
CosIng ordnet den Namen PIGMENT RED 53 diesem Eintrag in Anhang II zu.
- Eintrag
- Anhang II, Nr. 401
- Stoff
Farbstoff CI 15585
- CAS
- 2092-56-0 / 5160-02-1
- EG
- 218-248-5 / 225-935-3
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II, Eintrag 401. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
Anhang II, Eintrag 401: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009
Anhang II, Eintrag 401: gilt ab diesem Datum
Identität
- CosIng-Kennung
- 84983
- CAS (laut CosIng)
- 2092-56-0
- EG (laut CosIng)
- 218-248-5
- Angegebene Funktionen
- Kosmetischer farbstoff
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
EU-Produktwarnungen (Safety Gate)
2 alertes zu Kosmetika nennen diesen Namen in der Gefahrenbeschreibung. Eine Warnung betrifft ein bestimmtes Produkt, nicht den Inhaltsstoff selbst. Unter jeder Warnung steht ihr Grund (verbotener Stoff, Grenzwertüberschreitung, fehlende Kennzeichnung…) im veröffentlichten englischen Wortlaut.
- 27. Juli 2018 : Make-up stick, Unknown, Deutschland (« Andere Risikostufen ») Warnung
Der Farbstift enthält den roten Farbstoff CI 15585, der in kosmetischen Mitteln nicht zugelassen ist. Außerdem enthält er den gelben Farbstoff CI 21090. Kosmetische Mittel dürfen keine verbotenen Farbstoffe enthalten. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über kosmetische Mittel.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
The colour stick contains the red colouring agent CI 15585 which is not permitted in cosmetic products. In addition it contains the yellow colouring agent CI 21090. Cosmetic products must not contain prohibited colorants. The product does not comply with the Cosmetic Products Regulation.
- 1. August 2014 : Make-up stick, R.U.T.E. Promotion, Deutschland (« Andere Risikostufen ») Warnung
Das Produkt birgt ein chemisches Risiko, da es den roten Farbstoff CI 15585 enthält, der in kosmetischen Mitteln nicht zulässig ist. Außerdem sind die Farbstoffe CI 19140 (gelb) und CI 15850 (rot) im Produkt nachweisbar, obwohl sie nicht unter den Inhaltsstoffen aufgeführt sind. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
The product poses a chemical risk because it contains a red colouring agent CI 15585, which is not permitted in cosmetic products. In addition, the colouring agents CI 19140 (yellow) and CI 15850 (red) can also be found in the product, although they are not listed among the ingredients.The product does not comply with the Cosmetics Regulation.
Safety Gate, EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte: Kosmetikmeldungen (Wochenberichte), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Source : Commission européenne, Safety GateEU-Schnellwarnsystem für gefährliche Nichtlebensmittel., rapports hebdomadaires (CC0) ; texte des alertes en anglais.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | In Kosmetika verboten | nicht genannt |
| Vereinigtes Königreich | In Kosmetika verboten | nicht genannt |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | nicht genannt |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Verboten | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Verboten | nicht genannt |
| China | Verboten | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Verboten | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Verboten | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- In Kosmetika verboten (Anhang II)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Kanada
- Verboten: Pigment Red 53
Hotlist, verbotene Inhaltsstoffe.
Synonyme und verwandte Verbindungen: CI 15585
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Synonyms and related compounds: CI 15585
Kanada, Health Canada Cosmetic Ingredient Hotlist (verbotene und eingeschränkt verwendbare Inhaltsstoffe), abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : Santé Canada, Liste critique des ingrédients de cosmétiques (canada.ca, pages française et anglaise) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, qui n'est pas la version officielle, sans approbation de Santé Canada.
Südkorea
- Verboten: 피그먼트레드 53(레이크레드 C)
별표 1 (verbotene Stoffe), Eintrag 968, Seite 48.
Südkorea, MFDS-Verordnung über Sicherheitsstandards für Kosmetika, Mitteilung 2026-19, Anhänge 1 und 2, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품 안전기준 등에 관한 규정, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
China
- Verboten: 着色剂 CI 15585 (Colouring agent CI 15585 (CAS No. 5160-02-1 / CAS No. 2092-56-0))
表1 化妆品禁用原料目录 (verbotene Stoffe, 2021年第74号), Eintrag 430, Seite 附件2 (.doc) Tabellenzeile 430 der Tabelle ; TID-Neudruck S.17.
China, NMPA-Verzeichnisse verbotener Stoffe, Pflanzen und Tiere in Kosmetika (Bekanntmachung 2021 Nr. 74, Änderungen 2023 Nr. 41, 2024 Nr. 12 und 2026 Nr. 48), abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : 国家药品监督管理局 (NMPA) ; catalogue des plantes d'après la reprise du Trade and Industry Department de Hong Kong ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
ASEAN (Südostasien)
- Verboten: Colouring agent CI 15585
Annex II (verbotene Stoffe), Eintrag 401, Seite 15.
ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.
Brasilien
- Verboten: Corante CI 15585
RDC 529/2021, Anexo (verbotene Stoffe), Eintrag 401, Seite 15.
Nr. UE: 401
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Portugiesisch.
Original anzeigen
N° UE: 401
Brasilien, ANVISA-Beschlüsse RDC 529/2021 (Verbote, geändert 2025 und 2026), 528/2021 (Konservierungsstoffe), 600/2022 (UV-Filter) und 628/2022 (Farbstoffe), abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : ANVISA. Texte des projets de résolution votés, le Journal officiel n'ayant pas pu être consulté ; les listes des interdits et des conservateurs de 2021 ont été comparées à la copie du texte publié diffusée par l'État du Paraná, celles des filtres UV et des colorants de 2022 ne l'ont pas été.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.