ZINC CITRATE
ZINC CITRATE: Mit Einschränkungen zulässig, mit Grenzwerten je nach Produktart, für die im Eintrag genannte Form: „Water-soluble zinc salts with the exception of zinc 4- hydroxy-benzene sulphonate (entry 25 of Annex III)“ (Anhang III, Eintrag 24), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 30298
- Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.
Zu beachten Anhang III, Eintrag 24, legt nur für diese Produkte eine Bedingung für Kinder fest: (b) Toothpaste intended for children between 6 months and 1 year of age. „(b) Toothpaste intended for children between 6 months and 1 year of age“
Bei Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an Ihre ärztliche Praxis, Hebamme oder Apotheke.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; er steht nicht als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der ECHAEuropäische Chemikalienagentur.-Kandidatenliste.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Antimikrobiell: Hilft, das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu kontrollieren.
Hilft das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu hemmen.
Zahnbelagshemmend: Hilft, vor Zahnbelag zu schützen.
Trägt zum Schutz vor Zahnbelag bei.
Mundpflege: Bewirkt einen kosmetischen Effekt im Mund, etwa Reinigung oder Geruchsminderung.
Bewirkt kosmetische Wirkungen in Bezug auf die Mundhöhle, wie etwa Reinigung, Desodorierung, Schutz.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Mit Einschränkungen zulässig: Anhang III legt eine Höchstkonzentration und die zulässigen Produktarten fest. Zutatenlisten nennen keine Mengen, sodass die Konzentration nicht am Etikett geprüft werden kann.
CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Wofür der Stoff verwendet wird
Antimikrobiell
Hilft, das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu kontrollieren.
Hilft das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu hemmen.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Zahnbelagshemmend
Hilft, vor Zahnbelag zu schützen.
Trägt zum Schutz vor Zahnbelag bei.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Mundpflege
Bewirkt einen kosmetischen Effekt im Mund, etwa Reinigung oder Geruchsminderung.
Bewirkt kosmetische Wirkungen in Bezug auf die Mundhöhle, wie etwa Reinigung, Desodorierung, Schutz.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Verwendungsklassifikation
Kosmetika -> Mundpflegend; Gegen Plaque
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Cosmetics -> Oral care; AntiplaqueKein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
In 1,1% der erfassten Kosmetika enthalten (248 von 22 496), vor allem: Zahnpasten, Zahnpasta.
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
Mit Einschränkungen zulässig
- Art des Mittels
- a) Zahnpasta für Verwender über einem Jahr b) Zahnpasta für Kinder im Alter von sechs Monaten bis einem Jahr c) Mundspülungen für Verwender über sechs Jahren d) Sonstige Produkte
- Höchstkonzentration
- a) 1 % (als Zink) b) 0,72 % (als Zink) c) 0,1 % (als Zink) d) 1 % (als Zink)
- Eintrag
- Anhang III, Nr. 24
- Stoff
- Water-soluble zinc salts with the exception of zinc 4- hydroxy-benzene sulphonate (entry 25 of Annex III)
- Namen im Glossar
- Zinc Acetate; Zinc Chloride; Zinc Gluconate; Zinc Glutamate; Zinc Citrate; Zinc Sulphate
- CAS
- 557-34-6/ 5970-45-6; 7646-85-7; 4468-02-4; 1949-15-1; 546-46-3; 7733-02-0/ 7446-19-7/ 7446-20-0
- EG
- 209-170-2/ -; 231-592-0; 224-736-9; -; 208-901-2; 231-793-3
Daten im Rechtsakt (4)
- Inkrafttreten am 18. Mai 2026
- Inverkehrbringen ab 1. Januar 2027
From 1 January 2027 cosmetic products containing these substances and not complying with the restrictions shall not be placed on the Union market
- Bereitstellung auf dem Markt ab 1. Juli 2028
From 1 July 2028 cosmetic products containing these substances and not complying with the restrictions shall not be made available on the Union market
- Bereitstellung auf dem Markt ab 1. August 2028
From 1 August 2028 cosmetic products containing these substances and not complying with the restrictions shall not be made available on the Union market
Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 24. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (EU) 2026/909, verabschiedet am 27. April 2026.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
Anhang III, Eintrag 24: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2026/909
- anstehend
Anhang III, Eintrag 24: Ein neues nicht konformes Produkt darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden
- anstehend
Anhang III, Eintrag 24: Ein nicht konformes Produkt darf auch aus Lagerbeständen nicht mehr verkauft werden
- anstehend
Anhang III, Eintrag 24: Ein nicht konformes Produkt darf auch aus Lagerbeständen nicht mehr verkauft werden
Identität
- CosIng-Kennung
- 80748
- CAS (laut CosIng)
- 546-46-3
- EG (laut CosIng)
- 208-901-2
- Angegebene Funktionen
Antimikrobiell
Hilft, das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu kontrollieren.
Hilft das Wachstum von Mikroorganismen auf der Haut zu hemmen.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Zahnbelagshemmend
Hilft, vor Zahnbelag zu schützen.
Trägt zum Schutz vor Zahnbelag bei.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Mundpflege
Bewirkt einen kosmetischen Effekt im Mund, etwa Reinigung oder Geruchsminderung.
Bewirkt kosmetische Wirkungen in Bezug auf die Mundhöhle, wie etwa Reinigung, Desodorierung, Schutz.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
- Wikidata
- Q27282034
- PubChem
- 11023
- ECHA InfoCard
- 100.008.093
- InChIKey
- WGIWBXUNRXCYRA-UHFFFAOYSA-H
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Links zu Wikidata, PubChem und ECHA werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | Mit Einschränkungen zulässig | 0,1 bis 1% |
| Vereinigtes Königreich | Mit Einschränkungen zulässig weicht von der EU ab | 1% |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | 0,1 bis 1% |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Eingeschränkt weicht von der EU ab | 1% |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Südkorea
- Eingeschränkt: 수용성 징크 염류(징크4-하이드록시벤젠설포네이트와 징크피리치온 제외) (ZINC CITRATE)
별표 2, 기타 (weitere Stoffe mit Grenzwerten), Eintrag 42, Seite 35-37. Grenzwert: 징크로서 1 %.
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: ko.
화학물질명: 징크글루코네이트 (CAS No. 4468-02-4) | 화학물질명: 징크글라이시네이트 (CAS No. 14281-83-5) | 화학물질명: 징크락테이트 (CAS No. 16039-53-5) | 화학물질명: 징크살리실레이트 (CAS No. 16283-36-6) | 화학물질명: 징크설페이트 (Monohydrate) (CAS No. 7446-19-7) | 화학물질명: 징크설페이트 (heptahydrate) (CAS No. 7446-20-0) | 화학물질명: 징크설페이트 (anhydrous) (CAS No. 7733-02-0) | 화학물질명: 징크클로라이드 (CAS No. 7646-85-7) | 화학물질명: 징크피씨에이 (CAS No. 15454-75-8) | 화학물질명: 포피리듐/징크발효물 | 화학물질명: 효모/아연발효물 | 화학물질명: 징크아세테이트 (anhydrous) (CAS No. 557-34-6) | 화학물질명: 징크아세테이트 (hydrate) (CAS No. 5970-45-6) | 화학물질명: 소듐징크히스티딘디티오옥탄아마이드 | 화학물질명: 징크코세스설페이트 | 화학물질명: 징크아스파테이트 (CAS No. 36393-20-1) | 화학물질명: 징크시트레이트 (CAS No. 546-46-3) | 화학물질명: 징크글라이시네이트살리실레이트 | 화학물질명: 징크글루타메이트 (CAS No. 1949-15-1) | 화학물질명: 징크디부틸디티오카바메이트 (CAS No. 136-23-2) | 화학물질명: 징크보레이트 (CAS No. 1332-07-6) | 화학물질명: 징크시스테이네이트 (CAS No. 1197186-61-0) | 화학물질명: 징크아데노신트라이포스페이트 (CAS No. 6602-83-1) | 화학물질명: 징크티오살리실레이트 (CAS No. 16742-82-8) | 화학물질명: 징크펜타데켄트라이카복시레이트 | 화학물질명: 징크폼알데하이드설폭실레이트 (CAS No. 24887-06-7) | 화학물질명: 징크피콜리네이트 (CAS No. 17949-65-4) | 화학물질명: 징크하이드롤라이즈드콜라겐 | 화학물질명: 징크아스코베이트하이드록사이드 | 화학물질명: 효모/아연/철/게르마늄/구리/마그네슘/실리콘발효물 | 화학물질명: 소듐징크세틸포스페이트 | 화학물질명: 징크아스코베이트 (CAS No. 134343-96-7) | 화학물질명: 락토바실러스/우유/망간/아연발효용해물 | 화학물질명: 징크글루코헵토네이트 (CAS No. 12565-63-8) | 화학물질명: 징크운데실레노일하이드롤라이즈드밀단백질 | 화학물질명: 징크나이트레이트 (CAS No. 7779-88-6) | 화학물질명: 징크마그네슘아스파테이트 | 화학물질명: 징크코코-설페이트 (CAS No. 22397-58-6)
Südkorea, MFDS-Verordnung über Sicherheitsstandards für Kosmetika, Mitteilung 2026-19, Anhänge 1 und 2, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품 안전기준 등에 관한 규정, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff
267 erfasste Produkte nennen ihn laut den Beiträgen zu Open Beauty Facts. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.