Abrasiv
Hilft, Material von Körperoberflächen zu entfernen, auch durch mechanische Reinigung.
Amtliche Definition
Entfernen unerwünschten Gewebes oder körperfremder Materialien von verschiedenen Körperoberflächen, einschließlich der mechanischen Zahnreinigung und/oder der Verbesserung des Glanzes.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Removing unwanted tissue or foreign materials from various body surfaces, including mechanical tooth cleaning and/or gloss improvement.CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Historische Definition (2006)
Entfernt Materialien von der Körperoberfläche oder unterstützt die mechanische Zahnreinigung oder verbessert den Glanz.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Die Definitionen dienen der Information: Die Entscheidung zum Verzeichnis wurde am 8. Mai 2020 aufgehoben. Sie stellt keine Zulassung dar.
309 Inhaltsstoffe, 12.808 Produkte
Produkte mit diesen Inhaltsstoffen
Aus den erfassten Zusammensetzungen berechnet; jedes Produkt wird einmal gezählt. Eine bestimmte Kategorie je Produkt; Bezugsgröße: alle Produkte, die diese Funktion nennen.
| Kategorie | Produkte | % |
|---|---|---|
| Zahnpasten | 597 | 4,7 % |
| Sonnenschutzmittel | 156 | 1,2 % |
| Deodorants | 109 | 0,9 % |
| Seifen | 90 | 0,7 % |
| Shampoos | 83 | 0,6 % |
| Make-up | 77 | 0,6 % |
| Duschgele | 62 | 0,5 % |
| aufhellende Zahnpasten | 60 | 0,5 % |
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Einfach erklärt
309 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „Abrasiv“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.
12.808 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.
Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 6. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.
Inhaltsstoffe mit dieser Funktion
Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.
| Inhaltsstoff | Rechtlicher Status |
|---|---|
| VACCINIUM CORYMBOSUM SEED | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| VANILLA PLANIFOLIA SEED POWDER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| VANILLA TAHITENSIS SEED | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| VIOLA PRIONANTHA POWDER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| VIROLA SEBIFERA SEED POWDER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| WHEAT BREAD POWDER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| ZEA MAYS COB MEAL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| ZEA MAYS SEED FLOUR | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| ZIRCONIUM SILICATE | Erfasst vom Eintrag « Zirconium and its compounds »: Mit Ausnahmen verboten (Anhang II, Nr. 391) (Anhang II) |
Was das Recht regelt
Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.
Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Inhaltsstoffe mit Vorschriften
- TALC : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 59 : Produkte : (a) Pulverförmige Erzeugnisse für Kinder unter 3 Jahren (b) Sonstige Produkte - CALCIUM CARBONATE : Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
- ARACHIS HYPOGAEA FLOUR : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- EMERALD : Erfasst vom Verbot « Beryllium und seine Verbindungen » (Anhang II, Nr. 54) (Anhang II)
- SILICON CARBIDE : In Kosmetika verboten (Anhang II)
- ZIRCONIUM SILICATE : Erfasst vom Eintrag « Zirconium and its compounds »: Mit Ausnahmen verboten (Anhang II, Nr. 391) (Anhang II)
Das Etikett verstehen
Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.
Häufig gestellte Fragen
Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?
Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).