CompoAtlas

Keratolytisch

Hilft, abgestorbene Zellen der äußeren Hautschicht zu entfernen.

Amtliche Definition

Dazu beitragen, abgestorbene Zellen der Hornschicht zu entfernen.

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Helping to eliminate the dead cells of the stratum corneum.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Historische Definition (2006)

Hilft abgestorbene Zellen aus der Hornschicht (Stratum corneum) zu entfernen.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Die Definitionen dienen der Information: Die Entscheidung zum Verzeichnis wurde am 8. Mai 2020 aufgehoben. Sie stellt keine Zulassung dar.

20 Inhaltsstoffe, 3.308 Produkte

Produkte mit diesen Inhaltsstoffen

Aus den erfassten Zusammensetzungen berechnet; jedes Produkt wird einmal gezählt. Eine bestimmte Kategorie je Produkt; Bezugsgröße: alle Produkte, die diese Funktion nennen.

Produktkategorien
KategorieProdukte%
Shampoos1273,8 %
Duschgele842,5 %
371,1 %
Shampoos für trockenes Haar240,7 %
Seifen230,7 %
Antischuppenshampoos200,6 %
Handcremes160,5 %
Gesichtsseren110,3 %

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Einfach erklärt

20 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „Keratolytisch“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.

3.308 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.

Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 1. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.

Inhaltsstoffe mit dieser Funktion

Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.

Keratolytisch
InhaltsstoffRechtlicher Status
SALICYLIC ACIDMit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang III, Nr. 98 : Produkte : (a) Auszuspülende Haarmittel (b) Sonstige Mittel mit Ausnahme von Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyelinern, Lippenstiften und Rollstiftdeodoranten (c) Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyeliner, Lippenstifte und Rollstiftdeodorante ; Höchstkonzentration : (a) 3,0 % (b) 2,0 % (c) 0,5 %
Anhang V, Nr. 3 : Höchstkonzentration :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Salicylic acid: 0,5 % (acid) Salicylic acid salts: 0,5 % (acid)
SODIUM LACTATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
RUBUS IDAEUS FRUIT EXTRACTKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
THIOGLYCERINKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
AMMONIUM LACTATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
BROMELAINKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
CALCIUM LACTATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SUBTILISINKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
BETAINE SALICYLATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
MAGNESIUM LACTATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PRUNUS CERASUS EXTRACTKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TAMARINDUS INDICA EXTRACTKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
CALCIUM THIOGLYCOLATEIn einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III)
CHLOROACETIC ACIDKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
CELLULASEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
ROSA CANINA SEED POWDERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
AMMONIUM GLYCOLATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SUTILAINSKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SALICYLAMIDEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
THIOSALICYLIC ACIDKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung

Was das Recht regelt

Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.

Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.

Inhaltsstoffe mit Vorschriften

Das Etikett verstehen

Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.

1223/2009, article 19.

Häufig gestellte Fragen

Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?

Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).

1223/2009, articles 10, 20.

Alle Funktionen

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