Keratolytisch
Hilft, abgestorbene Zellen der äußeren Hautschicht zu entfernen.
Amtliche Definition
Dazu beitragen, abgestorbene Zellen der Hornschicht zu entfernen.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Helping to eliminate the dead cells of the stratum corneum.CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Historische Definition (2006)
Hilft abgestorbene Zellen aus der Hornschicht (Stratum corneum) zu entfernen.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Die Definitionen dienen der Information: Die Entscheidung zum Verzeichnis wurde am 8. Mai 2020 aufgehoben. Sie stellt keine Zulassung dar.
20 Inhaltsstoffe, 3.308 Produkte
Produkte mit diesen Inhaltsstoffen
Aus den erfassten Zusammensetzungen berechnet; jedes Produkt wird einmal gezählt. Eine bestimmte Kategorie je Produkt; Bezugsgröße: alle Produkte, die diese Funktion nennen.
| Kategorie | Produkte | % |
|---|---|---|
| Shampoos | 127 | 3,8 % |
| Duschgele | 84 | 2,5 % |
| 37 | 1,1 % | |
| Shampoos für trockenes Haar | 24 | 0,7 % |
| Seifen | 23 | 0,7 % |
| Antischuppenshampoos | 20 | 0,6 % |
| Handcremes | 16 | 0,5 % |
| Gesichtsseren | 11 | 0,3 % |
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Einfach erklärt
20 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „Keratolytisch“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.
3.308 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.
Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 1. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.
Inhaltsstoffe mit dieser Funktion
Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.
| Inhaltsstoff | Rechtlicher Status |
|---|---|
| SALICYLIC ACID | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang III, Nr. 98 : Produkte : (a) Auszuspülende Haarmittel (b) Sonstige Mittel mit Ausnahme von Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyelinern, Lippenstiften und Rollstiftdeodoranten (c) Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyeliner, Lippenstifte und Rollstiftdeodorante ; Höchstkonzentration : (a) 3,0 % (b) 2,0 % (c) 0,5 % Anhang V, Nr. 3 : Höchstkonzentration : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. Salicylic acid: 0,5 % (acid)
Salicylic acid salts: 0,5 % (acid) |
| SODIUM LACTATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| RUBUS IDAEUS FRUIT EXTRACT | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| THIOGLYCERIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| AMMONIUM LACTATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| BROMELAIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| CALCIUM LACTATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SUBTILISIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| BETAINE SALICYLATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| MAGNESIUM LACTATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| PRUNUS CERASUS EXTRACT | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TAMARINDUS INDICA EXTRACT | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| CALCIUM THIOGLYCOLATE | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III) |
| CHLOROACETIC ACID | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| CELLULASE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| ROSA CANINA SEED POWDER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| AMMONIUM GLYCOLATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SUTILAINS | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SALICYLAMIDE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| THIOSALICYLIC ACID | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
Was das Recht regelt
Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.
Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Inhaltsstoffe mit Vorschriften
- SALICYLIC ACID : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang III, Nr. 98 : Produkte : (a) Auszuspülende Haarmittel (b) Sonstige Mittel mit Ausnahme von Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyelinern, Lippenstiften und Rollstiftdeodoranten (c) Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyeliner, Lippenstifte und Rollstiftdeodorante ; Höchstkonzentration : (a) 3,0 % (b) 2,0 % (c) 0,5 %
Anhang V, Nr. 3 : Höchstkonzentration :Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Salicylic acid: 0,5 % (acid) Salicylic acid salts: 0,5 % (acid)
Das Etikett verstehen
Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.
Häufig gestellte Fragen
Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?
Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).