Kräftigend
Verleiht ein angenehmes Gefühl auf Haut oder Haar.
Amtliche Definition
Erzeugen eines Wohlgefühls auf Haut und Haar.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Producing a feeling of well-being on skin and hair.CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Historische Definition (2006)
Erzeugt ein angenehmes Gefühl auf Haut oder Haar.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Die Definitionen dienen der Information: Die Entscheidung zum Verzeichnis wurde am 8. Mai 2020 aufgehoben. Sie stellt keine Zulassung dar.
305 Inhaltsstoffe, 14.065 Produkte
Produkte mit diesen Inhaltsstoffen
Aus den erfassten Zusammensetzungen berechnet; jedes Produkt wird einmal gezählt. Eine bestimmte Kategorie je Produkt; Bezugsgröße: alle Produkte, die diese Funktion nennen.
| Kategorie | Produkte | % |
|---|---|---|
| Deodorants | 233 | 1,7 % |
| Shampoos | 158 | 1,1 % |
| Zahnpasten | 140 | 1,0 % |
| Duschgele | 121 | 0,9 % |
| Seifen | 100 | 0,7 % |
| Handcremes | 70 | 0,5 % |
| Sonnenschutzmittel | 64 | 0,5 % |
| Deoroller | 62 | 0,4 % |
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Einfach erklärt
305 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „Kräftigend“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.
14.065 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.
Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 28. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.
Inhaltsstoffe mit dieser Funktion
Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.
| Inhaltsstoff | Rechtlicher Status |
|---|---|
| SANGUINARIA CANADENSIS RHIZOME/ROOT EXTRACT | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SANTOLINA CHAMAECYPARISSUS EXTRACT | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SASSAFRAS OFFICINALE BARK/ROOT EXTRACT | Erfasst vom Eintrag « Safrole »: Verboten, außer als natürlicher Bestandteil ätherischer Öle (Anhang II, Nr. 360) (Anhang II) |
| SMILAX MEDICA ROOT EXTRACT | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TORREYA CALIFORNICA OIL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
Was das Recht regelt
Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.
Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Inhaltsstoffe mit Vorschriften
- GERANIOL : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- EUGENOL : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- GERANYL ACETATE : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- LAVANDULA ANGUSTIFOLIA OIL : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- MENTHA PIPERITA OIL : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- JUNIPERUS VIRGINIANA OIL : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- CITRUS AURANTIFOLIA OIL : Enthält Furocumarine, die oberhalb ihres natürlichen Gehalts in Essenzen verboten sind (Anhang II, Nr. 358) (Anhang II)
- ROSA DAMASCENA FLOWER EXTRACT : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- ROSA CENTIFOLIA FLOWER EXTRACT : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- CITRUS GRANDIS FRUIT EXTRACT : Enthält Furocumarine, die oberhalb ihres natürlichen Gehalts in Essenzen verboten sind (Anhang II, Nr. 358) (Anhang II)
- CITRUS LIMON PEEL EXTRACT : Enthält Furocumarine, die oberhalb ihres natürlichen Gehalts in Essenzen verboten sind (Anhang II, Nr. 358) (Anhang II)
- CYMBOPOGON SCHOENANTHUS OIL : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- EUGENIA CARYOPHYLLUS LEAF OIL : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- CITRUS GRANDIS PEEL EXTRACT : Enthält Furocumarine, die oberhalb ihres natürlichen Gehalts in Essenzen verboten sind (Anhang II, Nr. 358) (Anhang II)
- CITRUS LIMON FRUIT OIL : Enthält Furocumarine, die oberhalb ihres natürlichen Gehalts in Essenzen verboten sind (Anhang II, Nr. 358) (Anhang II)
- CITRUS LIMON JUICE : Enthält Furocumarine, die oberhalb ihres natürlichen Gehalts in Essenzen verboten sind (Anhang II, Nr. 358) (Anhang II)
- CITRUS AURANTIUM DULCIS FLOWER OIL : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- CITRUS AURANTIFOLIA PEEL EXTRACT : Enthält Furocumarine, die oberhalb ihres natürlichen Gehalts in Essenzen verboten sind (Anhang II, Nr. 358) (Anhang II)
- CITRUS AURANTIFOLIA JUICE : Enthält Furocumarine, die oberhalb ihres natürlichen Gehalts in Essenzen verboten sind (Anhang II, Nr. 358) (Anhang II)
- LAURUS NOBILIS OIL : Erfasst vom Verbot « Oil from the seeds of Laurus nobilis L » (Anhang II, Nr. 359) (Anhang II)
- ABIES ALBA LEAF OIL : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- ROSA CENTIFOLIA FLOWER OIL : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
- CITRUS GRANDIS JUICE : Enthält Furocumarine, die oberhalb ihres natürlichen Gehalts in Essenzen verboten sind (Anhang II, Nr. 358) (Anhang II)
- CITRUS LIMON FLOWER/LEAF/STEM EXTRACT : Enthält Furocumarine, die oberhalb ihres natürlichen Gehalts in Essenzen verboten sind (Anhang II, Nr. 358) (Anhang II)
- CITRUS LIMON JUICE EXTRACT : Enthält Furocumarine, die oberhalb ihres natürlichen Gehalts in Essenzen verboten sind (Anhang II, Nr. 358) (Anhang II)
- CITRUS GRANDIS LEAF EXTRACT : Enthält Furocumarine, die oberhalb ihres natürlichen Gehalts in Essenzen verboten sind (Anhang II, Nr. 358) (Anhang II)
- CITRUS LIMON JUICE POWDER : Enthält Furocumarine, die oberhalb ihres natürlichen Gehalts in Essenzen verboten sind (Anhang II, Nr. 358) (Anhang II)
- SASSAFRAS OFFICINALE BARK/ROOT EXTRACT : Erfasst vom Eintrag « Safrole »: Verboten, außer als natürlicher Bestandteil ätherischer Öle (Anhang II, Nr. 360) (Anhang II)
Das Etikett verstehen
Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.
Häufig gestellte Fragen
Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?
Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).