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NAIL SCULPTING

Bildet eine harte Struktur, die dem Nagel ähnelt, um ihn zu verlängern oder zu formen.

Amtliche Definition

Bilden einer harten Struktur, die der Nagelplatte ähnelt.

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Forming a hard structure that resembles the nail plate.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

14 Inhaltsstoffe, 31 Produkte

Einfach erklärt

14 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „NAIL SCULPTING“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.

31 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.

Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 5. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.

Inhaltsstoffe mit dieser Funktion

Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.

NAIL SCULPTING
InhaltsstoffRechtlicher Status
DI-HEMA TRIMETHYLHEXYL DICARBAMATEMit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 314 : Produkte : Nagelmittel
HEMAMit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 313 : Produkte : Nagelmittel
TRIMETHYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDEIn Kosmetika verboten (Anhang II)
BIS-(METHACRYLOYLOXYETHYL) PHOSPHATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
METHYLENE GLYCOLIn Kosmetika verboten (Anhang II)
2-METHYLBENZOTHIAZOLEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
BIS-(GLYCERYL DIMETHACRYLATE) PYROMELLITATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
BIS-(HEA POLYCAPROLACTONE) PEG-2/PPG-3/IPDI COPOLYMERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
BIS-(TMP DIALLYL ETHER) IPDIKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
CYCLOHEXYLMETHACRYLATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
DIMETHYLTOLYLAMINEIn Kosmetika verboten (Anhang II)
ISOBORNYL ACRYLATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SESQUI(ACRYLOYLOXYETHYL) PHOSPHATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TRIMETHYLBENZOYL DITOLYLPHOSPHINE OXIDEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung

Was das Recht regelt

Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.

Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.

Inhaltsstoffe mit Vorschriften

Das Etikett verstehen

Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.

1223/2009, article 19.

Häufig gestellte Fragen

Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?

Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).

1223/2009, articles 10, 20.

Alle Funktionen

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