CompoAtlas

Schaumvermindernd

Begrenzt Schaum bei der Herstellung oder im Fertigprodukt.

Amtliche Definition

Unterdrücken von Schaum während der Herstellung oder Verringern der Neigung von Fertigprodukten zur Schaumbildung.

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Suppressing foam during manufacturing or reducing the tendency of finished products to generate foam.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Historische Definition (2006)

Unterdrückt die Schaumbildung während der Herstellung oder die Neigung von Fertigprodukten zur Schaumbildung.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Die Definitionen dienen der Information: Die Entscheidung zum Verzeichnis wurde am 8. Mai 2020 aufgehoben. Sie stellt keine Zulassung dar.

45 Inhaltsstoffe, 15.920 Produkte

Produkte mit diesen Inhaltsstoffen

Aus den erfassten Zusammensetzungen berechnet; jedes Produkt wird einmal gezählt. Eine bestimmte Kategorie je Produkt; Bezugsgröße: alle Produkte, die diese Funktion nennen.

Produktkategorien
KategorieProdukte%
Deodorants2651,7 %
Shampoos2031,3 %
Sonnenschutzmittel2021,3 %
Handcremes980,6 %
Antischuppenshampoos780,5 %
Körperlotionen730,5 %
Make-up570,4 %
Nagellacke550,3 %

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Einfach erklärt

45 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „Schaumvermindernd“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.

15.920 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.

Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 1. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.

Inhaltsstoffe mit dieser Funktion

Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.

Schaumvermindernd
InhaltsstoffRechtlicher Status
DIMETHICONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
ALCOHOL DENAT.Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
ALCOHOLKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
ISOPROPYL ALCOHOLKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
DIMETHICONOLKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TRIMETHYLSILOXYSILICATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PHENYL TRIMETHICONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SILICA DIMETHYL SILYLATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SILICA SILYLATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SIMETHICONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TRISILOXANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
DIPHENYLSILOXY PHENYL TRIMETHICONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
DISILOXANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
DIPHENYL DIMETHICONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
FUSEL WHEAT BRAN/STRAW GLYCOSIDESKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
DIMETHICONE SILYLATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
C12-14 SEC-PARETH-5Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PROPYL ALCOHOLKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SILICA DIMETHICONE SILYLATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
POLYSILICONE-8Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PETROLEUM DISTILLATESIn Kosmetika verboten (Anhang II)
POLYSILICONE-2Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
STARCH PHOSPHATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
HEXYL ALCOHOLKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PENTASILOXANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PHENYL DIMETHICONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
POLYSILICONE-1Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
BEHENYL METHACRYLATE/ETHYLAMINE OXIDE METHACRYLATE COPOLYMERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
BISPHENYLHEXAMETHICONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
C12-14 SEC-ALKETH-5 (FORMERLY C12-14 SEC-PARETH-5)Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
DIBUTYL FUMARATE/HEXADECENE/TETRADECENE COPOLYMERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
HEXASILOXANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
ISOBORNYL DIPROPYLENE GLYCOL ETHERSKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
LAURETH-5 BUTYL ETHERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PEG/PPG-12/16 DIMETHICONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PEG/PPG-12/18 DIMETHICONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PEG/PPG-16/8 DIMETHICONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PEG/PPG-8/26 DIMETHICONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PHENETHYL DISILOXANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
POLYSILICONE-10Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
POLYSILICONE-7Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
RHUS SEMIALATA LEAF EXTRACTKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TETRASILOXANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TRIMETHYLSILOXYSILICATE/DIMETHICONE CROSSPOLYMERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TRIPHENYL TRIMETHICONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung

Was das Recht regelt

Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.

Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.

Inhaltsstoffe mit Vorschriften

Das Etikett verstehen

Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.

1223/2009, article 19.

Häufig gestellte Fragen

Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?

Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).

1223/2009, articles 10, 20.

Alle Funktionen

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