Brume parfumée
Kosmetikum von Mitwirkenden von Open Beauty Facts erfasst

- Marke
- Élisabeth Arden
- EAN-13
- 0085805548780
- Verkaufsländer
- France
- Eintrag erstellt am
- 30. Juli 2025
- Eintrag auf Open Beauty Facts: Fotos, Änderungsverlauf
- Eintrag auf Open Beauty Facts korrigieren
- Alle Produkte der Marke: Élisabeth Arden
Fiche 0085805548780. Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Das Belegdatum dieser Zutatenliste ist unbekannt.
Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.
Zu beachtende Punkte
Keiner der gelesenen Namen ist in Kosmetika der Europäischen Union ausnahmslos verboten. Die übertragene Liste kann unvollständig sein.
1 Inhaltsstoff ist verboten nur in bestimmten Fällen (Produkttyp, Form, Verwendung): RED 4 (CI 14700). Die dafür geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten PARFUM (FRAGRANCE)„Parfum“ bezeichnet ein Gemisch, dessen genaue Zusammensetzung nicht angegeben werden muss. Manche allergenen Stoffe müssen dennoch oberhalb von 0,001 % (auf der Haut verbleibendes Produkt) oder 0,01 % (auszuspülendes Produkt) gesondert in der Liste der Inhaltsstoffe genannt werden. Die Verordnung nennt sie in 63 Einträgen von Anhang III, etwa Linalool, Limonene, Citronellol, Geraniol, Coumarin, Citral, Eugenol oder Hexyl Cinnamal: Wenn Sie gegen einen davon allergisch sind, suchen Sie seinen Namen in der Liste.
- Zu beachten BENZYL SALICYLATENach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 75, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten CITRALNach der CLP-Verordnung eingestuft: reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1).
- Zu beachten CITRONELLOLZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 86, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten FARNESOLZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 82, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten GERANIOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 78, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten HYDROXYCITRONELLALZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 72, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten LINALOOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 84, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, umwelt, auf dem Etikett lesen.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Erfasste Zusammensetzung
Von CompoAtlas automatisch aus einem Foto von Open-Beauty-Facts-Mitwirkenden transkribierte Inhaltsstoffliste (zwei automatische Lesungen; nur beiderseits genannte Namen werden behalten, die Liste kann deshalb unvollständig sein): Vergleichen Sie mit der Verpackung. Am 23. Oktober 2026 in CompoAtlas aufgenommen.
Das Belegdatum dieser Zutatenliste ist unbekannt.
Ändert sich die Liste, bleibt die alte Version mit Datum unten verfügbar. Derselbe Strichcode kann mehrere aufeinanderfolgende Rezepturen bezeichnen.

15 erkannte Inhaltsstoffe von 15.
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Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Rang | Auf dem Etikett | Glossarname | Zuordnung | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | AQUA/WATER/EAU | AQUA | Moyenne seul le premier des noms séparés par « / » est reconnu | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 2 | PARFUM (FRAGRANCE) | PARFUM | Élevée nom reconnu, la parenthèse est une précision | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 3 | PROPYLENE GLYCOL | PROPYLENE GLYCOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 4 | BUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANE | BUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 8 : Höchstkonzentration : 5 % | keine |
| 5 | ETHYLHEXYL SALICYLATE | ETHYLHEXYL SALICYLATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 20 : Höchstkonzentration : 5 % | keine |
| 6 | BENZYL SALICYLATE | BENZYL SALICYLATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 75 : Produkte : (a) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare und nicht sprühbare) (b) Auszuspülende/abzuspülende Haut- und Haarmittel (ausgenommen Badezusätze/Duschgel) (c) Duschgel/Badezusätze (d) Haut- und Haarmittel, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben (nicht sprühbar/nicht aerosolhaltig) (ausgenommen Körperlotion) (e) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (Sprüh-/Aerosolprodukte) (f) Körperlotion (g) Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (h) Mundmittel (i) Desodorantien (Sprüh-/Aerosolprodukte) ; Höchstkonzentration : (a) 4 % (b) 0,5 % (c) 1,3 % (d) 0,5 % (e) 0,5 % (f) 0,7 % (g) 0,2 % (h) 0,004 % (i) 0,91 % | keine |
| 7 | CITRAL | CITRAL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 70 : Produkte : (a) Lippen-Make-up-Produkte, Lippenstifte, Lippensalben (b) Desodorierungsmittel und schweißhemmende Mittel (c) Augenmittel, Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (d) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare nicht sprühbare) (e) Hautmittel, die auf der Haut verbleiben (ausgenommen Lippenmittel, Desodorierungsmittel und schweißhemmende Mittel, parfümierende kosmetische Mittel, Augenmittel, Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner) und Nagelmittel (f) Mundmittel (g) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (h) Haut- und Haarmittel, die abzuspülen/auszuspülen sind (i) Mittel für den anogenitalen Bereich, die auf der Haut verbleiben (Babywischtücher und Intimpflegetücher) ; Höchstkonzentration : (a) 0,11 % (b) 0,032 % (c) 0,65 % (d) 0,6 % (e) 0,15 % (f) 0,35 % (g) 1,2 % (h) 1,2 % (i) 0,063 % | keine |
| 8 | CITRONELLOL | CITRONELLOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 9 | FARNESOL | FARNESOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 10 | GERANIOL | GERANIOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 11 | HYDROXYCITRONELLAL | HYDROXYCITRONELLAL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 72 : Produkte : (a) Mundmittel (b) Andere Mittel ; Höchstkonzentration : (b) 1,0 % | keine |
| 12 | LINALOOL | LINALOOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 13 | RED 4 (CI 14700) | CI 14700 | Élevée numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire | In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) | keine |
| 14 | YELLOW 5 (CI 19140) | CI 19140 | Élevée numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Anhang III, Nr. 189 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 % | keine |
| 15 | YELLOW 6 (CI 15985) | CI 15985 | Élevée numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire | Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) | keine |
Diese Liste wurde von Mitwirkenden übertragen zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.