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BRYCE

Kosmetikum dessen Zusammensetzung bei einem Händler erfasst wurde

Liste am auf caiacosmetics.no eingesehen.

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Zu beachtende Punkte

Keiner der 27 erkannten Namen ist in allen Fällen verboten in Kosmetika in der Europäischen Union; 1 nicht erkannter Name konnte nicht geprüft werden.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, umwelt, auf dem Etikett lesen.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Erfasste Zusammensetzung

Zusammensetzung bei caiacosmetics.com, caiacosmetics.dk, caiacosmetics.nl und caiacosmetics.no (gelesen am 25. Oktober 2026, am 25. Oktober 2026, am 25. Oktober 2026 und am 25. Oktober 2026, identisch) erfasst. Wir haben keine offizielle Markenwebsite gefunden, die diese Zusammensetzung veröffentlicht.

27 erkannte Inhaltsstoffe von 28.

Verboten 0Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 3Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 3Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 21In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 1Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von BRYCE
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1HYDROGENATED VEGETABLE OILHYDROGENATED VEGETABLE OILCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2HYDROGENATED PALM KERNEL GLYCERIDESHYDROGENATED PALM KERNEL GLYCERIDESCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3MICAMICACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4GLASSGLASSCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
5HYDROGENATED POLYISOBUTENEHYDROGENATED POLYISOBUTENECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
6HYDROGENATED PALM GLYCERIDESHYDROGENATED PALM GLYCERIDESCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
7RHUS SUCCEDANEA FRUIT WAXRHUS SUCCEDANEA FRUIT WAXCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
8SILICASILICACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
9BEHENYL DIMETHICONE/BIS-VINYLDIMETHICONE CROSSPOLYMERBEHENYL DIMETHICONE/BIS-VINYLDIMETHICONE CROSSPOLYMERCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
10BORON NITRIDEBORON NITRIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
11DISTEARDIMONIUM HECTORITEDISTEARDIMONIUM HECTORITECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
12SYNTHETIC WAXSYNTHETIC WAXCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
13LECITHINLECITHINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
14PROPYLENE, CARBONATEPROPYLENE CARBONATEÉlevée
nom coupé par une virgule en trop, reconstitué
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
15SORBITAN TRISTEARATESORBITAN TRISTEARATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
16C20-24 OLEFINC20-24 OLEFINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
17DIPALMITOYLnicht erkanntNon reconnu
aucun nom du glossaire ne correspond
Name im europäischen Glossar nicht erkanntkeine
18HYDROXYPROLINEHYDROXYPROLINECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
19TOCOPHEROLTOCOPHEROLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
20ASCORBYL PALMITATEASCORBYL PALMITATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
21CITRIC ACIDCITRIC ACIDCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Eintrag für ein Gemisch mit derselben CAS-Nummer (Anhang V)keine
22TITANIUMTITANIUMCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
23DIOXIDE (CI 77891)CI 77891Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI)
Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung.
Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten.
keine
24IRON OXIDES (CI 77491)CI 77491Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
25IRON OXIDES (CI 77492)CI 77492Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
26IRON OXIDES (CI 77499)CI 77499Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
27BLUE 1 LAKE (CI 42090)CI 42090Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 190 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
keine
28RED 7 LAKE ( CI 15850)CI 15850Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 296 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,4 %
keine

Beobachtungen bei Händlern

Diese Liste wurde auf der Produktseite erfasst zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

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