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Malaki Oud

Kosmetikum dessen Zusammensetzung bei einem Händler erfasst wurde

Liste am auf beautyboutique.pl eingesehen.

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Zu beachtende Punkte

Kein Inhaltsstoff der erfassten Liste ist in Kosmetika in der Europäischen Union in allen Fällen verboten.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Zusammensetzung bei beautyboutique.pl am 26. Oktober 2026 erfasst. Die Markenwebsite wurde teilweise gelesen; dieses Produkt wurde dabei nicht gefunden.

Liste erfasst am 26. Oktober 2026, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: LIMONENE (Anhang III, Eintrag 88): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; CITRONELLOL (Anhang III, Eintrag 86): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; CITRAL (Anhang III, Eintrag 70): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Januar 2027, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Juli 2028, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

21 erkannte Inhaltsstoffe von 21.

Verboten 0Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 11Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 5Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 5In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 0Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Malaki Oud
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1ALCOHOL DENAT. (SD ALCOHOL 39C)ALCOHOL DENAT.Élevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2AQUA (WATER)AQUAÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3PARFUM (FRAGRANCE)PARFUMÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATEETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Anhang VI, Nr. 12 : Höchstkonzentration : 10 %
keine
5LINALOOLLINALOOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
6BENZOPHENONE-3BENZOPHENONE-3Certain
nom identique à celui du glossaire européen
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Anhang VI, Nr. 4 : Produkte :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

a) Face products, hand products, and lip products, excluding propellant and pump spray products b) Body products, including propellant and pump spray products c) Other products
; Höchstkonzentration :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

a) 6% b) 2,2% c) 0,5% Footnote 1: However, cosmetic products containing '2-Hydroxy-4-methoxy-benzophenone/Oxybenzone' and complying with the restrictions set out in Regulation (EC) No 1223/2009 as applicable on 27 July 2022 may be placed on the Union market until 28 January 2023 and be made available on the Union market until 28 July 2023.
keine
7ETHYLHEXYL SALICYLATEETHYLHEXYL SALICYLATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Anhang VI, Nr. 20 : Höchstkonzentration : 5 %
keine
8COUMARINCOUMARINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
9BUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANEBUTYL METHOXYDIBENZOYLMETHANECertain
nom identique à celui du glossaire européen
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Anhang VI, Nr. 8 : Höchstkonzentration : 5 %
keine
10LIMONENELIMONENECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
11CITRONELLOLCITRONELLOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
12BHTBHTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 325 : Produkte : (a) Mundspülungen (b) Zahnpasta (c) andere auf der Haut/im Haar verbleibende oder auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : (a) 0,001 % (b) 0,1 % (c) 0,8 %
keine
13EUGENOLEUGENOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
14CINNAMALCINNAMALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
15CITRALCITRALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 70 : Produkte : (a) Lippen-Make-up-Produkte, Lippenstifte, Lippensalben (b) Desodorierungsmittel und schweißhemmende Mittel (c) Augenmittel, Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (d) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare nicht sprühbare) (e) Hautmittel, die auf der Haut verbleiben (ausgenommen Lippenmittel, Desodorierungsmittel und schweißhemmende Mittel, parfümierende kosmetische Mittel, Augenmittel, Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner) und Nagelmittel (f) Mundmittel (g) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (h) Haut- und Haarmittel, die abzuspülen/auszuspülen sind (i) Mittel für den anogenitalen Bereich, die auf der Haut verbleiben (Babywischtücher und Intimpflegetücher) ; Höchstkonzentration : (a) 0,11 % (b) 0,032 % (c) 0,65 % (d) 0,6 % (e) 0,15 % (f) 0,35 % (g) 1,2 % (h) 1,2 % (i) 0,063 %
keine
16CI 15985 (YELLOW 6)CI 15985Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
17GERANIOLGERANIOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
18ACRYLATES/OCTYLACRYLAMIDE COPOLYMERACRYLATES/OCTYLACRYLAMIDE COPOLYMERCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
19CI 60730 (EXT.VIOLET 2)CI 60730Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 291 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
Anhang IV, Nr. 90 : Produkte : Nicht in Mitteln verwenden, die auf Schleimhäute aufgetragen werden
keine
20CI 42090 (BLUE 1)CI 42090Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 190 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
keine
21HYDROLYZED JOJOBA ESTERSHYDROLYZED JOJOBA ESTERSCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine

Beobachtungen bei Händlern

Diese Liste wurde auf der Produktseite erfasst zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

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