Everyday Clean
US-Etikett eines rezeptfreien Produkts (OTC)
In den Vereinigten Staaten werden diese Produkte als rezeptfreie Arzneimittel (OTC) verkauft: Sonnenschutzmittel, Antitranspirantien, Antischuppenprodukte, Antikarieszahnpasten, Akneprodukte oder Hautschutzmittel. Das Etikett unterscheidet aktive und inaktive Inhaltsstoffe. In der Europäischen Union muss ein Produkt mit kosmetischer Zweckbestimmung die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einhalten. Ein in den USA zugelassener Filter oder Wirkstoff kann in der Union für diese Verwendung nicht zugelassen sein. Die Einordnung hängt vom Zweck ab: Handdesinfektionsmittel können unter das Biozidrecht und Aknebehandlungen unter das Arzneimittelrecht fallen. Diese Analyse wendet kosmetische Vorschriften auf Inhaltsstoffe an, ohne die Rechtskonformität des Fertigprodukts festzustellen. Die in Europa unter demselben Namen verkaufte Rezeptur kann abweichen.
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
- Marke oder Handelsname
- Everyday Clean
- Hersteller
- Apollo Health and Beauty Care
- Etikettdatum
- 8. Mai 2026
Angegebene Verwendung in den Vereinigten Staaten
Zweck Gegen Schuppen
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Purpose Anti-dandruffopenFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte aktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Pyrithione Zinc 1%openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte inaktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Water (Aqua), Sodium Laureth Sulfate, Acrylates Copolymer, Cocamidopropyl Betaine, Sodium Chloride, Glycol Distearate, Fragrance (Parfum), Laureth-4, Polyquaternium-113, Sodium Hydroxide, Zinc Chloride, Methylchloroisothiazolinone, Methylisothiazolinone, Blue 1 (CI 42090), Red 33 (Cl 17200.openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
Etikett in der amtlichen openFDA-API. Das Datum betrifft das Etikett; die Rezeptur kann sich geändert haben. Vergleichen Sie mit der Verpackung.
Kosmetische Analyse in der Europäischen Union
1 Inhaltsstoff verboten in Kosmetika in der Europäischen Union: Pyrithione Zinc 1% (seit 1. März 2022). Ein Produkt, das ihn enthält, sollte in der Union nicht mehr verkauft werden. 6 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 16 Namen erkannt von 17.
Achtung: 1 von 17 Namen wird nicht erkannt ((Cl 17200): Die folgenden Angaben erfassen ihn nicht.
- Schwangerschaft und Stillzeit : Verbot oder schwerwiegende Einstufung ZINC PYRITHIONE
- Babys und Kinder : Zu beachten ZINC CHLORIDE
Pyrithione Zinc 1%, Water (Aqua), Sodium Laureth Sulfate, Acrylates Copolymer, Cocamidopropyl Betaine, Sodium Chloride, Glycol Distearate, Fragrance (Parfum), Laureth-4, Polyquaternium-113, Sodium Hydroxide, Zinc Chloride, Methylchloroisothiazolinone, Methylisothiazolinone, Blue 1 (CI 42090), Red 33, (Cl 17200
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung ZINC PYRITHIONENach der CLP-Verordnung eingestuft: reproduktionstoxizität, Kategorie 1B (Repr. 1B), eine Gefahr für das ungeborene Kind.
Babys und Kinder
- Zu beachten ZINC CHLORIDEAnhang III, Eintrag 24, legt nur für diese Produkte eine Bedingung für Kinder fest: (b) Toothpaste intended for children between 6 months and 1 year of age. „(b) Toothpaste intended for children between 6 months and 1 year of age“
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten PARFUM„Parfum“ bezeichnet ein Gemisch, dessen genaue Zusammensetzung nicht angegeben werden muss. Manche allergenen Stoffe müssen dennoch oberhalb von 0,001 % (auf der Haut verbleibendes Produkt) oder 0,01 % (auszuspülendes Produkt) gesondert in der Liste der Inhaltsstoffe genannt werden. Die Verordnung nennt sie in 63 Einträgen von Anhang III, etwa Linalool, Limonene, Citronellol, Geraniol, Coumarin, Citral, Eugenol oder Hexyl Cinnamal: Wenn Sie gegen einen davon allergisch sind, suchen Sie seinen Namen in der Liste.
- Zu beachten METHYLISOTHIAZOLINONENach der CLP-Verordnung eingestuft: ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B (Skin Corr. 1B); schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1A (Skin Sens. 1A).
- Zur Information ZINC PYRITHIONENach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information SODIUM HYDROXIDENach der CLP-Verordnung eingestuft: ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A (Skin Corr. 1A). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information ZINC CHLORIDENach der CLP-Verordnung eingestuft: ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B (Skin Corr. 1B). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Umwelt
- Zu beachten ZINC PYRITHIONENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
- Zu beachten ZINC CHLORIDENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
- Zu beachten METHYLISOTHIAZOLINONENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
Auf dem Etikett lesen
- Zur Information SODIUM HYDROXIDEAnhang III, Eintrag 15a, schreibt einen produktartabhängigen Warnhinweis vor: Nail cuticle solvent: „Contains alkali. Avoid contact with eyes. Can cause blindness. Keep out of reach of children“; Hair straightener: „1. Contains alkali. Avoid contact with eyes. Can cause blindness. Keep out of reach of children. 2. For professional use only. Avoid contact with eyes. Can cause blindness“; pH adjuster for depilatories: „Keep out of reach of children. Avoid contact with eyes“. Keiner für: Other uses as pH adjuster.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Verkauf in anderen Ländern
Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.
| Land | Verboten | In bestimmten Fällen verboten | An Bedingungen gebunden |
|---|---|---|---|
| Royaume-Uni | Pyrithione Zinc 1% | - | Sodium Hydroxide, Zinc Chloride, Methylisothiazolinone, Blue 1 (CI 42090), Red 33 |
| Canada | - | - | Methylchloroisothiazolinone, Methylisothiazolinone |
| Japon | - | - | Pyrithione Zinc 1% |
| Corée du Sud | - | - | Pyrithione Zinc 1%, Laureth-4, Sodium Hydroxide, Zinc Chloride, Methylisothiazolinone, Blue 1 (CI 42090), Red 33 |
| Australie | - | Sodium Hydroxide | Methylchloroisothiazolinone, Methylisothiazolinone |
| ASEAN | - | - | Pyrithione Zinc 1%, Sodium Hydroxide, Methylchloroisothiazolinone, Methylisothiazolinone, Blue 1 (CI 42090), Red 33 |
| Taïwan | - | - | Pyrithione Zinc 1%, Sodium Hydroxide, Methylchloroisothiazolinone, Methylisothiazolinone, Blue 1 (CI 42090), Red 33 |
| Brésil | - | - | Methylchloroisothiazolinone, Methylisothiazolinone |
In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), État de Washington, Californie, Chine.
Inhaltsstoff für Inhaltsstoff
Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.
Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.
Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Auf dem Etikett | Name im Glossar | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|
| Pyrithione Zinc 1% | ZINC PYRITHIONE Zuordnungssicherheit sicher: geprüftes Synonym | In Kosmetika verboten (Anhang II) | Fortpflanzungsgefährdend: vermutet (Kategorie 1B, CLP-Einstufung) |
| Water (Aqua) | WATER Zuordnungssicherheit hoch: Name erkannt, Klammern enthalten einen Zusatz | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Sodium Laureth Sulfate | SODIUM LAURETH SULFATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Acrylates Copolymer | ACRYLATES COPOLYMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Cocamidopropyl Betaine | COCAMIDOPROPYL BETAINE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Sodium Chloride | SODIUM CHLORIDE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Glycol Distearate | GLYCOL DISTEARATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Fragrance (Parfum) | PARFUM Zuordnungssicherheit hoch: exakter Glossarname steht in Klammern | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Laureth-4 | LAURETH-4 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Polyquaternium-113 | POLYQUATERNIUM-113 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Sodium Hydroxide | SODIUM HYDROXIDE | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 15a : Produkte : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. (a) Nail cuticle solvent
(b) Hair straightener
(c) pH adjuster for depilatories
(d) Other uses as pH adjusterÜbersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. (a) 5%
(b) 2% (General use) and 4.5% (Professional use) | keine |
| Zinc Chloride | ZINC CHLORIDE | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 24 : Produkte : (a) Zahnpasta für Verwender über einem Jahr (b) Zahnpasta für Kinder im Alter von sechs Monaten bis einem Jahr (c) Mundspülungen für Verwender über sechs Jahren (d) Sonstige Produkte ; Höchstkonzentration : (a) 1 % (als Zink) (b) 0,72 % (als Zink) (c) 0,1 % (als Zink) (d) 1 % (als Zink) | keine |
| Methylchloroisothiazolinone | METHYLCHLOROISOTHIAZOLINONE | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 39 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % (eines Gemisches von 5-Chlor-2-methyl-3(2Η)-isothiazolon und 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1) | keine |
| Methylisothiazolinone | METHYLISOTHIAZOLINONE | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 39 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % (eines Gemisches von 5-Chlor-2-methyl-3(2Η)-isothiazolon und 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1) Anhang V, Nr. 57 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % | keine |
| Blue 1 (CI 42090) | CI 42090 Zuordnungssicherheit hoch: Colour-Index-Nummer in der Liste, CI-Präfix bei Bedarf ergänzt | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Anhang III, Nr. 190 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 % | keine |
| Red 33 | CI 17200 Zuordnungssicherheit mittel: Name in einer ohne Kommas gedruckten Liste gefunden | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Anhang III, Nr. 254 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 % | keine |
| (Cl 17200 | nicht erkannt | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | unbekannt |
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Liste in der amtlichen Überarbeitung vom (Register: openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert).
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