Dove
US-Etikett eines rezeptfreien Produkts (OTC)
In den Vereinigten Staaten werden diese Produkte als rezeptfreie Arzneimittel (OTC) verkauft: Sonnenschutzmittel, Antitranspirantien, Antischuppenprodukte, Antikarieszahnpasten, Akneprodukte oder Hautschutzmittel. Das Etikett unterscheidet aktive und inaktive Inhaltsstoffe. In der Europäischen Union muss ein Produkt mit kosmetischer Zweckbestimmung die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einhalten. Ein in den USA zugelassener Filter oder Wirkstoff kann in der Union für diese Verwendung nicht zugelassen sein. Die Einordnung hängt vom Zweck ab: Handdesinfektionsmittel können unter das Biozidrecht und Aknebehandlungen unter das Arzneimittelrecht fallen. Diese Analyse wendet kosmetische Vorschriften auf Inhaltsstoffe an, ohne die Rechtskonformität des Fertigprodukts festzustellen. Die in Europa unter demselben Namen verkaufte Rezeptur kann abweichen.
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
- Marke oder Handelsname
- Dove
- Hersteller
- Conopco d/b/a Unilever
- Etikettdatum
- 16. Juli 2026
Angegebene Verwendung in den Vereinigten Staaten
Antibakteriell
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
AntibacterialopenFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte aktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Benzalkonium Chloride 0.13%openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte inaktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Sodium Lauroyl Isethionate, Stearic Acid, Sodium Oleate, Sodium Stearate, Water (Aqua), Sodium Isethionate, Lauric Acid, Sodium C14-16 Olefin Sulfonate, Sodium Laurate, Fragrance (Parfum), Dipropylene Glycol, Tetrasodium Etidronate, Tetrasodium EDTA, Sodium Chloride, Hexyl Cinnamal, Limonene, Linalool, Titanium Dioxide (CI 77891), Zinc Oxide (CI 77947), Yellow 6 (CI 15985), Yellow 5 (CI 19140).openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
Etikett in der amtlichen openFDA-API. Das Datum betrifft das Etikett; die Rezeptur kann sich geändert haben. Vergleichen Sie mit der Verpackung.
Kosmetische Analyse in der Europäischen Union
10 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 24 Namen erkannt von 24.
Benzalkonium Chloride 0.13%, Sodium Lauroyl Isethionate, Stearic Acid, Sodium Oleate, Sodium Stearate, Water (Aqua), Sodium Isethionate, Lauric Acid, Sodium C14-16 Olefin Sulfonate, Sodium Laurate, Fragrance (Parfum), Dipropylene Glycol, Tetrasodium Etidronate, Tetrasodium EDTA, Sodium Chloride, Hexyl Cinnamal, Limonene, Linalool, Titanium Dioxide (CI 77891), Titanium Dioxide (CI 77891), Zinc Oxide (CI 77947), Zinc Oxide (CI 77947), Yellow 6 (CI 15985), Yellow 5 (CI 19140)
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten PARFUM„Parfum“ bezeichnet ein Gemisch, dessen genaue Zusammensetzung nicht angegeben werden muss. Manche allergenen Stoffe müssen dennoch oberhalb von 0,001 % (auf der Haut verbleibendes Produkt) oder 0,01 % (auszuspülendes Produkt) gesondert in der Liste der Inhaltsstoffe genannt werden. Die Verordnung nennt sie in 63 Einträgen von Anhang III, etwa Linalool, Limonene, Citronellol, Geraniol, Coumarin, Citral, Eugenol oder Hexyl Cinnamal: Wenn Sie gegen einen davon allergisch sind, suchen Sie seinen Namen in der Liste.
- Zu beachten HEXYL CINNAMALZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 87, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten LIMONENENach der CLP-Verordnung eingestuft: reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 88, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten LINALOOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 84, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zur Information BENZALKONIUM CHLORIDENach der CLP-Verordnung eingestuft: ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B (Skin Corr. 1B). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information TETRASODIUM EDTANach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Umwelt
- Zu beachten BENZALKONIUM CHLORIDENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1).
- Zu beachten LIMONENENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
- Zu beachten CI 77947Nach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
- Zu beachten ZINC OXIDENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
Auf dem Etikett lesen
- Zur Information BENZALKONIUM CHLORIDEAnhang III, Eintrag 65, schreibt auf der Verpackung vor: „Kontakt mit den Augen vermeiden“ (amtlicher deutscher Text). Anhang V, Eintrag 54, schreibt auf der Verpackung vor: „Kontakt mit den Augen vermeiden“ (amtlicher deutscher Text).
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Verkauf in anderen Ländern
Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.
| Land | Verboten | In bestimmten Fällen verboten | An Bedingungen gebunden |
|---|---|---|---|
| Royaume-Uni | - | - | Benzalkonium Chloride 0.13%, Hexyl Cinnamal, Limonene, Linalool, Titanium Dioxide (CI 77891), Zinc Oxide (CI 77947), Yellow 6 (CI 15985), Yellow 5 (CI 19140) |
| Canada | - | - | Benzalkonium Chloride 0.13% |
| Japon | - | - | Benzalkonium Chloride 0.13% |
| Corée du Sud | - | Limonene | Benzalkonium Chloride 0.13%, Tetrasodium Etidronate, Titanium Dioxide (CI 77891), Zinc Oxide (CI 77947), Yellow 6 (CI 15985), Yellow 5 (CI 19140) |
| Australie | - | - | Titanium Dioxide (CI 77891), Zinc Oxide (CI 77947) |
| ASEAN | - | - | Benzalkonium Chloride 0.13%, Titanium Dioxide (CI 77891), Zinc Oxide (CI 77947), Yellow 6 (CI 15985), Yellow 5 (CI 19140) |
| Taïwan | - | - | Benzalkonium Chloride 0.13%, Titanium Dioxide (CI 77891), Zinc Oxide (CI 77947), Yellow 6 (CI 15985), Yellow 5 (CI 19140) |
| Brésil | - | - | Benzalkonium Chloride 0.13%, Titanium Dioxide (CI 77891), Zinc Oxide (CI 77947) |
In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), État de Washington, Californie, Chine.
Inhaltsstoff für Inhaltsstoff
Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.
Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.
Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Auf dem Etikett | Name im Glossar | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|
| Benzalkonium Chloride 0.13% | BENZALKONIUM CHLORIDE | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang III, Nr. 65 : Produkte : Auszuspülende Haarmittel, die ausgespült werden ; Höchstkonzentration : 3 % (als Benzalkoniumchlorid) Anhang V, Nr. 54 : Höchstkonzentration : 0,1 % (als Benzalkoniumchlorid) | keine |
| Sodium Lauroyl Isethionate | SODIUM LAUROYL ISETHIONATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Stearic Acid | STEARIC ACID | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Sodium Oleate | SODIUM OLEATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Sodium Stearate | SODIUM STEARATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Water (Aqua) | WATER Zuordnungssicherheit hoch: Name erkannt, Klammern enthalten einen Zusatz | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Sodium Isethionate | SODIUM ISETHIONATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Lauric Acid | LAURIC ACID | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Sodium C14-16 Olefin Sulfonate | SODIUM C14-16 OLEFIN SULFONATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Sodium Laurate | SODIUM LAURATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Fragrance (Parfum) | PARFUM Zuordnungssicherheit hoch: exakter Glossarname steht in Klammern | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Dipropylene Glycol | DIPROPYLENE GLYCOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Tetrasodium Etidronate | TETRASODIUM ETIDRONATE | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III) | keine |
| Tetrasodium EDTA | TETRASODIUM EDTA | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Sodium Chloride | SODIUM CHLORIDE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Hexyl Cinnamal | HEXYL CINNAMAL | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| Limonene | LIMONENE | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| Linalool | LINALOOL | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| Titanium Dioxide (CI 77891) | CI 77891 Zuordnungssicherheit hoch: Colour-Index-Nummer in der Liste, CI-Präfix bei Bedarf ergänzt | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung. Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten. | keine |
| Titanium Dioxide (CI 77891) | TITANIUM DIOXIDE Zuordnungssicherheit hoch: Name erkannt, Klammern enthalten einen Zusatz | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung. Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten. | keine |
| Zinc Oxide (CI 77947) | CI 77947 Zuordnungssicherheit hoch: Colour-Index-Nummer in der Liste, CI-Präfix bei Bedarf ergänzt | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 30 : Höchstkonzentration : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. - 25%
- In case of combined use of zinc oxide and zinc oxide (nano), the sum shall not exceed the limit of 25% | keine |
| Zinc Oxide (CI 77947) | ZINC OXIDE Zuordnungssicherheit hoch: Name erkannt, Klammern enthalten einen Zusatz | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 30 : Höchstkonzentration : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. - 25%
- In case of combined use of zinc oxide and zinc oxide (nano), the sum shall not exceed the limit of 25% | keine |
| Yellow 6 (CI 15985) | CI 15985 Zuordnungssicherheit hoch: Colour-Index-Nummer in der Liste, CI-Präfix bei Bedarf ergänzt | Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) | keine |
| Yellow 5 (CI 19140) | CI 19140 Zuordnungssicherheit hoch: Colour-Index-Nummer in der Liste, CI-Präfix bei Bedarf ergänzt | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Anhang III, Nr. 189 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 % | keine |
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Liste in der amtlichen Überarbeitung vom (Register: openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert).
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