Beauty Hydrating
US-Etikett eines rezeptfreien Produkts (OTC)
In den Vereinigten Staaten werden diese Produkte als rezeptfreie Arzneimittel (OTC) verkauft: Sonnenschutzmittel, Antitranspirantien, Antischuppenprodukte, Antikarieszahnpasten, Akneprodukte oder Hautschutzmittel. Das Etikett unterscheidet aktive und inaktive Inhaltsstoffe. In der Europäischen Union muss ein Produkt mit kosmetischer Zweckbestimmung die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einhalten. Ein in den USA zugelassener Filter oder Wirkstoff kann in der Union für diese Verwendung nicht zugelassen sein. Die Einordnung hängt vom Zweck ab: Handdesinfektionsmittel können unter das Biozidrecht und Aknebehandlungen unter das Arzneimittelrecht fallen. Diese Analyse wendet kosmetische Vorschriften auf Inhaltsstoffe an, ohne die Rechtskonformität des Fertigprodukts festzustellen. Die in Europa unter demselben Namen verkaufte Rezeptur kann abweichen.
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
- Marke oder Handelsname
- Beauty Hydrating
- Hersteller
- Meijer, Inc.
- Strichcode
- 0719283449238
- Etikettdatum
- 19. Februar 2026
Angegebene Verwendung in den Vereinigten Staaten
Zweck Sonnenschutz
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Purpose SunscreenVeröffentlichte aktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Homosalate 5.0% Zinc oxide 3.0%Veröffentlichte inaktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
water, glycerin, isohexadecane, sodium acrylate/sodium acryloyldimethyl taurate copolymer, polysorbate 80, laureth-7, cyclopentasiloxane, cyclohexasiloxane, tocopheryl acetate, Aloe barbadensis leaf extract, steareth-21, stearyl alcohol, caprylyl glycol, behenyl alcohol, phenoxyethanol, cetyl alcohol, fragrance, hydroxyacetophenone, disodium EDTA, steareth-2, oleth-3 phosphateopenFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
Etikett in der amtlichen openFDA-API. Das Datum betrifft das Etikett; die Rezeptur kann sich geändert haben. Vergleichen Sie mit der Verpackung.
Sonnenschutzfilter und Europäische Union
- Homosalate 5.0% : UV-Filter unter den Bedingungen von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
- Zinc oxide 3.0% : UV-Filter unter den Bedingungen von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
Kosmetische Analyse in der Europäischen Union
3 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 23 Namen erkannt von 23.
Homosalate 5.0%, Zinc oxide 3.0%, water, glycerin, isohexadecane, sodium acrylate/sodium acryloyldimethyl taurate copolymer, polysorbate 80, laureth-7, cyclopentasiloxane, cyclohexasiloxane, tocopheryl acetate, Aloe barbadensis leaf extract, steareth-21, stearyl alcohol, caprylyl glycol, behenyl alcohol, phenoxyethanol, cetyl alcohol, fragrance, hydroxyacetophenone, disodium EDTA, steareth-2, oleth-3 phosphate
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten PARFUM„Parfum“ bezeichnet ein Gemisch, dessen genaue Zusammensetzung nicht angegeben werden muss. Manche allergenen Stoffe müssen dennoch oberhalb von 0,001 % (auf der Haut verbleibendes Produkt) oder 0,01 % (auszuspülendes Produkt) gesondert in der Liste der Inhaltsstoffe genannt werden. Die Verordnung nennt sie in 63 Einträgen von Anhang III, etwa Linalool, Limonene, Citronellol, Geraniol, Coumarin, Citral, Eugenol oder Hexyl Cinnamal: Wenn Sie gegen einen davon allergisch sind, suchen Sie seinen Namen in der Liste.
- Zur Information PHENOXYETHANOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Umwelt
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung CYCLOPENTASILOXANEDie ECHA hat ihn in die Kandidatenliste (besonders besorgniserregende Stoffe, REACH-Verordnung) aufgenommen, weil er persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) und sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) ist.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung CYCLOHEXASILOXANEDie ECHA hat ihn in die Kandidatenliste (besonders besorgniserregende Stoffe, REACH-Verordnung) aufgenommen, weil er persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) und sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) ist.
- Zu beachten ZINC OXIDENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Verkauf in anderen Ländern
Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.
| Land | Verboten | In bestimmten Fällen verboten | An Bedingungen gebunden |
|---|---|---|---|
| Royaume-Uni | - | - | Homosalate 5.0%, Zinc oxide 3.0%, phenoxyethanol |
| Canada | - | - | glycerin |
| Japon | - | - | phenoxyethanol |
| Corée du Sud | - | - | Homosalate 5.0%, Zinc oxide 3.0%, laureth-7, cyclopentasiloxane, phenoxyethanol |
| Australie | - | - | Homosalate 5.0%, Zinc oxide 3.0% |
| ASEAN | - | - | Homosalate 5.0%, Zinc oxide 3.0%, phenoxyethanol |
| Taïwan | - | - | Homosalate 5.0%, Zinc oxide 3.0%, phenoxyethanol |
| Brésil | - | - | Homosalate 5.0%, Zinc oxide 3.0%, phenoxyethanol |
In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), État de Washington, Californie, Chine.
Inhaltsstoff für Inhaltsstoff
Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.
Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.
Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Auf dem Etikett | Name im Glossar | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|
| Homosalate 5.0% | HOMOSALATE | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Eintrag 3 : Produkte : Face products with the exception of propellent spray products ; Höchstkonzentration : 7,34 % | keine |
| Zinc oxide 3.0% | ZINC OXIDE | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang VI, Eintrag 30 : Höchstkonzentration : - 25 % - In case of combined use of zinc oxide and zinc oxide (nano), the sum shall not exceed the limit of 25 % | keine |
| water | WATER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| glycerin | GLYCERIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| isohexadecane | ISOHEXADECANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| sodium acrylate/sodium acryloyldimethyl taurate copolymer | SODIUM ACRYLATE/SODIUM ACRYLOYLDIMETHYL TAURATE COPOLYMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| polysorbate 80 | POLYSORBATE 80 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| laureth-7 | LAURETH-7 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| cyclopentasiloxane | CYCLOPENTASILOXANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| cyclohexasiloxane | CYCLOHEXASILOXANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| tocopheryl acetate | TOCOPHERYL ACETATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| Aloe barbadensis leaf extract | ALOE BARBADENSIS LEAF EXTRACT | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| steareth-21 | STEARETH-21 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| stearyl alcohol | STEARYL ALCOHOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| caprylyl glycol | CAPRYLYL GLYCOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| behenyl alcohol | BEHENYL ALCOHOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| phenoxyethanol | PHENOXYETHANOL | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Eintrag 29 : Höchstkonzentration : 1,0 % | keine |
| cetyl alcohol | CETYL ALCOHOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| fragrance | PARFUM Zuordnungssicherheit sicher: geprüftes Synonym | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| hydroxyacetophenone | HYDROXYACETOPHENONE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| disodium EDTA | DISODIUM EDTA | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| steareth-2 | STEARETH-2 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| oleth-3 phosphate | OLETH-3 PHOSPHATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
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