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CHLORELINE

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Meldung Nr. 2017-2-305, Entscheidung vom 9. Februar 2017

CHLORELINE (SYMPHEA) ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.

Marke
SYMPHEA
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
SYMPHEA
Status
In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Gélule

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Tagesdosis

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

3 gélules

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Gebrauchsanweisung

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

1 gélule matin, midi et soir ; à prendre avec un grand verre d'eau

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Meldung 278982, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.

Deklarierte Zusammensetzung

Pflanzen

PflanzeTeilZubereitungTäglich
Chlorella vulgaris BeijerinckPlante entièrePoudre (de plantes séchées ou broyées)300 mg
Spirulina platensis (Gomont) GeitlerPlante entièrePoudre (de plantes séchées ou broyées)300 mg
Laurus nobilis L.FeuillePoudre (de plantes séchées ou broyées)86 mg

Weitere aktive Inhaltsstoffe

NameTäglich
Propolisnicht gemeldet

Vitamine und Mineralstoffe

Compl’Alim veröffentlicht keine Vitamin- und Mineralstoffdosen. Die folgenden Referenzwerte helfen, das Etikett zu lesen: sicherer Zufuhrwert der EFSAEuropäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. für Erwachsene und französische Höchstdosis je Produkt (Erlass vom 9. Mai 2006, seit November 2006 nicht überarbeitet).

Deklarierte VerbindungNährstoffEFSA-Grenzwert, Erwachsene Höchstdosis in Frankreich
Oxyde de magnésiumMagnésium250 mg300 mg

Weitere Inhaltsstoffe

Gélatine de poisson

Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).

Liste aus dem Jahr 2017. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren

Warnhinweise auf dem Etikett

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Les compléments alimentaires ne peuvent pas être utilisés comme substituts d’un régime alimentaire équilibré et varié, et d’un mode de vie sain. Ne pas dépasser la dose journalière recommandée. Tenir hors de portée des enfants. Conserver à l’abri de la lumière, de la chaleur et de l’humidité.

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

Andere Meldungen mit demselben Namen

In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.

Marke : SYMPHEA

Liste aus dem Jahr 2017. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen.

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