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APPETIT

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Meldung Nr. 2020-12-317, Entscheidung vom 7. Dezember 2020

APPETIT ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). 1 Vorschrift zur Verwendung gilt für seine Inhaltsstoffe (Grenzwerte und Warnhinweise).

Marke
nicht angegeben
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
LABORATOIRES LARUNE
Status
In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Flacon

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Tagesdosis

10 mL

Nicht empfohlen für (laut Hersteller)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Femmes allaitantes, Femmes enceintes

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Meldung 304037, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Deklarierte Zusammensetzung

Pflanzen

PflanzeTeilZubereitungTäglich
Avena sativa L.GraineExtrait fluide aqueux1.250 mg
Cinnamomum verum J. PreslEcorceExtrait fluide aqueux612,5 mg
Trigonella foenum-graecum L.GraineExtrait fluide aqueux612,5 mg

Zusatzstoffe

E330, E211, E202, E422

Weitere Inhaltsstoffe

Eau purifiée

Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).

Liste aus dem Jahr 2020. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren

Warnhinweise auf dem Etikett

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Tenir hors de portée des enfants. Ne pas dépasser la dose journalière recommandée. Déconseillé aux femmes enceintes et allaitantes.

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

Andere Meldungen mit demselben Namen

In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.

Liste aus dem Jahr 2020. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen.

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