COMPLEXE DE CRÉATINE
In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 26. Mai 2026
COMPLEXE DE CRÉATINE ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.
- Marke
- nicht angegeben
- Für das Inverkehrbringen verantwortlich
- LABORATORIOS YNSADIET S.A
- Status
- In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
- Form
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Poudre
- Tagesdosis
4.2 g
Meldung 365965, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Rechtliche Prüfpunkte
Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.
Deklarierte Zusammensetzung
Weitere aktive Inhaltsstoffe
| Name | Täglich |
|---|---|
| Phosphate de créatine | nicht gemeldet |
| Créatine monohydrate | nicht gemeldet |
Vitamine und Mineralstoffe
Compl’Alim veröffentlicht keine Vitamin- und Mineralstoffdosen. Die folgenden Referenzwerte helfen, das Etikett zu lesen: sicherer Zufuhrwert der EFSAEuropäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. für Erwachsene und französische Höchstdosis je Produkt (Erlass vom 9. Mai 2006, seit November 2006 nicht überarbeitet).
| Deklarierte Verbindung | Nährstoff | EFSA-Grenzwert, Erwachsene | Höchstdosis in Frankreich |
|---|---|---|---|
| Sels calciques de l'acide orthophosphorique | Calcium | 2.500 mg | 800 mg |
Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).
Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.
Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.