CompoAtlas

CARBON BLACK

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe IV du règlement (CE) 1223/2009 (colorants autorisés), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 5464

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Ein Inhaltsstoff darf nur als Farbstoff verwendet werden, wenn er auf der Liste in Anhang IV steht. CARBON BLACK steht darin mit einem aufzudruckenden Warnhinweis.

CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Farbstoff unter Bedingungen zugelassen

Dieser Eintrag erfasst denselben Stoff wie CARBON BLACK (gleiche CAS-Nummer im CosIng-Verzeichnis): Seine Bedingungen gelten.

Sonstige Bedingungen

10%

Aufzudruckender Warnhinweis

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Not to be used in applications that may lead to exposure of the end user's lungs by inhalation. O nly nanomaterials having the following characteristics are allowed: — Purity > 97 %, with the following impurity profile: Ash content ≤ 0,15 %, total sulphur ≤ 0,65 %, total PAH ≤ 500 ppb and benzo(a)pyrene ≤ 5 ppb, dibenz(a,h)anthracene ≤ 5 ppb, total As ≤ 3 ppm, total Pb ≤ 10 ppm, and total Hg ≤ 1 ppm; — Primary particle size ≥ 20 nm.’

CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe)

Eintrag
Anhang IV, Nr. 126a
Stoff
Kohlenstoff schwarz („Carbon Black“)
Namen im Glossar
CI 77266
CAS
1333-86-4
EG
215-609-9
Daten im Rechtsakt (1)
  • Inkrafttreten am 1. August 2016

Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang IV, Eintrag 126a. CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (EU) 2016/1120, verabschiedet am 11. Juli 2016.

Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: Opinionon Carbon Black (nano-form); Opinion for clarification of the meaning of the term "sprayable applications/products" for the nano forms of Carbon Black CI 77266, Titanium Oxide and Zinc Oxide.

Farbstoff unter Bedingungen zugelassen

Dieser Eintrag erfasst denselben Stoff wie CARBON BLACK (gleiche CAS-Nummer im CosIng-Verzeichnis): Seine Bedingungen gelten.

Sonstige Bedingungen
Reinheit > 97 %, mit folgendem Verunreinigungs-profil: Aschegehalt ≤ 0,15 %, Gesamtschwefel-gehalt ≤ 0,65 %, Gesamtgehalt PAK ≤ 500 ppb und Benzo(a)pyren ≤ 5 ppb, Dibenz(a,h)anthracen ≤ 5 ppb, Gesamtgehalt As ≤ 3 ppm, Gesamtgehalt Pb ≤ 10 ppm und Gesamtgehalt Hg ≤ 1 ppm.
Eintrag
Anhang IV, Nr. 126
Stoff
Kohlenstoff schwarz („Carbon Black“)
Namen im Glossar
CI 77266
CAS
1333-86-4
EG
215-609-9
Daten im Rechtsakt (1)
  • Inkrafttreten am 1. August 2016

Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang IV, Eintrag 126. CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (EU) 2016/1120, verabschiedet am 11. Juli 2016.

Farbstoff unter Bedingungen zugelassen

Dieser Eintrag erfasst denselben Stoff wie CARBON BLACK (gleiche CAS-Nummer im CosIng-Verzeichnis): Seine Bedingungen gelten.

Eintrag
Anhang IV, Nr. 128
Stoff

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Coke black
Namen im Glossar
CI 77268:1
CAS
7440-44-0; 1339-82-8
EG
231-153-3; 215-669-6

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang IV, Eintrag 128. CosIng, Anhang IV der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Farbstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang IV, Eintrag 128: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009

  2. Anhang IV, Eintrag 128: gilt ab diesem Datum

  3. Anhang IV, Eintrag 126: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2016/1120

    Anhang IV, Eintrag 126a: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2016/1120

  4. Anhang IV, Eintrag 126: gilt ab diesem Datum

    Anhang IV, Eintrag 126a: gilt ab diesem Datum

Identität

CosIng-Kennung
105118
CAS (laut CosIng)
1333-86-4, 7440-44-0
EG (laut CosIng)
215-609-9, 231-153-3
Angegebene Funktionen
Kosmetischer farbstoff

CosIng nennt 2 CAS-Nummern für diesen Namen: Er erfasst mehrere Stoffe.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: CARBON BLACK
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionFarbstoff unter Bedingungen zugelassennicht genannt
Vereinigtes KönigreichFarbstoff unter Bedingungen zugelassennicht genannt
SchweizEU-Verordnung anwendbarnicht genannt
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaVerboten weicht von der EU abnicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
TaiwanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
  • Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang IV)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

Südkorea

  • Zugelassener Farbstoff: 카본블랙 (Carbon black) CI 77266 (Carbon black)

    색소 고시 별표 1 (zugelassene Farbstoffe), Eintrag 72, Seite 4.

  • Verboten: 카본블랙(다만, 불순물 중 벤조피렌과디벤즈(a,h)안트라센이 각각 5ppb 이하이고 총 다환방향족탄화수소류(PAHs)가 0.5ppm 이하인 경우에는 제외)

    별표 1 (verbotene Stoffe), Eintrag 701, Seite 37.

Südkorea, MFDS-Vorschriften für kosmetische Farbstoffe (화장품의 색소 종류 및 기준), Mitteilung 2023-61, Anhang 1, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품의 색소 종류 및 기준, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

Südkorea, MFDS-Verordnung über Sicherheitsstandards für Kosmetika, Mitteilung 2026-19, Anhänge 1 und 2, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품 안전기준 등에 관한 규정, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

Meldungen in Kalifornien

820 gemeldete Produkte mit diesem Inhaltsstoff, ohne in der Quelle gemeldeten Vertriebsstopp. Die Meldungen können ältere Rezepturen betreffen, auch inzwischen entfernte Stoffe. Es sind Unternehmensmeldungen ohne Produkttest oder Mengenmessung. Produkte ansehen. Kalifornische und europäische Vorschriften unterscheiden sich.

California Safe Cosmetics Program, in Kosmetika gemeldete Stoffe, abgerufen am 23. Oktober 2026.

California Department of Public Health, California Safe Cosmetics Program

CC BY 4.0

Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff

14 erfasste Produkte nennen ihn laut den Beiträgen zu Open Beauty Facts. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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