SODIUM O-PHENYLPHENATE (Natrium-2-phenylphenolat)
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe V du règlement (CE) 1223/2009 (conservateurs autorisés), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 26874
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.
Haut, Augen und Allergien
Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Zur Information Nach der CLP-Verordnung eingestuft: reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2); schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Umwelt
Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.
Zu beachten Nach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1).
Auf dem Etikett lesen
Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Zur Information Anhang V, Eintrag 7, schreibt auf der Verpackung vor: „Kontakt mit den Augen vermeiden.“ (amtlicher deutscher Text).
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
32009R1223, amtliche deutsche konsolidierte Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Ein Inhaltsstoff darf nur als Konservierungsstoff verwendet werden, wenn er auf der Liste in Anhang V steht. SODIUM O-PHENYLPHENATE steht darin mit einer Höchstkonzentration, nur für bestimmte Produktarten und mit einem aufzudruckenden Warnhinweis.
CosIng, Anhang V der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Konservierungsstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Verwendungsklassifikation
Kosmetische Mittel -> Konservierungsstoff
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Cosmetics -> Preservative
Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Aussehen
Natrium-o-phenylphenoxid ist ein beigefarbener, flockiger Feststoff. pH-Wert der gesättigten Lösung in Wasser: 12.0-13.5. (NTP, 1992)
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Sodium o-phenylphenoxide is a beige flaky solid. pH of saturated solution in water: 12.0-13.5. (NTP, 1992)
Weitere Namen: Orthophénylphénate de sodium (Französisch), sodium ortho-phenylphenate (Englisch), Natrium-2-phenylphenolat (Deutsch), Orto-fenilfenato de sodio (Spanisch).
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen
Dieser Eintrag erfasst denselben Stoff wie SODIUM O-PHENYLPHENATE (gleiche CAS-Nummer im CosIng-Verzeichnis): Seine Bedingungen gelten.
Im Text vorgesehene Verwendungen
Eine INCI-Liste gibt die tatsächliche Konzentration nicht an. Die folgenden Grenzwerte betreffen die gebrauchsfertige Zubereitung für die im Text genannten Verwendungen. Gemeinsame Bedingungen gelten für alle Fälle dieses Eintrags.
| Art des Mittels | Höchstkonzentration |
|---|---|
| (a) Auszuspülende/abzuspülende Mittel | 0,2 % (als Phenol) |
| (b) Mittel, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben | 0,15 % (als Phenol) |
- Sonstige Bedingungen
- Werden o-Phenylphenol und Sodium o-Phenylphenate zusammen verwendet, so darf die Gesamtkonzentration (als Phenol) 0,2 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln und 0,15 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben, nicht überschreiten. Nicht zur Verwendung in Anwendungen, die durch Inhalation zur Exposition der Lunge der Endverbraucher führen können. Nicht in Mundmitteln verwenden.
- Aufzudruckender Warnhinweis
- Kontakt mit den Augen vermeiden.
- Abzuspülendes Produkt: in den folgenden Spalten erwähnt, einschließlich Ausschlüssen und Bedingungen.
- Auf der Haut verbleibendes Produkt: in den folgenden Spalten erwähnt, einschließlich Ausschlüssen und Bedingungen.
- Kinder unter 3 Jahren: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
- Anwendungsbereich: in den folgenden Spalten erwähnt, einschließlich Ausschlüssen und Bedingungen.
- Eintrag
- Anhang V, Nr. 7
- Stoff
Biphenyl-2-ol; 2-Phenylphenol; 2-Hydroxybiphenyl Natrium-2-biphenylat
- Namen im Glossar
- o-Phenylphenol, Sodium o-Phenylphenate
- CAS
- 90-43-7, 132-27-4
- EG
- 201-993-5, 205-055-6
Daten im Rechtsakt (2)
- Inkrafttreten am 2. Februar 2026
- Geltungsbeginn ab 1. Mai 2026
It shall apply from 1 May 2026.
Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang V, Eintrag 7. CosIng, Anhang V der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Konservierungsstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (EU) 2026/78, verabschiedet am 12. Januar 2026.
Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: ADDENDUM to the scientific opinion on o-Phenylphenol, Sodium o-phenylphenate and Potassium o-phenylphenate (SCCS/1555/15); SCCS Opinion on Biphenyl-2-ol and Sodium 2-biphenylolate used in cosmetic products (CAS/EC No. 90-43-7/201-993-5 and 132-27-4/205-055-6).
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
CLP-Einstufung „Acute Tox. 4 * STOT SE 3“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2018/669)
Anhang V, Eintrag 7: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2026/78
Anhang V, Eintrag 7: gilt ab diesem Datum
Identität
- CosIng-Kennung
- 38006
- CAS (laut CosIng)
- 132-27-4
- EG (laut CosIng)
- 205-055-6
- Angegebene Funktionen
- Antimikrobiell
- Wikidata
- Q6581446
- PubChem
- 23675735
- ECHA InfoCard
- 100.004.597
- InChIKey
- KSQXVLVXUFHGJQ-UHFFFAOYSA-M
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Links zu Wikidata, PubChem und ECHAEuropäische Chemikalienagentur. werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.
Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)
Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
sodium 2-biphenylate; 2-phenylphenol, sodium salt
Nach der harmonisierten Einstufung weder krebserzeugend noch erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend
- Gefahrenklassen
- Akute Toxizität, Kategorie 4 (Acute Tox. 4)
Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition, Kategorie 3 (STOT SE 3)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2)
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1)
Kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1) - Gefahrenhinweise
- H302 H335 H315 H318 H400
Anhang VI, Eintrag 604-021-00-1, zugeordnet über CAS 132-27-4. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2018/669, spätestens ab 1. Dezember 2019 anwendbar.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen | 0,15 bis 0,2% |
| Vereinigtes Königreich | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen | 0,15 bis 0,2% |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | 0,15 bis 0,2% |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Unter Bedingungen zulässig | nicht genannt |
| Südkorea | Eingeschränkt weicht von der EU ab | 0,15% |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Taiwan | Zugelassener Konservierungsstoff weicht von der EU ab | 0,2% |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Japan
- Unter Bedingungen zulässig: オルトフェニルフェノールナトリウム (Sodium o-phenylphenate)
Annex 3-2 (zugelassene Konservierungsstoffe), Eintrag 9, Seite 8.
[Unterliste] 2 Inhaltsstoffe mit Beschränkungen je nach Art des kosmetischen Mittels(Anmerkung 1) | Höchstmenge in 100g (g) / Kosmetische Mittel, die nicht auf Schleimhäuten angewendet werden und abgespült werden: 0.15 | Höchstmenge in 100g (g) / Kosmetische Mittel, die nicht auf Schleimhäuten angewendet werden und nicht abgespült werden: 0.15 | Höchstmenge in 100g (g) / Kosmetische Mittel, die auf Schleimhäuten angewendet werden können: | (Anmerkung 1) Ein leeres Feld bedeutet, dass der Inhaltsstoff nicht zugesetzt werden darf, und das Zeichen ○ bedeutet, dass keine Höchstmenge für den Zusatz besteht.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: ja.
Original anzeigen
[sous-liste] 2 化粧品の種類により配合の制限がある成分(注1) | 100g中の最大配合量(g) / 粘膜に使用されることがない化粧品のうち洗い流すもの: 0.15 | 100g中の最大配合量(g) / 粘膜に使用されることがない化粧品のうち洗い流さないもの: 0.15 | 100g中の最大配合量(g) / 粘膜に使用されることがある化粧品: | (注1) 空欄は、配合してはならないことを示し、○印は、配合の上限がないことを示す。
Japan, Standards for Cosmetics (MHLW-Mitteilung Nr. 331 von 2000) und Verordnung über Teerfarbstoffe ·
Japan, Standards for Cosmetics (MHLW-Mitteilung Nr. 331 von 2000) und Verordnung über Teerfarbstoffe, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : 厚生労働省 (MHLW), 化粧品基準 ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans engagement du ministère.
Südkorea
- Eingeschränkt: 비페닐-2-올(ο-페닐페놀) 및 그 염류 (SODIUM O-PHENYLPHENATE)
별표 2, 보존제 성분 (Konservierungsstoffe), Eintrag 22, Seite 5. Grenzwert: 페놀로서 0,15 %.
Chemischer Stoffname: Natrium-o-phenylphenat (CAS No. 132-27-4) | Chemischer Stoffname: o-Phenylphenol (CAS No. 90-43-7) | Chemischer Stoffname: Kalium-o-phenylphenat (CAS No. 13707-65-8) | Chemischer Stoffname: MEA-o-phenylphenat (CAS No. 84145-04-0)
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: ko.
Original anzeigen
화학물질명: 소듐 o-페닐페네이트 (CAS No. 132-27-4) | 화학물질명: o-페닐페놀 (CAS No. 90-43-7) | 화학물질명: 포타슘 o-페닐페네이트 (CAS No. 13707-65-8) | 화학물질명: MEA o-페닐페네이트 (CAS No. 84145-04-0)
Südkorea, MFDS-Verordnung über Sicherheitsstandards für Kosmetika, Mitteilung 2026-19, Anhänge 1 und 2, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품 안전기준 등에 관한 규정, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
Taiwan
- Zugelassener Konservierungsstoff: Biphenyl-2-ol, and its salts
化粧品防腐劑成分名稱及使用限制表 (zugelassene Konservierungsstoffe). Grenzwert: 0,2 % (以phenol計).
INCI:o-Phenylphenol ; Sodium o-phenylphenate ; MEA o-phenylphenate ; Potassium o-phenylphenate
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: zh-Hant.
Original anzeigen
INCI:o-Phenylphenol ; Sodium o-phenylphenate ; MEA o-phenylphenate ; Potassium o-phenylphenate
Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten, abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : Administration taïwanaise des aliments et des médicaments (TFDA), jeux de données ouverts de data.gov.tw (licence gouvernementale ouverte, version 1.0) ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
Enthalten in 1 rezeptfreies US-Produkt (openFDA).
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.