SAVEX WITH PABA (produit inactif : annulé après commercialisation : 2 août 2001)
Rezeptfreies Arzneimittel in Kanada (DIN); Nach dem Inverkehrbringen aufgehoben: 2. August 2001
Ein in Kanada nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel kann einen aufgehobenen Status haben. Das Vorhandensein eines Eintrags belegt keinen aktuellen Verkauf. Die DIN ist die auf der Verpackung aufgedruckte Arzneimittel-Identifikationsnummer. Die Analyse zeigt, was die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vorsehen, wenn dieses Produkt in Frankreich als Kosmetikum verkauft würde. Sie bewertet weder seine kanadische Zulassung noch stellt sie eine Verkaufszulassung in Frankreich dar. In diesen Auszügen werden nur die Wirkstoffe veröffentlicht; die vollständige Rezeptur und die übrigen Verwendungsbedingungen müssen noch geprüft werden. Es wird kein Gehalt geschätzt.
Drug Product Database, kanadische rezeptfreie Arzneimittel mit kosmetischen Verwendungen, abgerufen am 27. Oktober 2026.
Contient des informations visées par la Licence du gouvernement ouvert – Canada (Santé Canada, BDPP)
- DIN
- 00670782
- Handelsname
- SAVEX WITH PABA
- Unternehmen
- SABEX INC
- Aktueller Status
- Nach dem Inverkehrbringen aufgehoben: 2. August 2001
- Produktaktualisierung in der Quelle
- 22. März 2025
- Form
- Pommade
- Verabreichungswege
- Topique
- ATC-Klassen
- D02BA30 : französische Bezeichnung nicht veröffentlicht
Statusverlauf
- Im Verkehr: 31. Dezember 1986
- Nach dem Inverkehrbringen aufgehoben: 2. August 2001; aktueller Status
Veröffentlichte Wirkstoffe und Gehalte
| Veröffentlichter Wirkstoff | Veröffentlichter Gehalt | Umrechnung in Prozent |
|---|---|---|
| SALICYLIC ACID | .7 % ; veröffentlichte Referenz: % ; veröffentlichte Anmerkung: Historic Freeform Text: SALICYLIC ACID | 0,7 % (Bezugsgrundlage nicht angegeben) |
| PADIMATE O | 1.3 % ; veröffentlichte Referenz: % ; veröffentlichte Anmerkung: Historic Freeform Text: PADIMATE O | 1,3 % (Bezugsgrundlage nicht angegeben) |
| CAMPHOR | .7 % ; veröffentlichte Referenz: % ; veröffentlichte Anmerkung: Historic Freeform Text: CAMPHOR | 0,7 % (Bezugsgrundlage nicht angegeben) |
| MENTHOL | .37 % ; veröffentlichte Referenz: % ; veröffentlichte Anmerkung: Historic Freeform Text: MENTHOL | 0,37 % (Bezugsgrundlage nicht angegeben) |
Masse/Volumen-Prozentsätze werden nicht Masse/Masse-Prozentsätzen gleichgesetzt. Ein als freie Base angegebener Gehalt wird nicht in den Gehalt des Salzes oder der Verbindung umgerechnet.
Kosmetische Analyse in der Europäischen Union
- SALICYLIC ACID : Dieser Inhaltsstoff steht nicht in Anhang VI und dürfte in einem Kosmetikum nicht als UV-Filter verwendet werden. Seine UV-Funktion in diesem Produkt ist durch den Auszug nicht belegt.
- Anhang III, Eintrag 98: (a) 3,0 % (b) 2,0 % (c) 0,5 % ; nur für: (a) Rinse-off hair products (b) Other products except body lotion, eye shadow, mascara, eyeliner, lipstick, roll-on deodorant (c) Body lotion, eye shadow, mascara, eyeliner, lipstick, roll-on deodorant ; (a) (b) (c) Not to be used in preparations for children under 3 years of age. Not to be used in applications that may lead to exposure of the end-user’s lungs by inhalation. Not to be used in oral products. For purposes other than inhibiting the development of micro-organisms in the product. This purpose has to be apparent from the presentation of the product. These levels are inclusive of any use of salicylic acid. ; Gehaltsvergleich ohne Schätzung nicht möglich.
- PADIMATE O : UV-Filter unter den Bedingungen von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
- Anhang VI, Eintrag 21: 8 % ; Gehaltsvergleich ohne Schätzung nicht möglich.
- CAMPHOR : Dieser Inhaltsstoff steht nicht in Anhang VI und dürfte in einem Kosmetikum nicht als UV-Filter verwendet werden. Seine UV-Funktion in diesem Produkt ist durch den Auszug nicht belegt.
- Anhang III, Eintrag 331: Höchstgehalt nicht angegeben ; The presence of the substance shall be indicated in the list of ingredients referred to in Article 19(1), point (g), when its concentration exceeds: — 0,001 % in leave-on products — 0,01 % in rinse-off products. ; Gehaltsvergleich ohne Schätzung nicht möglich.
- MENTHOL : Dieser Inhaltsstoff steht nicht in Anhang VI und dürfte in einem Kosmetikum nicht als UV-Filter verwendet werden. Seine UV-Funktion in diesem Produkt ist durch den Auszug nicht belegt.
- Anhang III, Eintrag 338: Höchstgehalt nicht angegeben ; The presence of the substance shall be indicated in the list of ingredients referred to in Article 19(1), point (g), when its concentration exceeds: — 0,001 % in leave-on products — 0,01 % in rinse-off products. ; Gehaltsvergleich ohne Schätzung nicht möglich.
4 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 4 Namen erkannt von 4.
- Schwangerschaft und Stillzeit : Zu beachten SALICYLIC ACID
- Babys und Kinder : Verbot oder schwerwiegende Einstufung SALICYLIC ACID
SALICYLIC ACID, ETHYLHEXYL DIMETHYL PABA, CAMPHOR, MENTHOL
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
- Zu beachten SALICYLIC ACIDNach der CLP-Verordnung eingestuft: reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2), eine Gefahr für das ungeborene Kind. Die Europäische Union lässt ihn dennoch unter den Bedingungen seines Anhangs nach einer Stellungnahme ihres Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) zu.
Babys und Kinder
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung SALICYLIC ACIDAnhang III, Eintrag 98, verbietet ihn in Produkten für Kinder unter 3 Jahren: „Not to be used in preparations for children under 3 years of age.“ Anhang V, Eintrag 3, verbietet ihn in Produkten für Kinder unter 3 Jahren: „Not to be used in products for children under 3 years of age.“
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten CAMPHORZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 331, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten MENTHOLZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 338, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zur Information SALICYLIC ACIDNach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Auf dem Etikett lesen
- Zur Information SALICYLIC ACIDAnhang III, Eintrag 98, schreibt auf der Verpackung vor: „(a) (b) (c) Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden Nur bei Mitteln, die gegebenenfalls für Kinder unter 3 Jahren verwendet werden könnten.“ (amtlicher deutscher Text). Anhang V, Eintrag 3, schreibt folgenden Verpackungshinweis vor: „Salicylic acid: Not to be used for children under 3 years of age** **Solely for products which might be used for children under 3 years of age. Salicylic acid salts: Not to be used for children under 3 years of age*** ***Solely for products which might be used for children under 3 years of age and which remain in prolonged contact with the skin.“.
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : umwelt.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Verkauf in anderen Ländern
Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.
| Land | Verboten | In bestimmten Fällen verboten | An Bedingungen gebunden |
|---|---|---|---|
| Royaume-Uni | - | - | SALICYLIC ACID, ETHYLHEXYL DIMETHYL PABA |
| Canada | - | - | SALICYLIC ACID, CAMPHOR |
| Japon | - | - | SALICYLIC ACID |
| Corée du Sud | - | - | SALICYLIC ACID, ETHYLHEXYL DIMETHYL PABA |
| ASEAN | - | - | SALICYLIC ACID, ETHYLHEXYL DIMETHYL PABA |
| Taïwan | - | - | SALICYLIC ACID, ETHYLHEXYL DIMETHYL PABA, CAMPHOR, MENTHOL |
| Brésil | - | - | SALICYLIC ACID, ETHYLHEXYL DIMETHYL PABA |
In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), État de Washington, Californie, Chine, Australie.
Inhaltsstoff für Inhaltsstoff
Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.
Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.
Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Auf dem Etikett | Name im Glossar | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|
| SALICYLIC ACID | SALICYLIC ACID | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang III, Nr. 98 : Produkte : (a) Auszuspülende Haarmittel (b) Sonstige Mittel mit Ausnahme von Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyelinern, Lippenstiften und Rollstiftdeodoranten (c) Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyeliner, Lippenstifte und Rollstiftdeodorante ; Höchstkonzentration : (a) 3,0 % (b) 2,0 % (c) 0,5 % Anhang V, Nr. 3 : Höchstkonzentration : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. Salicylic acid: 0,5 % (acid)
Salicylic acid salts: 0,5 % (acid) | Fortpflanzungsgefährdend: Verdacht (Kategorie 2, CLP-Einstufung) |
| ETHYLHEXYL DIMETHYL PABA | ETHYLHEXYL DIMETHYL PABA | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 21 : Höchstkonzentration : 8 % | keine |
| CAMPHOR | CAMPHOR | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| MENTHOL | MENTHOL | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
Amtlicher Eintrag in der Arzneimitteldatenbank.
Contient des informations visées par la Licence du gouvernement ouvert – Canada (Santé Canada, BDPP).
Alle kanadischen rezeptfreien Arzneimittel mit kosmetischem Erscheinungsbild