BLISTEX DCT
Rezeptfreies Arzneimittel in Kanada (DIN); Im Verkehr: 13. Februar 2014
Ein in Kanada nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel kann einen aufgehobenen Status haben. Das Vorhandensein eines Eintrags belegt keinen aktuellen Verkauf. Die DIN ist die auf der Verpackung aufgedruckte Arzneimittel-Identifikationsnummer. Die Analyse zeigt, was die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vorsehen, wenn dieses Produkt in Frankreich als Kosmetikum verkauft würde. Sie bewertet weder seine kanadische Zulassung noch stellt sie eine Verkaufszulassung in Frankreich dar. In diesen Auszügen werden nur die Wirkstoffe veröffentlicht; die vollständige Rezeptur und die übrigen Verwendungsbedingungen müssen noch geprüft werden. Es wird kein Gehalt geschätzt.
Drug Product Database, kanadische rezeptfreie Arzneimittel mit kosmetischen Verwendungen, abgerufen am 27. Oktober 2026.
Contient des informations visées par la Licence du gouvernement ouvert – Canada (Santé Canada, BDPP)
- DIN
- 02157292
- Handelsname
- BLISTEX DCT
- Unternehmen
- BLISTEX CORPORATION
- Aktueller Status
- Im Verkehr: 13. Februar 2014
- Produktaktualisierung in der Quelle
- 22. Juni 2026
- Form
- Pommade
- Verabreichungswege
- Topique
- ATC-Klassen
- D02BA30 : französische Bezeichnung nicht veröffentlicht
Statusverlauf
- Im Verkehr: 31. Dezember 1995
- Zugelassen: 23. August 2013
- Im Verkehr: 13. Februar 2014; aktueller Status
Veröffentlichte Wirkstoffe und Gehalte
| Veröffentlichter Wirkstoff | Veröffentlichter Gehalt | Umrechnung in Prozent |
|---|---|---|
| OCTINOXATE | 7.3 % ; veröffentlichte Anmerkung: HISTORIC FREEFORM TEXT: OCTYL METHOXYCINNAMATE | 7,3 % (Bezugsgrundlage nicht angegeben) |
| MENTHOL | 0.6 % ; veröffentlichte Anmerkung: Historic Freeform Text: MENTHOL | 0,6 % (Bezugsgrundlage nicht angegeben) |
| OXYBENZONE | 4.5 % ; veröffentlichte Anmerkung: Historic Freeform Text: OXYBENZONE | 4,5 % (Bezugsgrundlage nicht angegeben) |
| CAMPHOR | 0.38 % ; veröffentlichte Anmerkung: Historic Freeform Text: CAMPHOR | 0,38 % (Bezugsgrundlage nicht angegeben) |
| PHENOL | 0.48 % ; veröffentlichte Anmerkung: Historic Freeform Text: PHENOL | 0,48 % (Bezugsgrundlage nicht angegeben) |
Masse/Volumen-Prozentsätze werden nicht Masse/Masse-Prozentsätzen gleichgesetzt. Ein als freie Base angegebener Gehalt wird nicht in den Gehalt des Salzes oder der Verbindung umgerechnet.
Kosmetische Analyse in der Europäischen Union
- OCTINOXATE : UV-Filter unter den Bedingungen von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
- Anhang VI, Eintrag 12: 10 % ; Gehaltsvergleich ohne Schätzung nicht möglich.
- MENTHOL : Dieser Inhaltsstoff steht nicht in Anhang VI und dürfte in einem Kosmetikum nicht als UV-Filter verwendet werden. Seine UV-Funktion in diesem Produkt ist durch den Auszug nicht belegt.
- Anhang III, Eintrag 338: Höchstgehalt nicht angegeben ; The presence of the substance shall be indicated in the list of ingredients referred to in Article 19(1), point (g), when its concentration exceeds: — 0,001 % in leave-on products — 0,01 % in rinse-off products. ; Gehaltsvergleich ohne Schätzung nicht möglich.
- OXYBENZONE : UV-Filter unter den Bedingungen von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
- Anhang VI, Eintrag 4: a) 6 % b) 2,2 % c) 0,5 % Footnote 1: However, cosmetic products containing '2-Hydroxy-4-methoxy-benzophenone/Oxybenzone' and complying with the restrictions set out in Regulation (EC) No 1223/2009 as applicable on 27 July 2022 may be placed on the Union market until 28 January 2023 and be made available on the Union market until 28 July 2023. ; nur für: a) Face products, hand products, and lip products, excluding propellant and pump spray products b) Body products, including propellant and pump spray products c) Other products ; a) If used at 0,5 % to protect product formulation, the levels used as UV filter must not exceed 5,5 %. b) If used at 0,5 % to protect product formulation, the levels used as UV filter must not exceed 1,7 %. ; Gehaltsvergleich ohne Schätzung nicht möglich.
- CAMPHOR : Dieser Inhaltsstoff steht nicht in Anhang VI und dürfte in einem Kosmetikum nicht als UV-Filter verwendet werden. Seine UV-Funktion in diesem Produkt ist durch den Auszug nicht belegt.
- Anhang III, Eintrag 331: Höchstgehalt nicht angegeben ; The presence of the substance shall be indicated in the list of ingredients referred to in Article 19(1), point (g), when its concentration exceeds: — 0,001 % in leave-on products — 0,01 % in rinse-off products. ; Gehaltsvergleich ohne Schätzung nicht möglich.
- PHENOL : Dieser Inhaltsstoff steht nicht in Anhang VI und dürfte in einem Kosmetikum nicht als UV-Filter verwendet werden. Seine UV-Funktion in diesem Produkt ist durch den Auszug nicht belegt.
1 Inhaltsstoff verboten in Kosmetika in der Europäischen Union: PHENOL. Ein Produkt, das ihn enthält, sollte in der Union nicht mehr verkauft werden. 4 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 5 Namen erkannt von 5.
ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATE, MENTHOL, BENZOPHENONE-3, CAMPHOR, PHENOL
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten MENTHOLZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 338, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten CAMPHORZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 331, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zur Information PHENOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B (Skin Corr. 1B). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Auf dem Etikett lesen
- Zur Information BENZOPHENONE-3Anhang VI, Eintrag 4, schreibt folgenden Verpackungshinweis vor: „For a) and b): Contains Benzophenone-3 (*) Footnote (*): Not required if concentration is 0,5 % or less and when it is used only for product protection purposes.“.
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, umwelt.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Verkauf in anderen Ländern
Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.
| Land | Verboten | In bestimmten Fällen verboten | An Bedingungen gebunden |
|---|---|---|---|
| Royaume-Uni | PHENOL | - | ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATE, BENZOPHENONE-3 |
| Canada | PHENOL | - | CAMPHOR |
| Japon | - | - | PHENOL |
| Corée du Sud | PHENOL | - | ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATE, BENZOPHENONE-3 |
| Chine | PHENOL | - | - |
| ASEAN | PHENOL | - | ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATE, BENZOPHENONE-3 |
| Taïwan | - | - | ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATE, MENTHOL, BENZOPHENONE-3, CAMPHOR |
| Brésil | PHENOL | - | ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATE |
In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), État de Washington, Californie, Australie.
Inhaltsstoff für Inhaltsstoff
Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.
Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.
Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Auf dem Etikett | Name im Glossar | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|
| ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATE | ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATE | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 12 : Höchstkonzentration : 10 % | keine |
| MENTHOL | MENTHOL | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| BENZOPHENONE-3 | BENZOPHENONE-3 | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 4 : Produkte : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. a) Face products, hand products, and lip products, excluding propellant and pump spray products
b) Body products, including propellant and pump spray products
c) Other productsÜbersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. a) 6%
b) 2,2%
c) 0,5%
Footnote 1: However, cosmetic products containing '2-Hydroxy-4-methoxy-benzophenone/Oxybenzone' and complying with the restrictions set out in Regulation (EC) No 1223/2009 as applicable on 27 July 2022 may be placed on the Union market until 28 January 2023 and be made available on the Union market until 28 July 2023. | keine |
| CAMPHOR | CAMPHOR | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| PHENOL | PHENOL | In Kosmetika verboten (Anhang II) | Erbgutverändernd: Verdacht (Kategorie 2, CLP-Einstufung) |
Amtlicher Eintrag in der Arzneimitteldatenbank.
Contient des informations visées par la Licence du gouvernement ouvert – Canada (Santé Canada, BDPP).
Alle kanadischen rezeptfreien Arzneimittel mit kosmetischem Erscheinungsbild