CompoAtlas

suave 2in1

Kosmetikum von Mitwirkenden von Open Beauty Facts erfasst

Marke
nicht angegeben
EAN-13
0045893063909
Verkaufsländer
United States
Eintrag erstellt am
7. Oktober 2019

Fiche 0045893063909. Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Verpackungsfoto vom (Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte).

Liste aus dem Jahr 2019. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren

Zu beachtende Punkte

Feststellungen anhand der Liste von 2019.

Keiner der 23 erkannten Namen ist in allen Fällen verboten in Kosmetika in der Europäischen Union; 1 nicht erkannter Name konnte nicht geprüft werden.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Liste anhand eines Fotos von 2019 erfasst: Die Rezeptur kann sich seitdem geändert haben. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung. Diese Liste wird nicht als aktuelle Zusammensetzung des Produkts dargestellt.

Von Open-Beauty-Facts-Mitwirkenden übertragene Inhaltsstoffliste. Am 22. Oktober 2026 in CompoAtlas aufgenommen.

Verpackungsfoto vom (Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte).

Ändert sich die Liste, bleibt die alte Version mit Datum unten verfügbar. Derselbe Strichcode kann mehrere aufeinanderfolgende Rezepturen bezeichnen.

Foto der gedruckten Inhaltsstoffliste: suave 2in1
Die gedruckte Liste, von einer mitwirkenden Person fotografiert: Vergleichen Sie sie mit der Tabelle. Foto: Mitwirkende von Open Beauty Facts, Lizenz CC BY-SA, ursprünglicher Eintrag.

23 erkannte Inhaltsstoffe von 24.

Verboten 0Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 2Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 3Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 18In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 1Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von suave 2in1
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1water (aqua)WATERÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2sodium laureth sulfateSODIUM LAURETH SULFATEMoyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3cocamidopropyl betaineCOCAMIDOPROPYL BETAINEMoyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4sodium chlorideSODIUM CHLORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
5dimethiconol fragrance (parfum)PARFUMÉlevée
le nom exact du glossaire est imprimé entre parenthèses
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
6carbomerCARBOMERCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
7guar hydroxypropyl trimonium chlorideGUAR HYDROXYPROPYLTRIMONIUM CHLORIDEMoyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
8tetrasodium edtaTETRASODIUM EDTAMoyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
9amodimethiconeAMODIMETHICONEMoyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
10dmdm hydantoinDMDM HYDANTOINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 33 : Höchstkonzentration : 0,6 %
keine
11tea-dodecylbenzenesulfonateTEA-DODECYLBENZENESULFONATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III)keine
12citric acidCITRIC ACIDCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Eintrag für ein Gemisch mit derselben CAS-Nummer (Anhang V)keine
13c11-15 pareth-7C11-15 PARETH-7Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
14laureth-9LAURETH-9Moyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 257 : Produkte : (a) Mittel, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben (b) Aus-/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : (a) 3,0 % (b) 4,0 %
keine
15trideceth-12TRIDECETH-12Moyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
16ppg-9PPG-9Moyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
17tocopheryl acetateTOCOPHERYL ACETATEMoyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
18vtamine acetate)nicht erkanntNon reconnu
aucun nom du glossaire ne correspond
Name im europäischen Glossar nicht erkanntkeine
19propylene glycolPROPYLENE GLYCOLMoyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
20panthenolPANTHENOLMoyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
21methylchloroisothazolinoneMETHYLCHLOROISOTHIAZOLINONEMoyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 39 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % (eines Gemisches von 5-Chlor-2-methyl-3(2Η)-isothiazolon und 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1)
keine
22methylisothiazolinoneMETHYLISOTHIAZOLINONEMoyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 39 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % (eines Gemisches von 5-Chlor-2-methyl-3(2Η)-isothiazolon und 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1)
Anhang V, Nr. 57 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 %
keine
23small and fashionable (ci 77019)MICAÉlevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
24ritanium dioxide (ci 77891)CI 77891Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI)
Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung.
Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten.
keine

Diese Liste wurde von Mitwirkenden übertragen zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

Liste aus dem Jahr 2019. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen.

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