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Refreshing lemon

Kosmetikum von Mitwirkenden von Open Beauty Facts erfasst

Marke
Fa
Markeninhaber
Henkel
EAN-13
3838824089249
Menge
100g
Kategorien
Hygiene, Soaps, savons solides
Verpackung
100g
Verkaufsländer
French Polynesia
Eintrag erstellt am
17. März 2019

Fiche 3838824089249. Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Das Belegdatum dieser Zutatenliste ist unbekannt.

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Zu beachtende Punkte

1 Inhaltsstoff ist verboten nur in bestimmten Fällen (Produkttyp, Form, Verwendung): ci 74260. Die dafür geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Von Open-Beauty-Facts-Mitwirkenden übertragene Inhaltsstoffliste. Am 22. Oktober 2026 in CompoAtlas aufgenommen.

Das Belegdatum dieser Zutatenliste ist unbekannt.

Ändert sich die Liste, bleibt die alte Version mit Datum unten verfügbar. Derselbe Strichcode kann mehrere aufeinanderfolgende Rezepturen bezeichnen.

20 erkannte Inhaltsstoffe von 24.

Verboten 1Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 7Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 1Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 11In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 4Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Refreshing lemon
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1Tallowate de sodiumSODIUM TALLOWATECertain
synonyme vérifié
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2cocoate de sodiumSODIUM COCOATEÉlevée
nom chimique en français, traduit en nom du glossaire
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3eauAQUACertain
synonyme vérifié
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4talcTALCCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 59 : Produkte : (a) Pulverförmige Erzeugnisse für Kinder unter 3 Jahren (b) Sonstige Produkte
keine
5glycérineGLYCERINCertain
synonyme vérifié
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
6parfumPARFUMCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
7acide de suifnicht erkanntNon reconnu
aucun nom du glossaire ne correspond
Name im europäischen Glossar nicht erkanntkeine
8acide de coconicht erkanntNon reconnu
aucun nom du glossaire ne correspond
Name im europäischen Glossar nicht erkanntkeine
9lactate de sodiumSODIUM LACTATECertain
synonyme vérifié
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
10citrus medica limonum (extrait de zeste)nicht erkanntNon reconnu
aucun nom du glossaire ne correspond
Name im europäischen Glossar nicht erkanntkeine
11chlorure de sodiumSODIUM CHLORIDECertain
synonyme vérifié
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
12laureth sulfate de sodiumSODIUM LAURETH SULFATEÉlevée
nom chimique en français, traduit en nom du glossaire
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
13PEG-450PEG-450Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
14tétrasodiumnicht erkanntNon reconnu
aucun nom du glossaire ne correspond
Name im europäischen Glossar nicht erkanntkeine
15tétrasodium etidronateTETRASODIUM ETIDRONATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III)keine
16alcoolALCOHOLMoyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
17bhtBHTMoyenne
nom reconnu dans une liste imprimée sans virgule
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 325 : Produkte : (a) Mundspülungen (b) Zahnpasta (c) andere auf der Haut/im Haar verbleibende oder auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : (a) 0,001 % (b) 0,1 % (c) 0,8 %
keine
18butylphényl méthylpropionalBUTYLPHENYL METHYLPROPIONALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
In Kosmetika verboten (Anhang II)Fortpflanzungsgefährdend: vermutet (Kategorie 1B, CLP-Einstufung)
19limonèneLIMONENECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
20hexal cinnamalHEXYL CINNAMALMoyenne
une lettre de différence avec un nom du glossaire (faute de frappe probable)
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
21citralCITRALCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 70 : Produkte : (a) Lippen-Make-up-Produkte, Lippenstifte, Lippensalben (b) Desodorierungsmittel und schweißhemmende Mittel (c) Augenmittel, Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (d) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare nicht sprühbare) (e) Hautmittel, die auf der Haut verbleiben (ausgenommen Lippenmittel, Desodorierungsmittel und schweißhemmende Mittel, parfümierende kosmetische Mittel, Augenmittel, Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner) und Nagelmittel (f) Mundmittel (g) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (h) Haut- und Haarmittel, die abzuspülen/auszuspülen sind (i) Mittel für den anogenitalen Bereich, die auf der Haut verbleiben (Babywischtücher und Intimpflegetücher) ; Höchstkonzentration : (a) 0,11 % (b) 0,032 % (c) 0,65 % (d) 0,6 % (e) 0,15 % (f) 0,35 % (g) 1,2 % (h) 1,2 % (i) 0,063 %
keine
22ci 11680CI 11680Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang IV, Nr. 4 : Produkte : Nicht in Mitteln verwenden, die auf Schleimhäute aufgetragen werden
keine
23ci 74260CI 74260Certain
nom identique à celui du glossaire européen
In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang IV, Nr. 107 : Produkte : Nicht in Augenmitteln verwenden
keine
24ci 77891CI 77891Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI)
Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung.
Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten.
keine

Diese Liste wurde von Mitwirkenden übertragen zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

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