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total

Kosmetikum dessen Zusammensetzung bei einem Händler erfasst wurde

Foto der Verpackung: total
Foto: Mitwirkende von Open Beauty Facts, Lizenz CC BY-SA, ursprünglicher Eintrag.
Marke
APIVITA
EAN-13
5201279010669
Menge
75 ml
Kategorien
Hygiene, Toothpastes
Verkaufsländer
Greece
Eintrag erstellt am
10. Januar 2020

Liste am auf thefreshbeautyco.com eingesehen.

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Zu beachtende Punkte

Keiner der 22 erkannten Namen ist in allen Fällen verboten in Kosmetika in der Europäischen Union; 1 nicht erkannter Name konnte nicht geprüft werden.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Zusammensetzung bei freshbeautyco.co.nz und thefreshbeautyco.com (gelesen am 26. Oktober 2026 und am 26. Oktober 2026, identisch) erfasst. Wir haben keine offizielle Markenwebsite gefunden, die diese Zusammensetzung veröffentlicht.

Liste erfasst am 26. Oktober 2026, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: EUCALYPTUS GLOBULUS LEAF OIL (Anhang III, Eintrag 355): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; MENTHA VIRIDIS LEAF OIL (Anhang III, Eintrag 362): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; LIMONENE (Anhang III, Eintrag 88): Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

22 erkannte Inhaltsstoffe von 23.

Verboten 0Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 5Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 1Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 16In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 1Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von total
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1AQUAAQUACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2SORBITOLSORBITOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3HYDRATED SILICAHYDRATED SILICACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4XYLITOLXYLITOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
5GLYCERINGLYCERINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
6SODIUM LAUROYL SARCOSINATESODIUM LAUROYL SARCOSINATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
7CELLULOSE GUMCELLULOSE GUMCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
8SODIUM MONOFLUOROPHOSPHATESODIUM MONOFLUOROPHOSPHATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 27 : Produkte :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Oral products
; Höchstkonzentration :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

0.15% calculated as F. When mixed with other fluorine compounds permitted under this Annex, total F concentration must not exceed 0.15%
keine
9AROMAAROMACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
10SILICASILICACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
11PROPOLIS EXTRACTPROPOLIS EXTRACTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
12SALVIA OFFICINALIS EXTRACTSALVIA OFFICINALIS EXTRACTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
13ALLANTOINALLANTOINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
14TOCOPHERYL ACETATETOCOPHERYL ACETATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
15COMMIPHORA MYRRHA OILCOMMIPHORA MYRRHA OILCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
16CALCIUM GLYCEROPHOSPHATECALCIUM GLYCEROPHOSPHATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
17CITRUS MEDICA LIMONUM OILnicht erkanntNon reconnu
aucun nom du glossaire ne correspond
Name im europäischen Glossar nicht erkanntkeine
18EUCALYPTUS GLOBULUS LEAF OIL‘EUCALYPTUS GLOBULUS LEAF OILMoyenne
une lettre de différence avec un nom du glossaire (faute de frappe probable)
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
19MENTHA VIRIDIS LEAF OILMENTHA VIRIDIS LEAF OILCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
20SODIUM SACCHARINSODIUM SACCHARINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
21SODIUM BENZOATESODIUM BENZOATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 1 : Produkte :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

a) Rinse-off products, except oral care products b) Oral care products c) Leave-on products
; Höchstkonzentration :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

a) 2.5% (acid) b) 1.7% (acid) c) 0.5% (acid)
keine
22LIMONENELIMONENECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
23TITANIUM DIOXIDETITANIUM DIOXIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI)
Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung.
Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten.
keine

Beobachtungen bei Händlern

Diese Liste wurde auf der Produktseite erfasst zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

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