CompoAtlas

Pro-Expert Blancheur

Kosmetikum von Mitwirkenden von Open Beauty Facts erfasst

Foto der Verpackung: Pro-Expert Blancheur
Foto: Mitwirkende von Open Beauty Facts, Lizenz CC BY-SA, ursprünglicher Eintrag.
Marke
Oral-B
EAN-13
5410076960439
Menge
75 ml
Kategorien
Hygiene, Toothpastes, Whitening toothpastes
Verpackung
Carton, Tube, Plastique
Verkaufsländer
France
Geschäfte
U Express
Eintrag erstellt am
12. Februar 2016

Fiche 5410076960439. Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Verpackungsfoto vom (Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte).

Liste aus dem Jahr 2016. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren

Zu beachtende Punkte

Feststellungen anhand der Liste von 2016.

Kein Inhaltsstoff der erfassten Liste ist in Kosmetika in der Europäischen Union in allen Fällen verboten.

2 Inhaltsstoffe sind verboten nur in bestimmten Fällen (Produkttyp, Form, Verwendung): CI 74260, CI 74160. Die für den jeweiligen Stoff geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Liste anhand eines Fotos von 2016 erfasst: Die Rezeptur kann sich seitdem geändert haben. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung. Diese Liste wird nicht als aktuelle Zusammensetzung des Produkts dargestellt.

Von Open-Beauty-Facts-Mitwirkenden übertragene Inhaltsstoffliste. Am 22. Oktober 2026 in CompoAtlas aufgenommen.

Verpackungsfoto vom (Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte).

Ändert sich die Liste, bleibt die alte Version mit Datum unten verfügbar. Derselbe Strichcode kann mehrere aufeinanderfolgende Rezepturen bezeichnen.

Liste erfasst am 12. Februar 2016, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: LIMONENE (Anhang III, Eintrag 88): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

Foto der gedruckten Inhaltsstoffliste: Pro-Expert Blancheur
Die gedruckte Liste, von einer mitwirkenden Person fotografiert: Vergleichen Sie sie mit der Tabelle. Foto: Mitwirkende von Open Beauty Facts, Lizenz CC BY-SA, ursprünglicher Eintrag.

23 erkannte Inhaltsstoffe von 23.

Verboten 0Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 6Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 0Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 17In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 0Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Pro-Expert Blancheur
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1GlycerinGLYCERINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
2Hydrated SilicaHYDRATED SILICACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
3Sodium HexamethaphosphateSODIUM HEXAMETAPHOSPHATEMoyenne
une lettre de différence avec un nom du glossaire (faute de frappe probable)
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4Propylene GlycolPROPYLENE GLYCOLCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
5PEG-6PEG-6Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
6AquaAQUACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
7Zinc LactateZINC LACTATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III)keine
8Sodium Lauryl SulfateSODIUM LAURYL SULFATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
9AromaAROMACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
10Sodium GluconateSODIUM GLUCONATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
11SilicaSILICACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
12Chondrus Crispus PowderCHONDRUS CRISPUS POWDERCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
13Trisodium PhosphateTRISODIUM PHOSPHATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
14Stannous FluorideSTANNOUS FLUORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 35 : Produkte :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Oral products
; Höchstkonzentration :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

0,15 % calculated as F. When mixed with other fluorine compounds permitted under this Annex, total F concentration must not exceed 0,15 %
keine
15MicaMICACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
16Sodium SaccharinSODIUM SACCHARINCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
17Copernicia Cerifera CeraCOPERNICIA CERIFERA CERACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
18Xanthan GumXANTHAN GUMCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
19CI 77891CI 77891Certain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI)
Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung.
Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten.
keine
20LimoneneLIMONENECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)keine
21Sodium FluorideSODIUM FLUORIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 31 : Produkte :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Oral products
; Höchstkonzentration :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

0,15 % calculated as F. When mixed with other fluorine compounds permitted under this Annex, total F concentration must not exceed 0,15 %
keine
22CI 74260CI 74260Certain
nom identique à celui du glossaire européen
In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang IV, Nr. 107 : Produkte : Nicht in Augenmitteln verwenden
keine
23CI 74160CI 74160Certain
nom identique à celui du glossaire européen
In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
keine

Diese Liste wurde von Mitwirkenden übertragen zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

Liste aus dem Jahr 2016. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen.

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