Интенсивное увлажнение
Kosmetikum von Mitwirkenden von Open Beauty Facts erfasst

- Marke
- Palmolive Натурэль
- EAN-13
- 8693495032766
- Menge
- 90 г
- Kategorien
- Hygiene, Soaps, туалетное мыло с экстрактом оливы и увлажняющим молочком
- Verkaufsländer
- Russia
- Geschäfte
- Дикси
- Eintrag erstellt am
- 24. November 2017
- Eintrag auf Open Beauty Facts: Fotos, Änderungsverlauf
- Eintrag auf Open Beauty Facts korrigieren
- Alle Produkte der Marke: Palmolive Натурэль
Fiche 8693495032766. Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Verpackungsfoto vom (Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte).
Liste aus dem Jahr 2017. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren
Zu beachtende Punkte
Feststellungen anhand der Liste von 2017.
- Information
Die am 24. November 2017 erfasste Zusammensetzung nannte Butylphenyl Methylpropional, in kosmetika verboten der Europäischen Union ab 1. März 2022 (Anhang II, Eintrag 1666). Sie liegt vor diesem Datum: Die Rezeptur kann sich seitdem geändert haben. Dieses Produkt wird laut Angabe außerhalb der Europäischen Union verkauft (Russia): Die EU-Vorschrift gilt dort möglicherweise nicht (Liste von 2017, veraltet).
Quelle: In den CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Anhängen genannte Verordnungen (englischer Text und Daten des Inkrafttretens), annexe II, entrée 1666.
- Information
Die am 24. November 2017 erfasste Zusammensetzung nannte Pentasodium Pentetate, in kosmetika verboten der Europäischen Union ab 1. Dezember 2023 (Anhang II, Eintrag 1721). Sie liegt vor diesem Datum: Die Rezeptur kann sich seitdem geändert haben. Dieses Produkt wird laut Angabe außerhalb der Europäischen Union verkauft (Russia): Die EU-Vorschrift gilt dort möglicherweise nicht (Liste von 2017, veraltet).
Quelle: In den CosIng-Anhängen genannte Verordnungen (englischer Text und Daten des Inkrafttretens), annexe II, entrée 1721.
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung Pentasodium PentetateNach der CLP-Verordnung eingestuft: reproduktionstoxizität, Kategorie 1B (Repr. 1B), eine Gefahr für das ungeborene Kind.
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung Butylphenyl MethylpropionalNach der CLP-Verordnung eingestuft: reproduktionstoxizität, Kategorie 1B (Repr. 1B), eine Gefahr für die Fruchtbarkeit (bekannte oder vermutete Gefahr) und das ungeborene Kind (Verdachtsgefahr).
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten Parfum„Parfum“ bezeichnet ein Gemisch, dessen genaue Zusammensetzung nicht angegeben werden muss. Manche allergenen Stoffe müssen dennoch oberhalb von 0,001 % (auf der Haut verbleibendes Produkt) oder 0,01 % (auszuspülendes Produkt) gesondert in der Liste der Inhaltsstoffe genannt werden. Die Verordnung nennt sie in 63 Einträgen von Anhang III, etwa Linalool, Limonene, Citronellol, Geraniol, Coumarin, Citral, Eugenol oder Hexyl Cinnamal: Wenn Sie gegen einen davon allergisch sind, suchen Sie seinen Namen in der Liste.
- Zu beachten Benzyl SalicylateNach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 75, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten CitronellolZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 86, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten CoumarinZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 77, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten LimoneneNach der CLP-Verordnung eingestuft: reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 88, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten LinaloolNach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 84, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
Umwelt
- Zu beachten LimoneneNach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern
- BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL : Entscheidung in Vorbereitung (Kalifornien (Vereinigte Staaten)) ; andere Regel in einem anderen Land (Südkorea).
- LIMONENE : andere Regel in einem anderen Land (Südkorea).
Erfasste Zusammensetzung
Liste anhand eines Fotos von 2017 erfasst: Die Rezeptur kann sich seitdem geändert haben. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung. Diese Liste wird nicht als aktuelle Zusammensetzung des Produkts dargestellt.
Von Open-Beauty-Facts-Mitwirkenden übertragene Inhaltsstoffliste. Am 22. Oktober 2026 in CompoAtlas aufgenommen.
Verpackungsfoto vom (Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte).
Ändert sich die Liste, bleibt die alte Version mit Datum unten verfügbar. Derselbe Strichcode kann mehrere aufeinanderfolgende Rezepturen bezeichnen.
Liste erfasst am 24. November 2017, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: BENZYL SALICYLATE (Anhang III, Eintrag 75): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Januar 2027, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Juli 2028, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; CITRONELLOL (Anhang III, Eintrag 86): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; LIMONENE (Anhang III, Eintrag 88): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; CI 47005 (Anhang III, Eintrag 326): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. Juli 2023, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. Januar 2024. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

21 erkannte Inhaltsstoffe von 22.
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Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Rang | Auf dem Etikett | Glossarname | Zuordnung | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Sodium Palmate (*A) | SODIUM PALMATE | Élevée nom reconnu, la parenthèse est une précision | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 2 | Aqua | AQUA | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 3 | Sodium Tallowate (*B) | SODIUM TALLOWATE | Élevée nom reconnu, la parenthèse est une précision | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 4 | Sodium Palm Kernelate | SODIUM PALM KERNELATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 5 | Glyceri??? Talc | nicht erkannt | Non reconnu aucun nom du glossaire ne correspond | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | keine |
| 6 | Stearic Acid | STEARIC ACID | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 7 | Parfum | PARFUM | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 8 | Sodium Chloride | SODIUM CHLORIDE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 9 | Pentasodium Pentetate | PENTASODIUM PENTETATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | In Kosmetika verboten (Anhang II) | Fortpflanzungsgefährdend: vermutet (Kategorie 1B, CLP-Einstufung) |
| 10 | Pentaerithrityl Tetra-di-t-butyl Hydroxyhydrocinnamate | PENTAERYTHRITYL TETRA-DI-T-BUTYL HYDROXYHYDROCINNAMATE | Moyenne une lettre de différence avec un nom du glossaire (faute de frappe probable) | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 11 | Sine Adipe Lac | SINE ADIPE LAC | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 12 | Olea Europaea Fruit Oil | OLEA EUROPAEA FRUIT OIL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 13 | Aloe Barbadensis Leaf Extract | ALOE BARBADENSIS LEAF EXTRACT | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 14 | Benzyl Salicylate | BENZYL SALICYLATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 75 : Produkte : (a) Parfümierende kosmetische Mittel (hydroalkoholische und nicht hydroalkoholische, sprühbare und nicht sprühbare) (b) Auszuspülende/abzuspülende Haut- und Haarmittel (ausgenommen Badezusätze/Duschgel) (c) Duschgel/Badezusätze (d) Haut- und Haarmittel, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben (nicht sprühbar/nicht aerosolhaltig) (ausgenommen Körperlotion) (e) Haarmittel, die in den Haaren verbleiben (Sprüh-/Aerosolprodukte) (f) Körperlotion (g) Gesichts-Make-up und Make-up-Entferner (h) Mundmittel (i) Desodorantien (Sprüh-/Aerosolprodukte) ; Höchstkonzentration : (a) 4 % (b) 0,5 % (c) 1,3 % (d) 0,5 % (e) 0,5 % (f) 0,7 % (g) 0,2 % (h) 0,004 % (i) 0,91 % | keine |
| 15 | Butylphenyl Methylpropional | BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | In Kosmetika verboten (Anhang II) | Fortpflanzungsgefährdend: vermutet (Kategorie 1B, CLP-Einstufung) |
| 16 | Citronellol | CITRONELLOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 17 | Coumarin | COUMARIN | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 18 | Limonene | LIMONENE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 19 | Linalool | LINALOOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 20 | CI 77891 | CI 77891 | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung. Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten. | keine |
| 21 | CI 47005 | CI 47005 | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Anhang III, Nr. 326 : Produkte : Nicht oxidative Haarfärbemittel ; Höchstkonzentration : 0,5 % | keine |
| 22 | CI 61570 | CI 61570 | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Anhang III, Nr. 290 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,3 % | keine |
Diese Liste wurde von Mitwirkenden übertragen zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.