LINCOLN
US-Etikett eines rezeptfreien Produkts (OTC)
In den Vereinigten Staaten werden diese Produkte als rezeptfreie Arzneimittel (OTC) verkauft: Sonnenschutzmittel, Antitranspirantien, Antischuppenprodukte, Antikarieszahnpasten, Akneprodukte oder Hautschutzmittel. Das Etikett unterscheidet aktive und inaktive Inhaltsstoffe. In der Europäischen Union muss ein Produkt mit kosmetischer Zweckbestimmung die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einhalten. Ein in den USA zugelassener Filter oder Wirkstoff kann in der Union für diese Verwendung nicht zugelassen sein. Die Einordnung hängt vom Zweck ab: Handdesinfektionsmittel können unter das Biozidrecht und Aknebehandlungen unter das Arzneimittelrecht fallen. Diese Analyse wendet kosmetische Vorschriften auf Inhaltsstoffe an, ohne die Rechtskonformität des Fertigprodukts festzustellen. Die in Europa unter demselben Namen verkaufte Rezeptur kann abweichen.
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
- Marke oder Handelsname
- LINCOLN
- Hersteller
- LINCOLN PHARMACEUTICALS LTD.
- Etikettdatum
- 10. Januar 2017
Angegebene Verwendung in den Vereinigten Staaten
ZWECK Hautschutzmittel
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
PURPOSE Skin ProtectantopenFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte aktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Zinc Oxide (3.8% w/w)openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte inaktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
aloe vera leaf, alpha-tocopherol, ceteth-10, cetostearyl alcohol, cetyl alcohol, cholecalciferol, glycerin, lanolin, lavender, methyl paraben, mineral oil, paraffin, petrolatum, phenoxyethanol, polyethylene glycol 6000, polysorbate 60, propylparaben sodium, steareth-20, trolamine, vitamin A, water, FD&C Yellow No. 5, D&C Red No. 21openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
Etikett in der amtlichen openFDA-API. Das Datum betrifft das Etikett; die Rezeptur kann sich geändert haben. Vergleichen Sie mit der Verpackung.
Kosmetische Analyse in der Europäischen Union
1 Inhaltsstoff verboten in Kosmetika in der Europäischen Union: cholecalciferol. Ein Produkt, das ihn enthält, sollte in der Union nicht mehr verkauft werden. 1 Inhaltsstoff verboten, mit Ausnahme der in der Verordnung vorgesehenen Fälle: petrolatum; die Vorschrift nennt die Fälle. 4 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 17 Namen erkannt von 24.
Achtung: 7 von 24 Namen werden nicht erkannt (aloe vera leaf, alpha-tocopherol, lavender, polyethylene glycol 6000, vitamin A, FD&C Yellow No. 5, D&C Red No. 21): Die folgenden Angaben erfassen sie nicht.
- Schwangerschaft und Stillzeit : Verbot oder schwerwiegende Einstufung CHOLECALCIFEROL
- Babys und Kinder : Zu beachten SODIUM PROPYLPARABEN
Zinc Oxide (3.8%, w/w), aloe vera leaf, alpha-tocopherol, ceteth-10, cetostearyl alcohol, cetyl alcohol, cholecalciferol, glycerin, lanolin, lavender, methyl paraben, mineral oil, paraffin, petrolatum, phenoxyethanol, polyethylene glycol 6000, polysorbate 60, propylparaben sodium, steareth-20, trolamine, vitamin A, water, FD&C Yellow No. 5, D&C Red No. 21
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung CHOLECALCIFEROLEin Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit ein: Verordnung (EU) 2019/637 (Genehmigung, Biozidprodukte).
Babys und Kinder
- Zu beachten SODIUM PROPYLPARABENAnhang V, Eintrag 12 a, verbietet ihn für Kinder unter 3 Jahren nur in bestimmten Produkten: „Not to be used in leave-on products designed for application on the nappy area of children under three years of age.“
Haut, Augen und Allergien
- Zur Information PHENOXYETHANOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Umwelt
- Zu beachten ZINC OXIDENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
Auf dem Etikett lesen
- Zur Information SODIUM PROPYLPARABENAnhang V, Eintrag 12 a, schreibt folgenden Verpackungshinweis vor: „For leave-on products designed for children under three years of age: "Do not use on the nappy area"“.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Verkauf in anderen Ländern
Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.
| Land | Verboten | In bestimmten Fällen verboten | An Bedingungen gebunden |
|---|---|---|---|
| Royaume-Uni | cholecalciferol, petrolatum | - | Zinc Oxide (3.8%, w/w), methyl paraben, phenoxyethanol, propylparaben sodium |
| Canada | - | - | cholecalciferol, glycerin |
| Japon | - | - | phenoxyethanol |
| Corée du Sud | cholecalciferol | - | Zinc Oxide (3.8%, w/w), methyl paraben, phenoxyethanol, propylparaben sodium |
| Chine | cholecalciferol, petrolatum | - | - |
| Australie | - | - | Zinc Oxide (3.8%, w/w) |
| ASEAN | cholecalciferol | petrolatum | Zinc Oxide (3.8%, w/w), methyl paraben, phenoxyethanol, propylparaben sodium |
| Taïwan | cholecalciferol | - | Zinc Oxide (3.8%, w/w), methyl paraben, phenoxyethanol, propylparaben sodium |
| Brésil | cholecalciferol, petrolatum | - | Zinc Oxide (3.8%, w/w), methyl paraben, phenoxyethanol, propylparaben sodium |
In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), État de Washington, Californie.
Inhaltsstoff für Inhaltsstoff
Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.
Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.
Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Auf dem Etikett | Name im Glossar | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|
| Zinc Oxide (3.8%, w/w) | ZINC OXIDE Zuordnungssicherheit hoch: Name erkannt, Klammern enthalten einen Zusatz | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 30 : Höchstkonzentration : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. - 25%
- In case of combined use of zinc oxide and zinc oxide (nano), the sum shall not exceed the limit of 25% | keine |
| aloe vera leaf | nicht erkannt | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | unbekannt |
| alpha-tocopherol | nicht erkannt | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | unbekannt |
| ceteth-10 | CETETH-10 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| cetostearyl alcohol | CETEARYL ALCOHOL Zuordnungssicherheit sicher: geprüftes Synonym | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| cetyl alcohol | CETYL ALCOHOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| cholecalciferol | CHOLECALCIFEROL | In Kosmetika verboten (Anhang II) | Auf EU-Ebene als endokriner Disruptor identifiziert |
| glycerin | GLYCERIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| lanolin | LANOLIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| lavender | nicht erkannt | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | unbekannt |
| methyl paraben | METHYLPARABEN Zuordnungssicherheit hoch: gleicher Name mit abweichender Schreibweise | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 12 : Höchstkonzentration : 0,4 % (als Säure) bei einem Ester 0,8 % (als Säure) bei Estergemischen | keine |
| mineral oil | MINERAL OIL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| paraffin | PARAFFIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| petrolatum | PETROLATUM | Ohne Raffinationsnachweis verboten (Anhang II) | keine |
| phenoxyethanol | PHENOXYETHANOL | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 29 : Höchstkonzentration : 1,0 % | keine |
| polyethylene glycol 6000 | nicht erkannt | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | unbekannt |
| polysorbate 60 | POLYSORBATE 60 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| propylparaben sodium | SODIUM PROPYLPARABEN Zuordnungssicherheit sicher: geprüftes Synonym | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 12 a : Höchstkonzentration : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. - 0,14% (as acid) for the sum of the individual concentrations
- 0,8% (as acid) for mixtures of substances mentioned in entry 12 and 12a, here the sum of the individual concentrations of butyl and propylparaben and their salts does not exceed 0,14% | keine |
| steareth-20 | STEARETH-20 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| trolamine | TRIETHANOLAMINE Zuordnungssicherheit sicher: geprüftes Synonym | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III) | keine |
| vitamin A | nicht erkannt | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | unbekannt |
| water | WATER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| FD&C Yellow No. 5 | nicht erkannt | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | unbekannt |
| D&C Red No. 21 | nicht erkannt | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | unbekannt |
Alle US-Etiketten rezeptfreier Produkte
Liste in der amtlichen Überarbeitung vom (Register: openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert).
Liste aus dem Jahr 2017. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren