CompoAtlas

BASIC ESSENTIALS DANDRUFF DRY SCALP

US-Etikett eines rezeptfreien Produkts (OTC)

In den Vereinigten Staaten werden diese Produkte als rezeptfreie Arzneimittel (OTC) verkauft: Sonnenschutzmittel, Antitranspirantien, Antischuppenprodukte, Antikarieszahnpasten, Akneprodukte oder Hautschutzmittel. Das Etikett unterscheidet aktive und inaktive Inhaltsstoffe. In der Europäischen Union muss ein Produkt mit kosmetischer Zweckbestimmung die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einhalten. Ein in den USA zugelassener Filter oder Wirkstoff kann in der Union für diese Verwendung nicht zugelassen sein. Die Einordnung hängt vom Zweck ab: Handdesinfektionsmittel können unter das Biozidrecht und Aknebehandlungen unter das Arzneimittelrecht fallen. Diese Analyse wendet kosmetische Vorschriften auf Inhaltsstoffe an, ohne die Rechtskonformität des Fertigprodukts festzustellen. Die in Europa unter demselben Namen verkaufte Rezeptur kann abweichen.

Marke oder Handelsname
BASIC ESSENTIALS DANDRUFF DRY SCALP
Hersteller
FILO AMERICA
Etikettdatum
10. Juni 2015

Angegebene Verwendung in den Vereinigten Staaten

Hilft, das Wiederauftreten von Schuppenbildung und Juckreiz im Zusammenhang mit Schuppen zu verhindern.

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Helps prevent recurrence of flaking and itching associated with dandruff.

openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·

Veröffentlichte aktive Inhaltsstoffe

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Purpose Zinc Pyrithione 1% Anti-dandruff

openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·

Veröffentlichte inaktive Inhaltsstoffe

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

water, sodium laureth sulfate, cocamidopropyl betaine, sodium lauroamphoacetate, glycol stearate, acrylates/acrylamide copolymer, ammonium chloride, methylchloroisothiazolinone, methylisothiazolinone, fragrance, citric acid, guar hydroxypropyltrimonium chloride, titanium dioxide, disodium EDTA, zinc chloride, blue 1, red 4

openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·

Etikett in der amtlichen openFDA-API. Das Datum betrifft das Etikett; die Rezeptur kann sich geändert haben. Vergleichen Sie mit der Verpackung.

Kosmetische Analyse in der Europäischen Union

1 Inhaltsstoff verboten in Kosmetika in der Europäischen Union: Zinc Pyrithione 1% (seit 1. März 2022). Ein Produkt, das ihn enthält, sollte in der Union nicht mehr verkauft werden. 1 Inhaltsstoff verboten nur in bestimmten Fällen (Produktart, Form, Verwendung): red 4; die Vorschrift nennt die Fälle. 5 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 18 Namen erkannt von 18.

Zinc Pyrithione 1%, water, sodium laureth sulfate, cocamidopropyl betaine, sodium lauroamphoacetate, glycol stearate, acrylates/acrylamide copolymer, ammonium chloride, methylchloroisothiazolinone, methylisothiazolinone, fragrance, citric acid, guar hydroxypropyltrimonium chloride, titanium dioxide, disodium EDTA, zinc chloride, blue 1, red 4

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : auf dem Etikett lesen.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Verkauf in anderen Ländern

Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.

Verkauf in anderen Ländern
LandVerbotenIn bestimmten Fällen verbotenAn Bedingungen gebunden
Royaume-UniZinc Pyrithione 1%, red 4-methylisothiazolinone, titanium dioxide, zinc chloride, blue 1
Canada--methylchloroisothiazolinone, methylisothiazolinone, citric acid
Japon--Zinc Pyrithione 1%
Corée du Sud--Zinc Pyrithione 1%, methylisothiazolinone, titanium dioxide, zinc chloride, blue 1, red 4
Australie--methylchloroisothiazolinone, methylisothiazolinone, titanium dioxide
ASEAN-red 4Zinc Pyrithione 1%, methylchloroisothiazolinone, methylisothiazolinone, titanium dioxide, blue 1
Taïwan--Zinc Pyrithione 1%, methylchloroisothiazolinone, methylisothiazolinone, titanium dioxide, blue 1, red 4
Brésilred 4-methylchloroisothiazolinone, methylisothiazolinone, titanium dioxide

In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), État de Washington, Californie, Chine.

Inhaltsstoff für Inhaltsstoff

Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.

Verboten 1Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 4Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Einige Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben, die anderen Bedingungen müssen noch geprüft werden. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 2Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 11In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 0Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Analyse der Inhaltsstoffe
Auf dem EtikettName im GlossarVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
Zinc Pyrithione 1%ZINC PYRITHIONEIn Kosmetika verboten (Anhang II)Fortpflanzungsgefährdend: vermutet (Kategorie 1B, CLP-Einstufung)
waterWATERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
sodium laureth sulfateSODIUM LAURETH SULFATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
cocamidopropyl betaineCOCAMIDOPROPYL BETAINEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
sodium lauroamphoacetateSODIUM LAUROAMPHOACETATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
glycol stearateGLYCOL STEARATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
acrylates/acrylamide copolymerACRYLATES/ACRYLAMIDE COPOLYMERIn einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III)keine
ammonium chlorideAMMONIUM CHLORIDEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
methylchloroisothiazolinoneMETHYLCHLOROISOTHIAZOLINONEKonservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 39 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % (eines Gemisches von 5-Chlor-2-methyl-3(2Η)-isothiazolon und 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1)
keine
methylisothiazolinoneMETHYLISOTHIAZOLINONEKonservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 39 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % (eines Gemisches von 5-Chlor-2-methyl-3(2Η)-isothiazolon und 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1)
Anhang V, Nr. 57 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 %
keine
fragrancePARFUM
Zuordnungssicherheit sicher: geprüftes Synonym
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
citric acidCITRIC ACIDEintrag für ein Gemisch mit derselben CAS-Nummer (Anhang V)keine
guar hydroxypropyltrimonium chlorideGUAR HYDROXYPROPYLTRIMONIUM CHLORIDEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
titanium dioxideTITANIUM DIOXIDEMit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI)
Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung.
Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten.
keine
disodium EDTADISODIUM EDTAKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
zinc chlorideZINC CHLORIDEMit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 24 : Produkte : (a) Zahnpasta für Verwender über einem Jahr (b) Zahnpasta für Kinder im Alter von sechs Monaten bis einem Jahr (c) Mundspülungen für Verwender über sechs Jahren (d) Sonstige Produkte ; Höchstkonzentration : (a) 1 % (als Zink) (b) 0,72 % (als Zink) (c) 0,1 % (als Zink) (d) 1 % (als Zink)
keine
blue 1CI 42090
Zuordnungssicherheit sicher: geprüftes Synonym
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 190 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
keine
red 4CI 14700
Zuordnungssicherheit sicher: geprüftes Synonym
In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
keine

Alle US-Etiketten rezeptfreier Produkte

Liste in der amtlichen Überarbeitung vom (Register: openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert).

Liste aus dem Jahr 2015. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren

Liste aus dem Jahr 2015. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen.

Eingabetaste zum Analysieren, Umschalt+Eingabetaste für eine neue Zeile