BASIC ESSENTIALS DANDRUFF DRY SCALP
US-Etikett eines rezeptfreien Produkts (OTC)
In den Vereinigten Staaten werden diese Produkte als rezeptfreie Arzneimittel (OTC) verkauft: Sonnenschutzmittel, Antitranspirantien, Antischuppenprodukte, Antikarieszahnpasten, Akneprodukte oder Hautschutzmittel. Das Etikett unterscheidet aktive und inaktive Inhaltsstoffe. In der Europäischen Union muss ein Produkt mit kosmetischer Zweckbestimmung die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einhalten. Ein in den USA zugelassener Filter oder Wirkstoff kann in der Union für diese Verwendung nicht zugelassen sein. Die Einordnung hängt vom Zweck ab: Handdesinfektionsmittel können unter das Biozidrecht und Aknebehandlungen unter das Arzneimittelrecht fallen. Diese Analyse wendet kosmetische Vorschriften auf Inhaltsstoffe an, ohne die Rechtskonformität des Fertigprodukts festzustellen. Die in Europa unter demselben Namen verkaufte Rezeptur kann abweichen.
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
- Marke oder Handelsname
- BASIC ESSENTIALS DANDRUFF DRY SCALP
- Hersteller
- FILO AMERICA
- Etikettdatum
- 10. Juni 2015
Angegebene Verwendung in den Vereinigten Staaten
Hilft, das Wiederauftreten von Schuppenbildung und Juckreiz im Zusammenhang mit Schuppen zu verhindern.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Helps prevent recurrence of flaking and itching associated with dandruff.openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte aktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Purpose Zinc Pyrithione 1% Anti-dandruffopenFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte inaktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
water, sodium laureth sulfate, cocamidopropyl betaine, sodium lauroamphoacetate, glycol stearate, acrylates/acrylamide copolymer, ammonium chloride, methylchloroisothiazolinone, methylisothiazolinone, fragrance, citric acid, guar hydroxypropyltrimonium chloride, titanium dioxide, disodium EDTA, zinc chloride, blue 1, red 4openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
Etikett in der amtlichen openFDA-API. Das Datum betrifft das Etikett; die Rezeptur kann sich geändert haben. Vergleichen Sie mit der Verpackung.
Kosmetische Analyse in der Europäischen Union
1 Inhaltsstoff verboten in Kosmetika in der Europäischen Union: Zinc Pyrithione 1% (seit 1. März 2022). Ein Produkt, das ihn enthält, sollte in der Union nicht mehr verkauft werden. 1 Inhaltsstoff verboten nur in bestimmten Fällen (Produktart, Form, Verwendung): red 4; die Vorschrift nennt die Fälle. 5 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 18 Namen erkannt von 18.
- Schwangerschaft und Stillzeit : Verbot oder schwerwiegende Einstufung ZINC PYRITHIONE
- Babys und Kinder : Zu beachten ZINC CHLORIDE
Zinc Pyrithione 1%, water, sodium laureth sulfate, cocamidopropyl betaine, sodium lauroamphoacetate, glycol stearate, acrylates/acrylamide copolymer, ammonium chloride, methylchloroisothiazolinone, methylisothiazolinone, fragrance, citric acid, guar hydroxypropyltrimonium chloride, titanium dioxide, disodium EDTA, zinc chloride, blue 1, red 4
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
- Verbot oder schwerwiegende Einstufung ZINC PYRITHIONENach der CLP-Verordnung eingestuft: reproduktionstoxizität, Kategorie 1B (Repr. 1B), eine Gefahr für das ungeborene Kind.
Babys und Kinder
- Zu beachten ZINC CHLORIDEAnhang III, Eintrag 24, legt nur für diese Produkte eine Bedingung für Kinder fest: (b) Toothpaste intended for children between 6 months and 1 year of age. „(b) Toothpaste intended for children between 6 months and 1 year of age“
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten METHYLISOTHIAZOLINONENach der CLP-Verordnung eingestuft: ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B (Skin Corr. 1B); schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1A (Skin Sens. 1A).
- Zu beachten PARFUM„Parfum“ bezeichnet ein Gemisch, dessen genaue Zusammensetzung nicht angegeben werden muss. Manche allergenen Stoffe müssen dennoch oberhalb von 0,001 % (auf der Haut verbleibendes Produkt) oder 0,01 % (auszuspülendes Produkt) gesondert in der Liste der Inhaltsstoffe genannt werden. Die Verordnung nennt sie in 63 Einträgen von Anhang III, etwa Linalool, Limonene, Citronellol, Geraniol, Coumarin, Citral, Eugenol oder Hexyl Cinnamal: Wenn Sie gegen einen davon allergisch sind, suchen Sie seinen Namen in der Liste.
- Zur Information ZINC PYRITHIONENach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information AMMONIUM CHLORIDENach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information CITRIC ACIDNach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information ZINC CHLORIDENach der CLP-Verordnung eingestuft: ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B (Skin Corr. 1B). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Umwelt
- Zu beachten ZINC PYRITHIONENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
- Zu beachten METHYLISOTHIAZOLINONENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
- Zu beachten ZINC CHLORIDENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : auf dem Etikett lesen.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Verkauf in anderen Ländern
Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.
| Land | Verboten | In bestimmten Fällen verboten | An Bedingungen gebunden |
|---|---|---|---|
| Royaume-Uni | Zinc Pyrithione 1%, red 4 | - | methylisothiazolinone, titanium dioxide, zinc chloride, blue 1 |
| Canada | - | - | methylchloroisothiazolinone, methylisothiazolinone, citric acid |
| Japon | - | - | Zinc Pyrithione 1% |
| Corée du Sud | - | - | Zinc Pyrithione 1%, methylisothiazolinone, titanium dioxide, zinc chloride, blue 1, red 4 |
| Australie | - | - | methylchloroisothiazolinone, methylisothiazolinone, titanium dioxide |
| ASEAN | - | red 4 | Zinc Pyrithione 1%, methylchloroisothiazolinone, methylisothiazolinone, titanium dioxide, blue 1 |
| Taïwan | - | - | Zinc Pyrithione 1%, methylchloroisothiazolinone, methylisothiazolinone, titanium dioxide, blue 1, red 4 |
| Brésil | red 4 | - | methylchloroisothiazolinone, methylisothiazolinone, titanium dioxide |
In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), État de Washington, Californie, Chine.
Inhaltsstoff für Inhaltsstoff
Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.
Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.
Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Auf dem Etikett | Name im Glossar | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|
| Zinc Pyrithione 1% | ZINC PYRITHIONE | In Kosmetika verboten (Anhang II) | Fortpflanzungsgefährdend: vermutet (Kategorie 1B, CLP-Einstufung) |
| water | WATER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| sodium laureth sulfate | SODIUM LAURETH SULFATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| cocamidopropyl betaine | COCAMIDOPROPYL BETAINE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| sodium lauroamphoacetate | SODIUM LAUROAMPHOACETATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| glycol stearate | GLYCOL STEARATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| acrylates/acrylamide copolymer | ACRYLATES/ACRYLAMIDE COPOLYMER | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III) | keine |
| ammonium chloride | AMMONIUM CHLORIDE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| methylchloroisothiazolinone | METHYLCHLOROISOTHIAZOLINONE | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 39 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % (eines Gemisches von 5-Chlor-2-methyl-3(2Η)-isothiazolon und 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1) | keine |
| methylisothiazolinone | METHYLISOTHIAZOLINONE | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 39 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % (eines Gemisches von 5-Chlor-2-methyl-3(2Η)-isothiazolon und 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1) Anhang V, Nr. 57 : Produkte : Auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : 0,0015 % | keine |
| fragrance | PARFUM Zuordnungssicherheit sicher: geprüftes Synonym | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| citric acid | CITRIC ACID | Eintrag für ein Gemisch mit derselben CAS-Nummer (Anhang V) | keine |
| guar hydroxypropyltrimonium chloride | GUAR HYDROXYPROPYLTRIMONIUM CHLORIDE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| titanium dioxide | TITANIUM DIOXIDE | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung. Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten. | keine |
| disodium EDTA | DISODIUM EDTA | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| zinc chloride | ZINC CHLORIDE | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Nr. 24 : Produkte : (a) Zahnpasta für Verwender über einem Jahr (b) Zahnpasta für Kinder im Alter von sechs Monaten bis einem Jahr (c) Mundspülungen für Verwender über sechs Jahren (d) Sonstige Produkte ; Höchstkonzentration : (a) 1 % (als Zink) (b) 0,72 % (als Zink) (c) 0,1 % (als Zink) (d) 1 % (als Zink) | keine |
| blue 1 | CI 42090 Zuordnungssicherheit sicher: geprüftes Synonym | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Anhang III, Nr. 190 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 % | keine |
| red 4 | CI 14700 Zuordnungssicherheit sicher: geprüftes Synonym | In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) | keine |
Alle US-Etiketten rezeptfreier Produkte
Liste in der amtlichen Überarbeitung vom (Register: openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert).
Liste aus dem Jahr 2015. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren