POWDER
US-Etikett eines rezeptfreien Produkts (OTC)
In den Vereinigten Staaten werden diese Produkte als rezeptfreie Arzneimittel (OTC) verkauft: Sonnenschutzmittel, Antitranspirantien, Antischuppenprodukte, Antikarieszahnpasten, Akneprodukte oder Hautschutzmittel. Das Etikett unterscheidet aktive und inaktive Inhaltsstoffe. In der Europäischen Union muss ein Produkt mit kosmetischer Zweckbestimmung die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einhalten. Ein in den USA zugelassener Filter oder Wirkstoff kann in der Union für diese Verwendung nicht zugelassen sein. Die Einordnung hängt vom Zweck ab: Handdesinfektionsmittel können unter das Biozidrecht und Aknebehandlungen unter das Arzneimittelrecht fallen. Diese Analyse wendet kosmetische Vorschriften auf Inhaltsstoffe an, ohne die Rechtskonformität des Fertigprodukts festzustellen. Die in Europa unter demselben Namen verkaufte Rezeptur kann abweichen.
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
- Marke oder Handelsname
- POWDER
- Hersteller
- OXYGEN DEVELOPMENT
- Etikettdatum
- 10. Februar 2023
Angegebene Verwendung in den Vereinigten Staaten
Zweck Sonnenschutz
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Purpose SunscreenopenFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte aktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Titanium Dioxide 8.6% Zinc Oxide 10.0%openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
Veröffentlichte inaktive Inhaltsstoffe
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Polymethylsilsesquioxane, silica, jojoba esters, caprylyl glycol, alumina, sodium dehydroacetate, phenoxyethanol, vanillin, caprylic/capric triglyceride, hexylene glycol, vanilla planifolia fruit extract, aluminum dimyristate, triethoxycaprylylsilane, disodium stearoyl glutamate, mica, iron oxides. OX100FW000041.openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert ·
openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert, abgerufen am 28. Oktober 2026.
Etikett in der amtlichen openFDA-API. Das Datum betrifft das Etikett; die Rezeptur kann sich geändert haben. Vergleichen Sie mit der Verpackung.
Sonnenschutzfilter und Europäische Union
- Titanium Dioxide 8.6% : UV-Filter unter den Bedingungen von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
- Zinc Oxide 10.0% : UV-Filter unter den Bedingungen von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
Kosmetische Analyse in der Europäischen Union
5 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 17 Namen erkannt von 18.
Achtung: 1 von 18 Namen wird nicht erkannt (iron oxides. OX100FW000041): Die folgenden Angaben erfassen ihn nicht.
Titanium Dioxide 8.6%, Zinc Oxide 10.0%, Polymethylsilsesquioxane, silica, jojoba esters, caprylyl glycol, alumina, sodium dehydroacetate, phenoxyethanol, vanillin, caprylic/capric triglyceride, hexylene glycol, vanilla planifolia fruit extract, aluminum dimyristate, triethoxycaprylylsilane, disodium stearoyl glutamate, mica, iron oxides. OX100FW000041
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten VANILLINZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 346, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zur Information PHENOXYETHANOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
- Zur Information HEXYLENE GLYCOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2); reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Umwelt
- Zu beachten ZINC OXIDENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Verkauf in anderen Ländern
Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.
| Land | Verboten | In bestimmten Fällen verboten | An Bedingungen gebunden |
|---|---|---|---|
| Royaume-Uni | - | - | Titanium Dioxide 8.6%, Zinc Oxide 10.0%, sodium dehydroacetate, phenoxyethanol |
| Japon | - | - | phenoxyethanol |
| Corée du Sud | - | - | Titanium Dioxide 8.6%, Zinc Oxide 10.0%, sodium dehydroacetate, phenoxyethanol |
| Australie | - | - | Titanium Dioxide 8.6%, Zinc Oxide 10.0% |
| ASEAN | - | - | Titanium Dioxide 8.6%, Zinc Oxide 10.0%, sodium dehydroacetate, phenoxyethanol |
| Taïwan | - | - | Titanium Dioxide 8.6%, Zinc Oxide 10.0%, sodium dehydroacetate, phenoxyethanol |
| Brésil | - | - | Titanium Dioxide 8.6%, Zinc Oxide 10.0%, sodium dehydroacetate, phenoxyethanol |
In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), État de Washington, Californie, Canada, Chine.
Inhaltsstoff für Inhaltsstoff
Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.
Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.
Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Auf dem Etikett | Name im Glossar | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|
| Titanium Dioxide 8.6% | TITANIUM DIOXIDE | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung. Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten. | keine |
| Zinc Oxide 10.0% | ZINC OXIDE | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 30 : Höchstkonzentration : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. - 25%
- In case of combined use of zinc oxide and zinc oxide (nano), the sum shall not exceed the limit of 25% | keine |
| Polymethylsilsesquioxane | POLYMETHYLSILSESQUIOXANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| silica | SILICA | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| jojoba esters | JOJOBA ESTERS | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| caprylyl glycol | CAPRYLYL GLYCOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| alumina | ALUMINA | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| sodium dehydroacetate | SODIUM DEHYDROACETATE | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 13 : Höchstkonzentration : 0,6 % (als Säure) | keine |
| phenoxyethanol | PHENOXYETHANOL | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 29 : Höchstkonzentration : 1,0 % | keine |
| vanillin | VANILLIN | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| caprylic/capric triglyceride | CAPRYLIC/CAPRIC TRIGLYCERIDE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| hexylene glycol | HEXYLENE GLYCOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| vanilla planifolia fruit extract | VANILLA PLANIFOLIA FRUIT EXTRACT | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| aluminum dimyristate | ALUMINUM DIMYRISTATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| triethoxycaprylylsilane | TRIETHOXYCAPRYLYLSILANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| disodium stearoyl glutamate | DISODIUM STEAROYL GLUTAMATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| mica | MICA | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| iron oxides. OX100FW000041 | nicht erkannt | Name im europäischen Glossar nicht erkannt | unbekannt |
Alle US-Etiketten rezeptfreier Produkte
Liste in der amtlichen Überarbeitung vom (Register: openFDA, Etiketten US-amerikanischer OTC-Produkte, nach europäischen Kosmetikvorschriften analysiert).
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