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Nicotinamid (Vitamin B3) in Nahrungsergänzungsmitteln

8.647 in Frankreich gemeldete Nahrungsergänzungsmittel enthalten eine Verbindung dieses Nährstoffs

Nicotinamid (Vitamin B3): in Frankreich darf ein Nahrungsergänzungsmittel täglich höchstens 54 mg liefern (Erlass vom 9. Mai 2006, seit November 2006 nicht überarbeitet, Anhang III); für Erwachsene beträgt der EFSA-Referenzwert (tolerierbare obere Zufuhrmenge) 900 mg täglich. Die Dosen des Erlasses von 2006 wurden seit dem Änderungserlass vom 14. November 2006 nicht überarbeitet; einige wurden 2011 vom Conseil d’État aufgehoben. Die DGCCRF akzeptierte für manche Nährstoffe höhere Werte über bis Januar 2019 veröffentlichte Leitlinien. Eine Überarbeitung des Erlasses ist in Vorbereitung (ministerielle Antwort, veröffentlicht im französischen Amtsblatt am 11. Februar 2025).

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Zugehörige Forschung

ClinicalTrials.gov · Eine Studie ist kein Beweis: Sie prüft eine Hypothese.

2026-11-01

Einfach erklärt

Wofür der Stoff laut Herstellern verwendet wird

Am häufigsten genannte Ziele bei Nahrungsergänzungsmitteln mit diesem Inhaltsstoff (nicotinamide (vitamine B3)): sport (1112 Produkte), immunité (1052 Produkte), système nerveux (761 Produkte), cheveux et ongles (735 Produkte), peau (695 Produkte).

Dies sind die der Verwaltung gegenüber angegebenen Herstellerziele, keine nachgewiesenen Wirkungen. Auf der Verpackung dürfen nur von der Union zugelassene gesundheitsbezogene Angaben stehen.

Bis zu welcher Menge die Zufuhr sicher ist

Für Erwachsene legt die EFSAEuropäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. die tolerierbare obere Zufuhrmenge auf 900 mg/j fest: Bei dieser täglichen Zufuhr sollten langfristig, aus allen Nahrungsquellen zusammen, keine schädlichen Wirkungen auftreten. Darüber steigt das Risiko. Ein Nahrungsergänzungsmittel ist nur ein Teil der Zufuhr.

Die Vorschrift in Frankreich

In Frankreich darf die empfohlene Tagesdosis eines Nahrungsergänzungsmittels höchstens 54 mg liefern (Erlass vom 9. Mai 2006, seit November 2006 nicht überarbeitet). Compl’Alim veröffentlicht die Dosis gemeldeter Produkte nicht: Vergleichen Sie das Etikett mit diesem Höchstwert und dem sicheren Zufuhrwert der EFSA.

Sichere Zufuhrwerte der EFSA

Der EFSA-Referenzwert umfasst die gesamte Tageszufuhr aus Ernährung und Nahrungsergänzungsmitteln.

Tägliche EFSA-Referenzwerte
BevölkerungsgruppeArtWert
1-3 JahreObere Zufuhrmenge150 mg/j
4-6 JahreObere Zufuhrmenge220 mg/j
7-10 JahreObere Zufuhrmenge350 mg/j
11-14 JahreObere Zufuhrmenge500 mg/j
15-17 JahreObere Zufuhrmenge700 mg/j
ErwachseneObere Zufuhrmenge900 mg/j
SchwangerschaftObere Zufuhrmengeunzureichende Daten
StillzeitObere Zufuhrmengeunzureichende Daten

Höchstdosis in Frankreich

Tägliche Höchstdosis je Nahrungsergänzungsmittel in Frankreich: 54 mg, gemäß Erlass vom 9. Mai 2006.

Die Dosen des Erlasses von 2006 wurden seit dem Änderungserlass vom 14. November 2006 nicht überarbeitet; einige wurden 2011 vom Conseil d’État aufgehoben. Die DGCCRF akzeptierte für manche Nährstoffe höhere Werte über bis Januar 2019 veröffentlichte Leitlinien. Eine Überarbeitung des Erlasses ist in Vorbereitung (ministerielle Antwort, veröffentlicht im französischen Amtsblatt am 11. Februar 2025).

In Nahrungsergänzungsmitteln deklarierte Verbindungen

Unionsliste: Vitamin- und Mineralstoffverbindungen, die in einem Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden dürfen (Richtlinie 2002/46/EG, Anhang II).

In Kosmetika: NIACINAMIDE.

Produkte mit diesem Bestandteil

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