CompoAtlas

Liquid Fire

Kosmetikum dessen Zusammensetzung auf der Website der Marke gelesen wurde (Website anhand ihres Namens erkannt)

Marke
OPI
EAN-13
4064665160901
Eintrag erstellt am
29. Oktober 2026

Liste am auf www.opi.com eingesehen.

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Zu beachtende Punkte

1 Inhaltsstoff ist verboten, vorbehaltlich der in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmen: Hydroquinone. Die dafür geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.

1 Inhaltsstoff ist verboten nur in bestimmten Fällen (Produkttyp, Form, Verwendung): Violet 2 (CI 60725). Die dafür geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Erfasste Zusammensetzung

Wortgetreu von der offiziellen Markenwebsite erfasste Inhaltsstoffliste. Am 29. Oktober 2026 in CompoAtlas aufgenommen.

Liste am auf www.opi.com eingesehen.

Ändert sich die Liste, bleibt die alte Version mit Datum unten verfügbar. Derselbe Strichcode kann mehrere aufeinanderfolgende Rezepturen bezeichnen.

20 erkannte Inhaltsstoffe von 20.

Verboten 1Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 10Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Der tatsächliche Gehalt steht nicht auf dem Etikett. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 2Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 7In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 0Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Zusammensetzung von Liquid Fire
RangAuf dem EtikettGlossarnameZuordnungVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
1Di-HEMA Trimethylhexyl DicarbamateDI-HEMA TRIMETHYLHEXYL DICARBAMATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 314 : Produkte : Nagelmittel
keine
2HEMAHEMACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 313 : Produkte : Nagelmittel
keine
3Hydroxypropyl MethacrylateHYDROXYPROPYL METHACRYLATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
4Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine OxideTRIMETHYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDECertain
nom identique à celui du glossaire européen
In Kosmetika verboten (Anhang II)keine
5PEG-9 DimethacrylatePEG-9 DIMETHACRYLATECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
6Hydroxycyclohexyl Phenyl KetoneHYDROXYCYCLOHEXYL PHENYL KETONECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
7MicaMICACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
8Synthetic FluorphlogopiteSYNTHETIC FLUORPHLOGOPITECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
9SilicaSILICACertain
nom identique à celui du glossaire européen
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
10BHTBHTCertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 325 : Produkte : (a) Mundspülungen (b) Zahnpasta (c) andere auf der Haut/im Haar verbleibende oder auszuspülende/abzuspülende Mittel ; Höchstkonzentration : (a) 0,001 % (b) 0,1 % (c) 0,8 %
keine
11HydroquinoneHYDROQUINONECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Ausnahmen verboten (Anhang II)
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 14 : Produkte : Mittel für künstliche Fingernagelsysteme ; Höchstkonzentration : 0,02 % (nach Mischung für die Verwendung)
Erbgutverändernd: Verdacht (Kategorie 2, CLP-Einstufung)
Krebserzeugend: Verdacht (Kategorie 2, CLP-Einstufung)
12p-HydroxyanisoleP-HYDROXYANISOLECertain
nom identique à celui du glossaire européen
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 95 : Produkte : Mittel für künstliche Fingernagelsysteme ; Höchstkonzentration : 0,02 % (nach Mischung für die Verwendung)
keine
13Red 6 Lake (CI 15850) peut contenirCI 15850Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 296 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,4 %
keine
14Iron Oxides (CI 77491) peut contenirCI 77491Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
15Aluminum Powder (CI 77000) peut contenirCI 77000Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
16Aluminum Powder (CI 77000) peut contenirALUMINUM POWDERÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
17Titanium Dioxide (CI 77891) peut contenirCI 77891Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI)
Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung.
Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten.
keine
18Titanium Dioxide (CI 77891) peut contenirTITANIUM DIOXIDEÉlevée
nom reconnu, la parenthèse est une précision
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI)
Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung.
Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten.
keine
19Yellow 5 Lake (CI 19140) peut contenirCI 19140Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Anhang III, Nr. 189 : Produkte : Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln ; Höchstkonzentration : 0,5 %
keine
20Violet 2 (CI 60725) peut contenirCI 60725Élevée
numéro Colour Index imprimé dans la liste, préfixe CI rétabli si nécessaire
In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
keine

Diese Liste wurde auf der Produktseite erfasst zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.

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